Tipps für Eltern:Finanzcheck für junge Familien

Wenn die Kinder kommen, wird es teuer. Doch wer Fördermöglichkeiten effizient nutzt, kann auch viel Geld sparen: Vom Wechsel der Steuerklasse übers Elterngeld bis zur Riesterrente - was junge Familien beachten sollten.

Corinna Nohn

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Kinder sind teuer. Bis der Nachwuchs volljährig ist, zahlen Eltern im Schnitt 120.000 Euro für Kleidung, Nahrung, Miete oder Spielzeug. Und diese Summe, die das Bundesamt für Statistik nennt, berücksichtigt weder Verdienstausfälle, wenn Vater oder Mutter beruflich pausieren, noch Rücklagen für den Führerschein - ganz zu schweigen von den Kosten, falls Sohn oder Tochter auch studieren möchten. Nun bekommt zwar keiner Kinder, um Geld zu sparen. Die Zahl der Statistiker beschreibt daher wohl eher eine Untergrenze. Wenn Kinder schon so viel kosten, sollte man das verbleibende Kapital wenigstens zusammenhalten. Die SZ erklärt, worauf (werdende) und junge Eltern achten sollten.

Tipps für Eltern

Freibeträge eintragen

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Zwar kommen ungezählte Kinder zur Welt, ohne dass ihre Geburt geplant war. Aber spätestens dann, wenn die Eltern überlegen, wie wohl das Leben zu dritt laufen wird, könnten sie auch dafür sorgen, dass dann mehr Geld in der Familienkasse ist - zum Beispiel mehr Elterngeld. Denn der Zuschuss vom Bund, die zwischen 300 und 1800 Euro beträgt, richtet sich danach, wie viel Mutter und Vater in dem Jahr vor der Geburt ihres Kindes netto verdient haben. Diese Bezüge lassen sich oft einfach durch Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte steigern: Anstatt außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben oder Werbungskosten erst in der Steuererklärung anzugeben, einfach die Karte von der Personalabteilung aushändigen lassen, den Antrag aus dem Internet herunterzuladen und alles beim Finanzamt einreichen. Dann die Karte gleich dem Arbeitgeber zurückgeben, und der wird bei der nächsten Gehaltsabrechnung spürbar mehr überweisen. Auch ein Durchschnittsverdiener, der Kirchensteuer zahlt und 30 Kilometer zur Arbeit pendelt oder ein Arbeitszimmer absetzen kann, erhöht so den Verdienst promptum 100 oder 200 Euro - und kassiert später mehr Elterngeld.

Tipps für Eltern

Steuerklassen wechseln

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Steuerberater sagen: Heiraten lohnt immer. Das ist nicht romantisch, gilt aber umso mehr für Paare, die eine Familie gründen. Denn Verheiratete, die schon vor oder am Anfang der Schwangerschaft genau wissen, wie sie die Arbeit nach der Geburt teilen möchten, können ganz legal tricksen, indem sie die Steuerklassen wechseln. Denn wenn schon früh feststeht, dass ein Elternteil nach der Geburt des Kindes deutlich länger Elterngeld beziehen möchte, kann dieser nun die günstige Steuerklasse III wählen. Der Effekt ist derselbe wie bei den Freibeträgen: Ihm bleibt vor der Geburt des Kindes mehr netto vom brutto, das Elterngeld steigt. Die Summe, die der Partner, der nun die Steuerklasse V hat, zu viel an den Fiskus zahlt, können sich die Eltern später bei der Steuererklärung zurückholen. Denn erst dann folgt die tatsächlich Endabrechnung, die Aufteilung der Steuerklassen regelt nur die monatliche Steuerzahlung.Diese Praxis ist laut einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Juni 2009 völlig legal. Der Münchner Steuerberater Tobias Gerauer vom Lohnsteuerhilfeverein Bayern sagt allerdings: "Die Eltern müssen gut durchrechnen, ob sie es sich leisten können, vor der Geburt die Steuerklassen zu wechseln." Denn dem Partner mit der Klasse V bleibt ja im Gegenzug erstmal deutlich weniger Geld - und das trifft in dieser Konstellation oft den Haupternährer. Außerdem gilt: Wer in die Steuerklasse V wechselt und später arbeitslos oder arbeitsunfähig wird, erhält im Fall des Falles weniger Arbeitslosen- respektive Krankengeld. Und schließlich ist Elterngeld zwar steuerfrei, aber es gilt der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das heißt, Elterngeld erhöht den Prozentsatz, mit dem Lohn oder Gehalt zu versteuern sind. Besonders Alleinerziehende kann es böse überraschen, wenn es nach Abgabe der Steuererklärung heißt: bitte nachzahlen.

