EU vs. Elon Musk:EU-Kommission droht Plattform X hohe Geldstrafe an

Lesezeit: 2 Min.

X-Eigentümer Elon Musk bei einem Forum gegen Antisemitismus im Januar in Krakau: Die EU-Kommission macht Ernst wegen mutmaßlicher Verstöße. (Foto: Beata Zawrzel/NurPhoto/IMAGO)

Das frühere Twitter, in Besitz von Elon Musk, soll gleich dreifach gegen eine EU-Digital-Verordnung verstoßen. Das könnte das Unternehmen am Ende viele Millionen Euro kosten.

Nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission verstößt US-Unternehmer Elon Musk mit seiner Online-Plattform X gegen europäisches Recht. Der Firma droht eine hohe Strafzahlung, wie die Brüsseler Behörde mitteilt. Laut Kommission kann die Gestaltung der Online-Plattform X Nutzer in die Irre führen. Konkret heißt es, die Art der Verifizierung von Nutzerkonten könne dazu führen, dass andere Nutzer der Plattform getäuscht werden. Neu-Eigentümer Musk hatte eingeführt, dass jeder einen „verifizierten“ Account bekommen kann, wenn er dafür bezahlt.

Mit der Mitteilung am Freitag veröffentlicht die EU-Kommission erstmals vorläufige Untersuchungsergebnisse unter dem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). X hat nach Angaben der Behörde nun einige Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Das Unternehmen war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Bei Twitter wurden die weiß-blauen Häkchen-Symbole zur Verifizierung früher nach einer Prüfung durch das Unternehmen an Prominente, Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vergeben. So funktioniert das auch bei anderen Online-Diensten. Unter Musk bekommen alle X-Abo-Kunden Häkchen, die so aussehen wie früher. Insbesondere unmittelbar nach der Umstellung gab es mehrfach Ärger, weil falsche Accounts von Unternehmen und Prominenten plötzlich echt wirkten. Die Kommission teilte mit, es gebe Hinweise darauf, dass böswillige Akteure solche vermeintlich verifizierten Konten auf X missbrauchten, um andere Nutzer zu täuschen.

Der DSA stellt insgesamt hohe Transparenz-Anforderungen an Online-Plattformen, die X nach Ansicht der Kommission nicht erfüllt. Dabei geht es unter anderem auch darum, dass es mehr Transparenz im Bereich Werbung gibt und Forschern Zugriff auf bestimmte Daten gewährt wird. In beiden Punkten verstößt X nach Ansicht der EU-Kommission gegen das Gesetz.

Sollte sich die vorläufige Einschätzung der Kommission bestätigen, droht X eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Sollte es so weit kommen, dürfte der Fall vor den europäischen Gerichten in Luxemburg verhandelt werden. Zum aktuellen Umsatz von X sind nur Schätzungen bekannt. Seit Musk im Oktober 2022 Twitter kaufte und von der Börse nahm, müssen keine Zahlen mehr vorgelegt werden. Details zum Geschäft gelangen nur bruchstückhaft ans Licht. So schrieb der Finanzdienst Bloomberg jüngst, im ersten Halbjahr 2023 seien die Erlöse im Jahresvergleich um 40 Prozent auf 1,48 Milliarden Dollar gefallen.

X steht schon länger in der Kritik, nicht entschieden genug gegen Falschinformationen und Hassrede auf der Plattform vorzugehen. Der DSA verpflichtet Unternehmen dazu, strikt gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen. Elon Musk hatte stets betont, die aus seiner Sicht zu starken Einschränkungen der Meinungsfreiheit auf der Plattform beseitigen zu wollen.

Die EU-Kommission hat X auch deswegen bereits einen Fragenkatalog geschickt. Zuvor hatte es zahlreiche Hinweise auf illegale und irreführende Beiträge zum Angriff der islamistischen Hamas auf Israel Anfang Oktober 2023 auf der Plattform gegeben. Da die Fragen offenbar nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission beantwortet wurden, eröffnete sie ein Verfahren gegen X. Dieses läuft unabhängig von den heute vorgestellten vorläufigen Ergebnissen weiter.

© SZ/dpa/jd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusReden wir über Geld
:„Ich verstehe Gier etwas anders als die meisten“

Unternehmerin Aya Jaff erklärt jungen Menschen, wie man mit Geld umgeht. Ein Gespräch über Ahnungslosigkeit beim Thema Altersvorsorge, Neid auf „Bonzenkinder“ und darüber, was es heißt, „deutsch zu zahlen“.

Interview von Jannis Brühl, Dunja Ramadan

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: