Thomas Cook:Albtraum Urlaub

British Tourism In Benidorm

Wenn Ferien zum Albtraum werden: Viele Urlauber müssen sich jetzt mit der Frage beschäftigen, wer ihren Rückflug organisiert und wer am Ende dafür bezahlt.

(Foto: Matthew Lloyd/Bloomberg)

Auch die hiesige Tourismus-Tochter von Thomas Cook meldet Insolvenz an. Was Reisende jetzt tun können.

Von Jens Flottau und Nina Nöthling, Frankfurt/Köln

Zwei Tage nach dem Zusammenbruch ihrer britischen Muttergesellschaft hat die deutsche Thomas Cook GmbH Insolvenz angemeldet. Zwar hätten die Gespräche mit möglichen Investoren gezeigt, dass die deutschen Reiseveranstalter des Konzerns eine Perspektive hätten, teilte das Unternehmen mit. Dennoch sei der Insolvenzantrag notwendig, um sich "von den komplexen finanziellen Verflechtungen und Haftungsverhältnissen" mit der britischen Thomas Cook plc zu lösen.

"Wir hätten diesen gerichtlichen Schritt natürlich lieber vermieden, doch leider ließ sich auf dem Verhandlungsweg keine kurzfristige Lösung erreichen", erklärte die Vorsitzende der Geschäftsführung, Stefanie Berk. Unter anderem gehören zu der deutschen Gruppe die Marken Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen. Die Veranstalter hatten schon am Montag keine neuen Buchungen mehr angenommen und die Abflüge ihrer Gäste gestrichen. Das Geschäft der deutschen Veranstalter sei profitabel, aber durch die schwache Nachfrage in Großbritannien und den Brexit belastet gewesen, so Berk. Ziel der Sanierung sei es, die deutsche Sparte selbständig weiterführen zu können. Sie sei "sehr zuversichtlich", dass die Traditionsmarken "bald wieder am Markt aktiv sein können".

Die Schwestergesellschaft Condor wollte noch am Mittwoch ein Schutzschirmverfahren beantragen, bei dem sie mit Hilfe eines Administrators ihr Geschäft und die Suche nach einem neuen Investor fortsetzt. Zudem hatten die Bundesregierung und das Land Hessen zugestimmt, für einen KfW-Kredit in Höhe von 380 Millionen Euro zu bürgen. Die Europäische Kommission muss dies allerdings noch genehmigen. Mit dem Kredit kann Condor nach eigenen Angaben den gesamten Winter überbrücken, im Sommer sind die Einnahmen höher. Auch die Thomas-Cook-Veranstalter hatten Bürgschaften beantragt, diese haben aber der Bund und das Land noch nicht genehmigt.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) betonte, mit Stellung des Insolvenzantrages sei der Insolvenzversicherer verpflichtet, Reisende zurückzubringen. Versicherer ist die Zurich Deutschland. Zurzeit koordiniere der Versicherer die Rückbringung der Reisenden mit Thomas Cook, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sagte ein Sprecher der Zurich. Die Hoteliers in den Urlaubsländern wurden von Thomas Cook informiert, dass die Kosten über die Zurich abgesichert sind. "Wir wollen verhindern, dass Urlauber auf die Straße gesetzt werden", sagte er. Reisende erhielten SMS-Nachrichten.

Die Police deckt Kosten für Hotels vor Ort sowie Rückflug und geleistete Anzahlungen

Thomas Cook in Deutschland ist für 110 Millionen Euro versichert. Wie hoch der Schaden tatsächlich sein wird, steht aber noch nicht fest, so die Zurich. Mit der Police sind die Kosten für Hotels vor Ort gedeckt sowie Rückflug und Anzahlungen, die Kunden für eine bevorstehende Reise bereits geleistet haben. Sollten Reisende zusätzliche Nächte in einem Hotel verbringen müssen, weil ihr Rückflug auf Grund der Insolvenz nicht stattfindet, sind auch diese Kosten mit der Police gedeckt.

Gestrandete Reisende sollten sich an ihren Reiseleiter wenden. Grund zur Hektik besteht nicht, betonte der Zurich-Mann: "Sie brauchen dann nur zu warten". Dabei müssen sie nicht auf gepackten Koffern im Hotel sitzen. "Der Rückflug wird mit Vorlauf angekündigt", sagte er.

Während Thomas Cook die operative Leitung für die Rückflüge selbst behält, hat die Zurich die Schadenbearbeitung an einen Spezialisten ausgelagert. "Bei dem Volumen ist es gut, das jemanden machen zu lassen, der damit Erfahrung hat". Die Kaera AG in Oberursel ist ein Dienstleister aus dem Reisesektor. Dort können Urlauber online oder per Telefon den Schaden melden. Zunächst werden die Schadenmeldungen gesammelt, später dann zusammen ausgezahlt. So kann festgestellt werden, ob die Versicherungssumme ausreicht. Ist das nicht der Fall, bekommen Reisende Kosten nur anteilig erstattet.

Sollte die Versicherungssumme nicht ausreichen, wäre es auf jeden Fall ein Fall für die Staatshaftung, erklärte Felix Methmann, juristischer Referent für Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Laut der EU-Pauschalreiserichtlinie müssen Mitgliedstaaten einen wirksamen Schutz für Kundengelder haben. "Wie sie das machen, bleibt den Staaten überlassen", erklärte er. Deutschland hat sich für eine Versicherungslösung entschieden und dabei auch eine gesetzliche Mindesthöhe von 110 Millionen Euro angesetzt. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass diese Summe im Fall von Thomas Cook nicht ausreicht. Damit hätte die Bundesregierung die EU-Richtlinie schlecht umgesetzt, sagte Methmann. Dann könnten Verbraucher den Bund verklagen.

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