Tipps für Eltern

Belege sammeln

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Man sollte die Familiengründung nicht so angehen wie eine Mutter aus dem württembergischen Möckmühl: Sie wollte die Ausgaben für ihre Kinder steuerlich geltend machen und zu diesem Zweck ein Gewerbe für die Aufzucht und Pflege von Säugetieren anmelden; damit kam sie beim Gewerbeamt allerdings nicht durch. Und auch, wenn das eigene Kind manchmal wie eine außergewöhnliche Belastung anmutet - das trifft aus steuerlicher Sicht nicht zu. Weder Umstandskleidung, Babybett noch Kinderwagen mindern die Steuerlast. Trotzdem sollten werdende Mütter Belege sammeln - und zwar alle, die Gesundheitskosten im Zusammenhang mit der Schwangerschaft nachweisen, weil diese steuerlich wie eine Krankheit behandelt wird. Das bedeutet: Die Ausgaben für Untersuchungen, Medikamente und Vitaminpräparate, Geburtsvorbereitungskurs oder Hebammensprechstunde sowie die Fahrt mit dem Taxi ins Krankenhaus kann frau als außergewöhnliche Belastung absetzen, sofern die Kasse die Kosten nicht übernimmt und sie über der Grenze der zumutbaren Belastung liegen. Diese Grenze beträgt je nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder ein bis sieben Prozent. Und weil im Jahr der Geburt das Einkommen meistens sinkt, wird diese Grenze leichter überschritten als gedacht. Damit das Finanzamt die Ausgaben akzeptiert, sollte ein Arzt, Heilpraktiker oder die Hebamme die Rechnung gestellt oder die Notwendigkeit mit einem Rezept attestiert haben. "Exotische alternative Methoden gehen wahrscheinlich nicht durch", sagt Steuerberater Gerauer - aber darauf sollte eine Schwangere ohnehin nicht bauen. Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt die Mutterschutzfrist. Jetzt darf die Schwangere nur noch arbeiten, wenn sie es ausdrücklich wünscht; in den acht Wochen nach der Geburt ist arbeiten verboten - außer für Selbstständige. Während Beamtinnen ihr Gehalt im Mutterschutz weiter beziehen, können Frauen, die selbst oder in der Familienversicherung bei einer gesetzlichen Kasse versichert sind, Mutterschaftsgeld beantragen. Ihnen zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro am Tag; der Arbeitgeber stockt das Geld bis zum vorherigen Nettoeinkommen auf. Für den Antrag müssen der Arzt oder die Hebamme eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, das ist frühestens sieben Wochen vor dem Geburtstermin möglich.

Tipps für Eltern

Versicherungen prüfen

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Gerade beim ersten Kind wissen viele Frauen jetzt nicht mehr, was sie tun sollen außer spazieren gehen, fernsehen, Schränke ausmisten. Jetzt wäre also Zeit, den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen. Zwei Policen seien für junge Eltern unabdingbar, rät der Münchner Finanzcoach Hannes Peterreins: erstens eine Risiko-Lebensversicherung für den Hauptverdiener oder für Mutter und Vater, falls beide maßgeblich zum Familieneinkommen beitragen, "aber keine Kapital-Lebensversicherung, die ist viel zu teuer". Zweitens eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Berufstätigen. "Am besten setzt man sich mal an einen Tisch und rechnet durch: Was ist, wenn einer von uns beiden plötzlich nicht mehr da ist? Was bräuchte der andere, um sich und das Kind zu finanzieren? Und für welchen Zeitraum?" Auch Alleinerziehende könnten ja wieder voll arbeiten, wenn die Kinder Teenager seien. "Wenn man die Policen zielgenau abschließt und unnötige Leistungen ausklammert, kann man an den Beiträgen viel sparen", sagt Peterreins. So reiche es oft, sich bis zum 55-sten oder 60-sten Lebensjahr gegen Berufsunfähigkeit abzusichern, weil man etwa noch weiteres Vermögen aufbaue oder ohnehin klar sei, dass man nicht so lange arbeiten wird. Eine private Haftpflichtversicherung, die Schäden begleicht, die man bei einem Dritten anrichtet, sollte ohnehin jeder haben. Hier reicht eine Police für die ganze Familie, gute Verträge sind schon für gut 60 Euro im Jahr zu haben. Allerdings gelten Kinder, die jünger als sieben Jahre sind, als "nicht deliktfähig". Für Schäden, die sie verursachen, gibt es also rechtlich keinen Schuldigen, und die Versicherung muss nicht zahlen, der Geschädigte bleibt auf seinen Kosten sitzen. Wer eventuelle Konflikte mit Nachbarn vermeiden möchte, sucht deshalb eine Versicherung, die ausdrücklich auch deliktunfähige Kinder versichert. Die Stiftung Warentest rät außerdem allen, die es sich leisten können, eine Invaliditätsversicherung fürs Kind abzuschließen. Von Testern als gut gefundene Verträge kosten Familien zwar 300 bis 500 Euro jährlich und damit deutlich mehr als eine Unfallversicherung, die bereits für 60 Euro zu haben ist. Doch die Tester sehen die Invaliditätsversicherung als sinnvoller an, weil sie auch Kosten übernimmt, die in Folge einer Krankheit anfallen. Zudem ist zu beachten: Nur 0,45 Prozent der schwerbehinderten Kinder und Jugendlichen ziehen sich nach Erkenntnissen der Tester ihre Beeinträchtigung bei einem Unfall zu. Allerdings schließen einige Anbieter dieser Versicherungen viele Leistungen aus, weshalb Eltern das Kleingedruckte gründlich lesen sollten. Die Prüfer von Ökostest, die zuletzt im Januar entsprechende Policen geprüft haben, machen auf ein weiteres Problem aufmerksam: Manchmal kontrolliert das Versorgungsamt, manchmal ein von der Versicherung beauftragter Arzt und in einigen Fällen auch die Versicherung selbst, ob das kranke Kind einen Anspruch auf Leistung hat oder nicht - und gerade Letzteres könne im Einzelfall zu traurigen Rechtsstreitigkeiten führen.

