Süddeutsche Zeitung

Trotz Trennung:Eigenbedarfskündigung mit Frist

Das Ende einer Beziehung beendet nicht ein Mietverhältnis zwischen den beiden Partnern.

So müssen zum Beispiel für eine Eigenbedarfskündigung auch nach einem Zerwürfnis die üblichen Fristen eingehalten werden.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Kiel hervor (Az.: 1 S 48/08), auf das die Miet- und Immobilienrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hinweisen. In dem Fall vermietete der Eigentümer eines Hauses eine Erdgeschosswohnung an seine Lebensgefährtin. Seine darüber liegende Obergeschosswohnung war mit dieser Wohnung verbunden.

Beide Wohnungen wurden von dem Paar und den beiden Kindern gemeinsam genutzt. Nach dem Aus der Beziehung wurden die Wohnungen wieder getrennt, und der Mann kündigte seiner Ex-Freundin mit dem Verweis auf Eigenbedarf.

Die Richter entschieden jedoch, eine solche Kündigung könne erst nach Ablauf von fünf Jahren in Kraft treten. Denn wenn der Eigenbedarf schon bei Vertragsschluss - also bei Mietbeginn - besteht, gelte diese Frist.

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