Telemediengesetz:Die Störerhaftung ist endgültig Geschichte

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Ein Wlan-Router von Google (Foto: dpa-tmn)

Wirte und Hoteliers dürfen endlich sorglos die Wlan-Router anschmeißen: Im Bundestag wurde eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen, die Wlan-Betreiber vor teuren Abmahnungen schützt.

"Störerhaftung". Allein dieses Wort! Vor allem Wirte und Hoteliers und alle anderen Menschen, die ein öffentliches Wlan anbieten wollen, können es nicht mehr hören. Bisher hatten die mit diesem Wort verbundenen Passagen im Telemediengesetz solche offenen Netze erst verhindert - und dann, seit Sommer 2016, zumindest noch mit besorgniserregender Rechtsunsicherheit versehen. Am Freitag hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das dieses Kapitel endgültig abschließt. Die Störerhaftung ist Geschichte, und es besteht Hoffnung, dass in der Wlan-Wüste Deutschland bald viele Oasen entstehen.

Die Regierung hatte sich bereits Anfang April auf den entsprechenden Gesetzentwurf verständigt. Es gab allerdings noch Klärungsbedarf. In der jetzt beschlossenen Fassung wurde klargestellt, dass Netzwerkbetreiber weiterhin Sicherheitsmaßnahmen wie die Vorschaltung eines Passworts nutzen dürfen - aber nicht müssen. Diese Unsicherheit galt bis dahin noch als Hindernis für wirklich offene Netze.

Wlan-Betreiber sollen mit dem geplanten Gesetz vor Unterlassungsforderungen geschützt sein, die bislang noch daraus entstehen können, dass Gäste ihr Angebot für illegale Uploads von Filmen oder andere illegal Zwecke nutzen. Das gilt auch für die damit zusammenhängenden Abmahnkosten. Sie müssen ihr Netz auch nicht verschlüsseln, den Zugriff auf Nutzer mit einem Passwort beschränken oder deren Identität überprüfen. Nach dem jetzt verabschiedeten Entwurf können sie von einer Behörde auch nicht mehr dazu verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren oder ihr Wlan nicht mehr anzubieten.

Nur in Sachen Netzsperren schränkt das neue Gesetz die Freiheit der Betreiber ein - als Ausgleich für die weggefallene Pflicht zur Kostenübernahme von Abmahnungen: So können Rechteinhaber von Wlan-Betreibern verlangen, dass bestimmte Internetseiten in diesem Wlan gesperrt werden, wenn über diese Seiten Urheberrechtsverletzungen begangen wurden. Dies soll nach dem Gesetz aber eine Ultima Ratio sein, die erst zulässig ist, wenn der Rechteinhaber zuvor versucht hat, gegen den eigentlichen Rechteverletzer oder den Anbieter des geschützten Materials vorzugehen. Kritiker fürchten dennoch, dass manche Wlan-Betreiber aufgrund dieses Passus dazu verleitet werden könnten, zu viele Seiten zu sperren. Für versiertere Nutzer seien diese Sperren außerdem leicht zu umgehen.

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Abschaffung der Störerhaftung hat mehr als ein Jahr gedauert

Die Regierung erhofft sich durch die Änderung des Telemediengesetzes einen Schub für die Verbreitung öffentlich verfügbarer unverschlüsselter Wlan-Netze. In diesem Bereich hinkt Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern deutlich hinterher. Dort gibt es keine Störerhaftung und dementsprechend mehr Rechtssicherheit und mehr offene Netze.

Die Koalition hatte die Förderung von freiem Wlan im Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Einlösung dieses Versprechens stand nun auf dem Spiel. Zuletzt hatte es Unstimmigkeiten zwischen Union und SPD gegeben, so dass unklar war, ob das Gesetz noch in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, also der letzten Gelegenheit in dieser Legislaturperiode, verabschiedet werden kann. Die Änderungsvorschläge der Sachverständigen, die am Montag im Bundestag Stellung zum Thema bezogen, flossen nicht mehr in das neue Gesetz ein. Vertreter der Musikindustrie forderten etwa, die Nutzer offener Netze schärfer zu kontrollieren.

Die vollständige Abschaffung der Störerhaftung hatte mehr als ein Jahr gedauert. Schon im Sommer 2016 hatte die Regierung das Telemediengesetz geändert, allerdings galt diese Änderung als unzureichend, um echte Rechtssicherheit für Betreiber zu schaffen. Auch Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2016 musste die Koalition berücksichtigen.

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