Tipps für Rentner:Mit 66 Jahren . . .

Muss man Einkommenssteuer zahlen? Gibt es einen Mindestlohn? Fragen und Antworten, was erwerbstätige Rentner beachten müssen.

Von Felicitas Wilke

Immer mehr ältere Menschen in Deutschland arbeiten. Das liegt nicht nur daran, dass die Menschen länger im Beruf bleiben müssen als früher, um ihre volle Rente zu erhalten. Auch unter den 65- bis 69-Jährigen sind noch 14 Prozent der Deutschen erwerbstätig. Zehn Jahre zuvor waren es weniger als die Hälfte gewesen. Gerade bei Frauen reichen die monatlichen Bezüge oft gerade so zum Leben. Um sich größere Anschaffungen leisten zu können, verdienen viele hinzu. Andere wollen weiter arbeiten, auch wenn sie das Rentenalter erreicht haben. Fragen und Antworten, die sich arbeitenden Rentnern stellen.

Dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen?

Das hängt davon ab, ob sie die sogenannte Regelaltersgrenze schon erreicht haben. Die vor dem 1. Januar 1947 geborenen Menschen gelangen mit 65 Jahren an diese Grenze. Für alle Jüngeren wurde das Renteneintrittsalter schrittweise nach oben korrigiert. So können die Vertreter des Jahrgangs 1951 in diesem Jahr mit 65 Jahren und fünf Monaten in Rente gehen. Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, darf beliebig hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Menschen, die noch nicht so alt sind und trotzdem schon Rente beziehen, zum Beispiel Frührente, müssen eine Hinzuverdienstgrenze beachten. Sie dürfen im Nebenjob nicht mehr als 450 Euro verdienen, sonst werden die monatlichen Bezüge gekürzt. Damit beispielsweise das Weihnachtsgeld den arbeitenden Rentnern nicht zum Verhängnis wird, dürfen sie aber in zwei Monaten im Kalenderjahr bis zu 900 Euro verdienen, ohne dass die Rente geringer ausfällt.

Müssen Rentner Einkommenssteuer zahlen?

Das kommt darauf an, wie viel Geld sie pro Jahr einnehmen und wann sie in Rente gegangen sind. Wer im Jahr 2005 oder früher in Rente ging, muss 50 Prozent davon versteuern. Wer seit dem vergangenen Jahr Rente bezieht, zahlt auf 70 Prozent der Einnahmen Steuern. Aber: Es gibt einen steuerlichen Grundfreibetrag, der 2015 bei 8 472 Euro für ledige Rentner und bei 16 944 Euro für Ehepaare lag.

Geht man also von einem Ehepaar aus, das 2015 in den Ruhestand ging und brutto insgesamt 20 000 Euro Rente pro Jahr erhält, dann müssten die beiden 70 Prozent versteuern, das sind 14 000 Euro. Da sie jedoch keine weiteren Einnahmen haben, bleiben sie unter dem Grundfreibetrag von 16 944 Euro und müssen keine Einkommenssteuer zahlen. Für den Fall, dass sie noch mehr Einkünfte haben, weil sie zum Beispiel Nebenjobs ausüben, eine Wohnung vermieten oder Land- und Forstwirtschaft betreiben, könnten Steuern anfallen. Sie gelten dann für den Betrag, der die Differenz zum Grundfreibetrag ausmacht.

Die Höhe der Grundfreibeträge und weitere Zahlenbeispiele lassen sich beispielsweise auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung oder der Vereinigten Lohnsteuerhilfe nachlesen.

Gilt der Mindestlohn auch für Rentner?

Ja. Und während es beispielsweise bei Praktikanten Ausnahmen gibt, was den Mindestlohn betrifft, gilt er für Rentner ohne Einschränkungen.

Können Arbeitnehmer auch einfach in ihrem bisherigen Job weiterarbeiten?

Wenn sie Lust darauf haben und der Arbeitgeber einverstanden ist, spricht nichts dagegen. In Deutschland arbeiten mehr als 200 000 Menschen, die das Rentenalter bereits erreicht haben, weiterhin in ihren bisherigen Berufen. Bis vor zwei Jahren scheiterte es oft am Arbeitgeber, die älteren Angestellten weiter zu beschäftigen, weil zuvor unbefristete Verträge auch dann automatisch unbefristet blieben, wenn ein Mitarbeiter das Renteneintrittsalter erreicht hatte. Darauf wollte sich so mancher Arbeitgeber nicht einlassen. Inzwischen ist es aber möglich, dass beide Seiten befristete Arbeitsverträge für die Zeit danach vereinbaren und mehrfach verlängern können.

Was müssen sie in diesem Fall beachten?

Wer mit dem Gedanken spielt, das Rentnerdasein zu verschieben, sollte dies frühzeitig mit seinem Arbeitgeber besprechen, rät Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung. So bestehe für beide Seiten Planungssicherheit. Die Arbeitnehmer können in diesem Fall darauf verzichten, direkt ihre Rente zu beziehen. Ein Zuschlag macht es möglich, dass sich die spätere Rente um 0,5 Prozent pro Monat erhöht. Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, steigt die Rente noch mal zusätzlich. Ein Mensch, der 40 Jahre lang gearbeitet und durchschnittlich verdient hat, kann seine Rente durch ein weiteres Jahr im Beruf um etwa 100 Euro aufbessern, sagt von der Heide.

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