Die Voraussetzung
Viele Menschen mögen sich nicht mit der Frage auseinandersetzen, was nach ihrem Tod sein wird. Sie scheuen davor zurück, ein Testament aufzusetzen. In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das heißt bei Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben: Der Ehepartner erbt die Hälfte des Vermögens, die Kinder anteilig die andere Hälfte. Das ist kein Problem, wenn die Familie harmoniert oder nicht viel Vermögen vorhanden ist. Doch sobald es um höhere Werte geht oder sogar ein Unternehmen zu vererben ist und die Familienkonstellation komplizierter ist, weil die Eltern zum Beispiel mehrmals geheiratet haben, ist ein stimmiges Testament die Voraussetzung, um den Frieden in der Familie zu bewahren.