Tipps für Eltern

Riestern

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Wer immer schon riestern wollte, aber nie Zeit hatte, einen guten Vertrag herauszusuchen, sollte sich die Zeit jetzt nehmen. Denn wer Kinder hat, profitiert auf jeden Fall. Schließlich steuert der Bund für jeden ordentlichen Riester-Sparer 154 Euro und für jedes seit 2007 geborene Kind zusätzlich 300 Euro bei. Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, muss dafür immer vier Prozent dessen, was er im Vorjahr brutto verdient hat, zurückliegen, aber der Clou ist: er kann die Zulagen von diesem Betrag abziehen. Wer 2009 zum Beispiel 30.000 Euro brutto verdient hat, müsste 1200 Euro in den Riester-Vertrag einzahlen. Wenn aber nun ein Kind da ist, muss er nur noch 746 (1200 minus 154 minus 300) Euro einzahlen, um 454 (154 plus 300) Euro vom Staat geschenkt zu bekommen. Und wenn das Einkommen im Jahr der Geburt wegen Elternzeit und/oder Teilzeitbeschäftigung schrumpft, sinkt auch der eigene Pflichtbeitrag zum Riester-Rente. Wer gar nichts verdient, muss im folgenden Jahr nur noch den jährlichen Mindestbetrag von 60 Euro leisten, damit die Zulagenstelle 454 Euro im Jahr gutschreibt. Allerdings hat kürzlich für Aufregung gesorgt, dass 1,5 Millionen Riester-Sparer Zulagen zurückzahlen mussten - und viele von ihnen dürften Mütter gewesen sein. Denn wenn zum Beispiel nur der Mann arbeitet, kann auch die Ehefrau einen sogenannten Fördervertrag abschließen. Sie ist dann "mittelbar" zulagenberechtigt und erhält den vollen Zuschuss in Höhe von 154 Euro, solange der Mann seinen Vertrag ordentlich bespart. Doch wenn ein Kind geboren wird, zahlt der Staat drei Jahre lang für die Mutter in die gesetzliche Rentenkasse sein, als ob sie durchschnittlich verdienen würde. Dadurch wird im Hinblick auf den Riester-Vertrag aus der mittelbaren eine unmittelbare Förderberechtigung. Das muss die Mutter selbst jedes Jahr mindestens 60 Euro einzahlen.

