Die größten Streitpunkte in TTIP sind:
Lebensmittel: Dürfen wegen TTIP Produkte in Deutschland und Europa verkauft werden, von denen unklar ist, ob sie schädlich für den Menschen sind oder nicht? Die Frage stellen Gegner des Abkommens. Umstritten ist unter anderem, dass die USA die Kennzeichnungspflicht für genetische veränderte Lebensmittel abschaffen wollen. Die Hersteller dieser Nahrungsmittel sehen sie als Stigma, das den Verkauf ihrer Produkte schadet. Zudem ist in der EU der Verkauf von Fleisch von Tieren verboten, die mit dem Futter Wachstumshormone aufgenommen haben, was in den USA kein Problem ist. Und in der EU darf nur Fleisch verkauft werden, das mit nichts außer Trinkwasser gereinigt wurde, während in den USA die Desinfektion von Fleisch mit Chlor erlaubt ist. Die USA dringen darauf, ihr so behandeltes Fleisch auch in Europa verkaufen zu dürfen. (Bei Lebensmitteln zeigt sich, dass US-Standards nicht automatisch schlechter sind als europäische. Die USA wollen die Einfuhr von Rohmilchkäse wie Roquefort zum Beispiel nicht erleichtern. Dessen Verkauf ist in einigen Bundesstaaten nicht erlaubt, weil er beim Menschen die Krankheit Listeriose auslösen kann und besonders für Schwangere gefährlich ist.)
Bei Gentechnik und Chlorhuhn ist nicht erwiesen, dass ihr Verzehr zwingend schädlich für Menschen ist. Doch auf beiden Seiten des Atlantiks herrschen gegensätzliche Philosophien in der Lebensmittelzulassung: In Europa gilt das Vorsorgeprinzip: Produkte werden erst dann zugelassen, wenn nachgewiesen ist, dass sie nicht gefährlich sind. In den USA gilt das Gegenteil: Produkte dürfen so lange verkauft werden, bis nachgewiesen ist, dass sie gefährlich sind. In den jetzt enthüllten TTIP-Papieren zeigt sich, wie sehr die US-Regierung das europäische Vorsorgeprinzip attackiert.
Investorenschutz: Ein weiterer Aspekt des Abkommens, der nichts mit Zöllen zu tun hat, ist der Investorenschutz. Darunter versteht man Klauseln, die es Unternehmen erlauben, Regierungen vor internationalen Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie sich durch diese Regierung enteignet fühlen. Diese internationalen Gerichte, die zum Beispiel in Washington oder Den Haag tagen, sollen - ihren Befürwortern zufolge - unabhängiger als nationale Gerichte sein. Ihre Gegner halten sie aber für intransparent. Sie sehen ein Problem darin, dass in diesen Verfahren spezialisierte Schiedsanwälte Strafzahlungen für Entscheidungen gewählter Parlamente und Regierungen verhängen können. Das könnte Staaten daran hindern, Gesetze zu erlassen, die im Sinne ihrer Bürger sinnvoll sind, etwa beim Umweltschutz. Die EU setzt mittlerweile darauf, einen reformierten, transparenteren Investorenschutz im Abkommen zu verankern.
Regulatorische Kooperation: Um die Regulierung der Märkte zu vereinheitlichen, sollen sich EU und USA im Rahmen der so genannten regulatorischen Kooperation in engem Austausch um die gegenseitige Anerkennung von Standards kümmern (etwa, wie die Stecker für Ladegeräte aussehen sollen). Auch Gesetze, die Standards betreffen, sollen so frühzeitig zwischen USA und EU abgestimmt werden. Kritiker fürchten einerseits, dass so europäische Standards geschleift werden könnten; zum anderen, dass ein gemeinsames Gremium, das dafür zuständig wäre, jenseits von demokratischer Kontrolle arbeiten könnte. Dann könnten aus dieser Sicht Parlamentarier nicht mehr bei Gesetzen mitreden wie gewohnt und Industrielobbyisten auf Entscheidungen des Gremiums einfacher Einfluss ausüben als industrieferne Gruppen. Der EU zufolge ist solch ein gemeinsamer Regulierungsrat allerdings mittlerweile kein Thema mehr.
Herkunftsbezeichnungen: Die EU will, dass die USA geografische Angaben auf Produkten aus der EU anerkennt. Dann dürfte in den USA zum Beispiel kein "Parmaschinken" mehr verkauft werden, der nicht aus Parma kommt, oder "Münchener Bier", das nicht in München gebraut wurde. Dass die EU solche Kennzeichnungen anerkennt, ist eine Subvention, sie fördert den Verkauf von Produkten aus europäischen Regionen und hilft so zum Beispiel den Münchner Bierbrauern. Die USA wollen das Gegenteil: Herkunftsbezeichnungen schränkten den Handel ein, warum sollte sich ein Käse aus Kentucky nicht "Parmesan" nennen dürfen, fragen sie. Sie wollen, dass Produktbezeichnungen nur noch als Marken geschützt werden können, aber nicht gebunden an eine bestimmte regionale Herkunft.
Intransparenz: Ein grundsätzlicher Einwand gegen TTIP jenseits konkreter Handelsregeln lautet: Obwohl das Abkommen Hunderte Millionen Bürger betrifft, verhandelten EU-Kommission und amerikanische Regierung hinter verschlossenen Türen. Lobbyisten hätten mehr Einfluss als Bürger, sogar als Parlamentarier. US-Senatoren beschweren sich seit langem, dass es für sie schwieriger als für ausgewählte Lobbygruppen ist, auf Verhandlungsdokumente zuzugreifen. EU-Parlamentarier mussten elf Monate mit der Kommission verhandeln, um Zugang zu den Dokumenten erhalten. Bundestagsabgeordnete dürfen erst die Dokumente erst seit Februar in einem Leseraum des Wirtschaftsministeriums in Berlin lesen. Ihre Smartphones dürfen sie nicht mitbringen.
Im Kern geht es in der Debatte über TTIP also um die Frage, wie demokratisch Freihandelsabkommen sind und wie die Gesellschaft an ihrer Entstehung beteiligt werden soll.