Tengelmann:Schlappe für Edeka

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Edeka muss erneut eine Niederlage im Kampf um Tengelmann einstecken. Die Anwälte behaupteten, die Richter des OLG hätten Mußmaßungen statt Fakten in ihren Eil-Beschlüssen geschriebe. Doch sie kamen damit nicht durch.

Von Michael Kläsgen, München

Im Konflikt um die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann hat Edeka nun erneut eine Niederlage einstecken müssen. Deutschlands größter Lebensmittelhändler wollte gegen die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vorgehen. Die Anwälte der Kette hatten darauf gedrängt, dass das OLG, das die Übernahme vor zwei Wochen gestoppt hatte, einige Sätze aus seinen Eil-Beschlüssen streicht. Doch sie sind damit vorerst ins Leere gelaufen. Das OLG hat die Anträge bereits am Mittwoch vergangener Woche zurückgewiesen.

Das Fall ist ziemlich kompliziert. Edeka will 430 Supermärkte von Kaiser's Tengelmann in München, Berlin und Nordrhein-Westfalen übernehmen. Das Kartellamt untersagte das Geschäft, per Ministererlaubnis winkte Minister Sigmar Gabriel den Deal dann unter Auflagen durch. Mitte Juli urteilte dann das OLG, dem Minister sei Parteilichkeit vorzuwerfen. Die Fusion wurde per Eilverfahren gestoppt. Die Edeka-Anwälte beanstandeten insgesamt zehn Punkte, in denen der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen bloße "Mutmaßungen" statt Fakten aufgeschrieben habe. Deswegen hatten die Anwälte einen "Tatbestandsberichtigungsantrag" eingereicht. Zum Beispiel halten die Edeka-Anwälte Aussagen für falsch, wonach es im Dezember 2015 "Geheimgespräche" zwischen Edeka-Chef Markus Mosa beziehungsweise Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub und Gabriel gegeben habe. Die Anwälte beanstandeten auch den Begriff "Sechs-Augen-Gespräche". Die Gespräche mit Gabriel hätten die Unternehmenschefs getrennt im Ministerium geführt; jeweils seien die Anwälte und zuständigen Beamten anwesend gewesen. Von "Geheimgesprächen" könne keine Rede sein.

Der Edeka-Antrag wurde aber nun zurückgewiesen. Es bestünden "durchgreifende Bedenken gegen die Zulässigkeit des Antrags", heißt es im Beschluss des OLG vom 20. Juli. Das Begehren sei "überdies unbegründet". Die Richter betonten auch, dass es "bei vernünftiger Betrachtung" keinen Zweifel gebe, dass das konkurrierende Angebot der Handelskette Rewe "schon auf erste Sicht signifikant besser" gewesen sei.

Anfangs hatte auch Gabriel dem Gericht "falsche Tatsachenbehauptungen" vorgeworfen. So habe ein Gespräch mit den Unternehmenschefs nicht, wie vom OLG behauptet, am 16. Dezember, sondern am 18. Dezember stattgefunden. Das OLG hatte daraufhin sinngemäß gekontert, wenn das Ministerium, wie vorgeschrieben, ordentlich die Akten und Protokoll geführt hätte, wäre dem OLG dieser Irrtum nicht unterlaufen. In der vergangenen Woche bekräftigte das Gericht noch einmal seine Vorwürfe und weitete diese sogar aus. Inzwischen sind offenbar auch Gabriel Bedenken gekommen. Der Minister wird wohl, anders als angekündigt, vorerst auf eine Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss verzichten.

© SZ vom 25.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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