Tipps für Eltern

Elterngeld beantragen

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Das Kind ist da und alles anders. Der Antrag fürs Kindergeld - herunterzuladen auf der Internetseite der Agentur für Arbeit - ist einfach auszufüllen; wenig später überweist die Familienkasse monatlich 184 Euro. Auch die Anmeldung bei der Krankenkasse ist meist unproblematisch. Das Kind ist bei dem Elternteil, der das höhere Einkommen hat, zu versichern: entweder kostenlos in der Familienversicherung der gesetzlichen Kassen oder privat mit dem besserverdienenden Elternteil, was in der Regel mindestens 100 Euro monatlich kostet. Und nicht vergessen: die Formulare fürs Elterngeld. Immerhin können Vater und Mutter bis zu drei Monate nach der Geburt überlegen, wer wann daheim bleibt oder in Teilzeit arbeitet; so lange können sie den Antrag rückwirkend stellen. Eine Falle, in die viele tappen: Elterngeld beantragt man für Lebensmonate des Kindes, entsprechend sollte jeder auch seinen Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber gestalten. Ein Beispiel: Wird ein Kind am 15. Februar geboren, dauern seine Lebensmonate immer vom 15. Tag des einen bis zum 14. Tag des nächsten Monats. Wenn nun die Mutter für fünf Monate, bis einschließlich 14. Juli, Elterngeld beantragt, aber am 1. Juli wieder in den Job zurückkehrt, verspielt sie im Nu ihren Anspruch auf Elterngeld für den halben Juli, denn es wird mit dem Einkommen verrechnet. Umgekehrt hätte sie einen halben Monat gar kein Einkommen, wenn sie erst am 1. August wieder zur Arbeit erscheint. Für Eltern, die in der Schwangerschaft die Steuerklassen getauscht haben, ist es nun übrigens wahrscheinlich günstiger, zurückzutauschen: Derjenige, der eher wieder in den Job zurückkehrt, sollte wieder in die günstige Steuerklasse III wechseln.

Tipps für Eltern

Für das Kind sparen

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Falls nun die Oma für den Enkel etwas zurücklegen möchte: Wunderbar, denn das Budget der Eltern ist jetzt meist angespannt, und sparen sollte nur, wer nach Fixkosten und Ausgaben für die notwendigen Versicherungen wirklich noch etwas übrig hat. Andererseits lohnt sich wegen des Zinseszinseffekts auch bei kleinen Beiträgen nichts so sehr, wie früh mit dem Sparen zu beginnen. Aber was kommt überhaupt in Frage? "Bitte keinen Bausparvertrag und keine Ausbildungsversicherung abschließen", sagt Finanzberater Peterreins. Eine Ausbildungspolice sei nichts anderes als eine Kapital-Lebensversicherung, "die kalkuliert immer einen Hinterbliebenenschutz ein - das ist für ein Kind unsinnig". Und Bausparen sei nur etwas für Leute, die später tatsächlich bauen wollten. Peterreins rät zu Fondssparplänen. "Dabei sollte man aber nicht nur auf die Wertentwicklung, sondern unbedingt auf die Kosten achten - die Depotgebühren, die Ausgabeaufschläge und vor allem die Verwaltungskosten." Letztere beziffert die Total Expense Ratio (TER). "Die Rechnung ist einfach: Ein Fonds, der 2,5 Prozent administrative Kosten aufweist, muss mehr Gewinn machen und daher höhere Risiken eingehen, um auf die gleiche Rendite zu kommen wie ein Fonds mit Kosten von 1,5 Prozent", sagt Peterreins. Er empfiehlt kostengünstige Exchange Traded Funds (ETF), die an die Entwicklung eines europäischen oder amerikanischen Index' gekoppelt sind. Meist ist es am günstigsten, für den Nachwuchs ein Online-Konto nebst Depot zu eröffnen, denn hier fallen oft keine Depotgebühren an, und jede Direktbank bietet für Sparpläne einige Fonds günstig an - zum Teil ohne Ausgabeaufschlag. Eine Alternative sind Tagesgeldkonten oder Banksparpläne, die allerdings gerade nur mäßige Zinsen bieten. Zudem können Sparer aus manchen Verträgen in eventuellen Notfällen nur schwer oder mit großen Verlusten wieder aussteigen, daher gilt auch hier: die Bedingungen sorgfältig studieren.

Tipps für Eltern

Steuer sparen

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Die Feierlichkeiten des ersten Geburtstages sind überstanden, die Haftpflicht wurde das erste Mal in Anspruch genommen, das Kind läuft - und zwar in eine Kinderkrippe. Wenn Mutter und Vater arbeiten, können sie bis zu zwei Drittel der Gebühren steuerlich geltend machen, allerdings nicht das Essens- und Bastelgeld, außerdem maximal 4000 Euro jährlich. Arbeitet nur ein Elternteil, ist das erst möglich, wenn das Kind drei Jahre alt ist. Derzeit ist auch ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (Aktenzeichen III R 67/09) anhängig, ob es rechtmäßig ist, dass nur zwei Drittel der Betreuungskosten als Werbungskosten durchgehen. Eltern sollten daher darauf achten, dass ihr Steuerbescheid in diesem Punkt ein Vorläufigkeitsvermerk trägt.

© SZ vom 17.05.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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