Süddeutsche Zeitung

Transfergesellschaft für Mitarbeiter:Bangen um Schlecker-Bürgschaft

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Wird am Ende die Schlecker-Bürgschaft nur von Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen getragen? Die anderen Bundesländer wollen sich offenbar nicht mehr an der Finanzierung der Auffanggesellschaft beteiligen. Und Bayern signalisiert, dass selbst eine solche Mini-Lösung nicht in Frage komme. Doch die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Die drei einwohnerstärksten Bundesländer könnten offenbar allein für die Zukunft von bis zu 10.000 vor der Entlassung stehenden Mitarbeitern der insolventen Drogeriekette Schlecker bürgen.

Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg würden in dem Fall einen Kredit zur Gründung von Transfergesellschaften absichern, in denen die Beschäftigten für sechs Monate unterkommen sollen, wie zwei mit den Beratungen vertraute Personen der Nachrichtenagentur Reuters sagten. Der Anteil soll sich nach der Zahl der zu rettenden Arbeitsplätze richten.

Die Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses des baden-württembergischen Landtags, Tanja Gönner, bestätigte, dass die geplante gemeinsame Bürgschaft aller 16 Länder am Widerstand von Niedersachsen und Sachsen gescheitert sei. "Nun muss man über einen Plan B nachdenken", sagte die CDU-Politikerin.

Bis zum frühen Donnerstagvormittag will das Stammland der insolventen Drogeriekette andere Bundesländer für Bürgschaften gewinnen. Sie sollen 45 Millionen Euro garantieren, erst dann könne Baden-Württemberg für die gesamte Bürgschaft von 70 Millionen Euro in Vorleistung gehen, sagte Gönner am späten Mittwochabend.

"Nicht darstellbar"

Ein Sprecher des bayerischen Finanzministeriums äußerte sich kritisch zu einer Drei-Länder-Lösung. Eine solche Variante sei für die bayerische Staatsregierung "nicht darstellbar", weil sie zu einer Verdoppelung des bayerischen Anteils führen würde.

Nun müssen die Schlecker-Mitarbeiter weiter um die Beschäftigungsgesellschaften bangen, in denen sie etwa vier Fünftel des Lohns erhalten sollen. Kommen sie nicht zustande, stehen sie ab kommenden Montag auf der Straße.

Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz fürchtet in diesem Fall eine Welle von Tausenden Kündigungsschutzklagen, die seine Verhandlungen mit möglichen Käufern für Schlecker massiv belasten könnten. Er hatte von den Ländern eine Entscheidung bis Mittwoch gefordert. Geiwitz hatte einen Kredit von 71 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für die Transfergesellschaften verlangt, weil die Einnahmen von Schlecker aus dem operativen Geschäft dafür nicht ausreichen. Der Bund lehnt eine Haftung ab.

Derartige Massekredite gelten eigentlich als risikolos, weil sie am Ende des Insolvenzverfahrens vorrangig zurückgezahlt werden. Geiwitz will dazu die Erlöse aus dem geplanten Verkauf der Schlecker-Auslandstöchter verwenden. Gönner sprach von einem "Präzedenzfall", weil für einen Massekredit zum ersten Mal eine Bürgschaft gebraucht werde. Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) bezweifelt, dass Schlecker überhaupt eine Zukunft hat. In einem Brief an seinen baden-württembergischen Amtskollegen Nils Schmid (SPD) bezeichnete er die Umsatzprognosen von Geiwitz als zu optimistisch.

Deshalb blieben "im Ergebnis sogar Zweifel, ob der Insolvenzverwalter überhaupt während der Dauer der geplanten Transfergesellschaft den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten kann". Damit drohten auch die als Sicherheit angebotenen Auslandsgesellschaften an Wert zu verlieren.

Geiwitz erklärte, die unterschiedlichen Einschätzungen beruhten auf "Interpretationsspielräumen". Die Wirtschaftsprüfungsfirma PwC war in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass die Bürgschaft "noch vertretbar" sei. Baden-Württemberg - das Bundesland, in dem die einst größte deutsche Drogeriekette ihren Sitz hat - ist bei der Bürgschaft federführend. Bayern hatte seine Zusage daran geknüpft, dass alle Bundesländer mitmachten.

Die Linke fordert angesichts der Schlecker-Pleite schärfere Gesetze für Unternehmer. Die Krise sei entstanden, weil Anton Schlecker autokratisch und unkontrolliert in der Form des "Eingetragenen Kaufmanns" gearbeitet habe, sagte Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, der Süddeutschen Zeitung.

Eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sowie Stellungnahmen des Bundesjustizministeriums zeigten, dass der Gesetzgeber bei dieser Rechtsform bislang Schlupflöcher gelassen habe: "Die müssen künftig gestopft werden." Der Staat habe vom Kaufmann Anton Schlecker keine solide Rechnungsführung verlangt, keinen Aufsichtsrat und es habe für Schleckers Unternehmen keine Pflicht zur Insolvenzmeldung bestanden. Dies habe dazu geführt, dass Anton Schlecker den Konzern "wie eine Würstchenbude" führen konnte und sich die Mitarbeiterinnen unwissend ins Verderben gearbeitet hätten, sagte Zimmermann.

Sie forderte deswegen auch staatliche Unterstützung zur Krisenbewältigung im Fall Schlecker: "Wegen ihrer Mitverantwortung bei der Schlecker-Pleite steht die Politik auch in der Pflicht, sich für den Erhalt der Arbeitsplätze einzusetzen." Um solche Krisenfälle künftig früher zu erkennen, sollen nach Ansicht der Linken Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern Aufsichtsräte einführen und es sollen auch die Unternehmensdaten transparenter werden. Allerdings gibt es nur acht weitere Kaufleute in Deutschland, die mehr als 1000 Menschen beschäftigen, wie das Bundesjustizministerium auf Anfrage der Linksfraktion mitteilte.

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