Fernsehen:Mieter sollen TV-Anbieter bald frei wählen können

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Noch zahlen Millionen Haushalte ihren Kabelanschluss über die Nebenkosten - ob sie ihn nutzen oder nicht.

Von Benedikt Müller-Arnold, Köln

In Deutschland können alle Mieter fernsehen - in der Regel für zehn Euro pro Monat. Noch. (Foto: imago stock&people)

Die Buchse hängt zumeist im Wohnzimmer. Und ob Mieter sie nun nutzen oder nicht: Mehr als zehn Millionen Haushalte in Deutschland zahlen bislang mit den Nebenkosten dafür, dass eine Kabelfirma ihr Breitbandnetz im Haus verlegt hat. Oder dass der Vermieter eine "Gemeinschafts-Antennenanlage" betreibt, wie es in der Betriebskostenverordnung heißt. So können alle fernsehen - in der Regel für knapp zehn Euro im Monat. Noch.

Denn die Bundesregierung ist drauf und dran, die Regel abzuschaffen - und zwar schneller als bislang geplant. Das geht aus einem Referentenentwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes hervor, den das Wirtschafts- und das Verkehrsministerium nun an Länder, Kommunen und Verbände gesendet haben. Sobald die Reform in Kraft tritt, sollen Vermieter die Gebühren nur noch zwei Jahre lang umlegen dürfen. Vorherige Entwürfe hatten fünf Jahre Übergangszeit vorgesehen.

Danach müssten die Mieter entweder eigene Verträge mit TV-Anbietern abschließen oder ganz auf Mediatheken oder Streamingdienste ausweichen. Ob das gut oder schlecht wäre, ob das Kabinett und die Parlamente der Reform zustimmen sollten, darüber gehen die Meinungen auseinander.

Ohne die Umlage würden viel mehr Menschen übers Internet fernsehen, hofft die Telekom

Wirtschafts- und Verkehrsministerium argumentieren, dass alle Menschen frei wählen sollten, wie sie telefonieren, surfen und fernsehen wollen: ob über Kabel, Satellit, Antenne oder Web-TV. So verlange das auch die EU. Wenn hingegen der Vermieter einen Anbieter wählt und alle zahlen müssen, hemme das die Freiheit "erheblich". Zumal derlei Verträge zwischen Wohnungsunternehmen und - in den meisten Fällen - Kabelanbietern "in der Regel langjährig" seien, so die Ministerien. Mieter seien mithin "dauerhaft an einen einzelnen Anbieter gebunden".

Das sieht vor allem die Deutsche Telekom genauso. Die Umlage sei "einfach nicht mehr zeitgemäß", kritisierte Vorstandschef Tim Höttges kürzlich. Deutschland hatte die Regel 1984 eingeführt, damit die Bundespost ganze Mehrfamilienhäuser mit dem damals neuen Kabelfernsehen versorgen und diese Investitionen zurückverdienen konnte.

Freilich kämpft die Telekom auch aus Eigeninteresse gegen die Umlage: Sie hofft, dass viel mehr Menschen ihr Internetfernsehen Magenta TV bestellen würden, wenn sie nicht mehr ohnehin fürs Haus-TV zahlen müssten. Sowohl die Telekom als auch Kabelanbieter wie Vodafone verkaufen am liebsten alles aus einer Hand: Telefon, Internet und Fernsehen.

Nicht nur Kabelfirmen nutzen die Umlage, auch Glasfaseranbieter kritisieren die Reformpläne

Kabel- und Wohnungsunternehmen kämpfen hingegen gegen die Reform. Schon heute konkurrierten verschiedene Anbieter um Verträge mit Vermietern, argumentieren sie in einem Brief an Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU). Zudem warnen sie, dass Mieter ohne den Mengenrabatt mehr Geld fürs Fernsehen zahlen müssten. Insbesondere bekämen Sozialleistungsempfänger ihre TV-Kosten nicht mehr als Teil der Wohnkosten erstattet. "Das kann wettbewerbs- und sozialpolitisch nicht gewollt sein", so die Kritiker. Auch Fernsehsendern drohten Reichweitenverluste, befürchten einige Landesmedienanstalten.

Neben Kabelfirmen nutzen auch Glasfaseranbieter die Umlage, um ihre schnellen Internetleitungen in Mehrfamilienhäuser zu bringen. Die bisherige Regel ermögliche allen Mietern einen günstigen Zugang zu dieser Zukunftstechnologie, sagt Wolfgang Heer, Geschäftsführer des Bundesverbands Glasfaseranschluss (Buglas). Sollte die Umlage wegfallen, wäre eine Übergangszeit von mehreren Jahren "das Mindeste der Gefühle", moniert Heer.

Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sorgt sich um Haus-Glasfasernetze, die beispielsweise erst 2019 in Betrieb gegangen sind. Zumindest für sie sollte eine längere Übergangsfrist gelten, fordert der Verband. Insgesamt würde Deutschland mit der Reform Potenzial für einen schnelleren Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern verschenken.

Bundestag und Bundesrat werden sich 2021 mit den Plänen befassen - schon jetzt gibt es Gegenstimmen

Die Ministerien wollen derlei Stellungnahmen noch bis diesen Freitag entgegennehmen. "Auch die Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf ist noch nicht abgeschlossen", schreiben die Ministerien. Beispielsweise ist das Innen- und Bauministerium für die Betriebskostenverordnung zuständig. "Insofern ist davon auszugehen, dass es noch Änderungen am Gesetzentwurf geben kann." Ziel der Regierung sei aber, die Reform am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett zu beschließen.

Im neuen Jahr müssten sich dann Bundestag und Bundesrat mit dem vielen Für und Wider befassen. Und zwar auch intern: Beispielsweise hatten sich im Herbst die SPD-Bundestagsfraktion, der Wirtschaftsrat der CDU sowie mehrere Länderbauminister dafür ausgesprochen, die Umlage von Kabelgebühren zu erhalten.

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