Süddeutsche Zeitung

Telekom: Spitzelaffäre:Ein letzter Vorwurf

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Einfach mal durchschnaufen: Die Staatsanwaltschaft prüft bei dem früheren Telekom-Spitzenduo Ricke und Zumwinkel nur noch den Verdacht der üblen Nachrede.

Klaus Ott

Seit Monaten schon haben Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel, die einst das Spitzenduo bei der Deutschen Telekom bildeten, auf einen für sie positiven Bescheid der Bonner Staatsanwaltschaft gewartet. Diese Woche war es so weit. Die Strafverfolger teilten den beiden mit, gegen sie werde in der Spitzelaffäre bei der Telekom nicht mehr wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses ermittelt. Ex-Vorstandschef Ricke und der frühere Aufsichtsratschef Zumwinkel können durchschnaufen. Sie werden nicht angeklagt, sie werden nicht für die Bespitzelung von Aufsichtsräten, Betriebsräten und Journalisten verantwortlich gemacht. Die Telekom hatte illegal Telefonverbindungsdaten erhoben und ausgewertet, um herausfinden, wer geheime Unterlagen des Telefonkonzerns an die Presse weitergegeben hat.

Ganz aufatmen kann das einstige Spitzenduo der Telekom aber noch nicht. Einen Verdacht gegen die beiden prüft die Staatsanwaltschaft noch gesondert, nämlich den Vorwurf der üblen Nachrede. Das ergibt sich aus dem der Süddeutschen Zeitung vorliegenden Bescheid der Bonner Strafverfolgungsbehörde. Darin wird auf den früheren Bundesinnenminister Gerhard Baum und Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin Bezug genommen. Sie vertreten als Rechtsanwälte die meisten der gut 50 ausspionierten Betriebs- und Aufsichtsräte und Journalisten. Baum und Däubler-Gmelin haben die Staatsanwaltschaft vor zwei Monaten darauf hingewiesen, Ricke und Zumwinkel hätten einigen Aufsichts- und Betriebsräten fälschlicherweise vorgeworfen, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Das erfülle den Straftatbestand der üblen Nachrede. Dieser Anzeige geht die Staatsanwaltschaft, damit sie das eigentliche Ermittlungsverfahren nach zwei Jahren abschließen konnte, nun gesondert nach. Zumwinkels Anwalt Hanns W. Feigen sieht dem neuen Verdacht gelassen entgegen. "Das kann nur kalter Kaffee sein." Und der Hauptvorwurf, Ricke und Zumwinkel hätten das Post- und Fernmeldegeheimnis verletzt, ist nun vom Tisch.

Dazu schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrem Bescheid, sie habe nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass Ricke und Zumwinkel vom illegalen Gebrauch von Telefonverbindungsdaten zu Spitzelzwecken gewusst hätten. Bei Ricke führen die Strafverfolger noch aus, man habe "erhebliche Zweifel", dass der damalige Konzernchef über diese Methoden in seiner Firma informiert gewesen sei oder diese Nachforschungen gar in Auftrag gegeben habe. Mangels hinreichenden Tatverdachts sei das Verfahren gegen Ricke daher einzustellen.

Das geschieht auch deshalb, weil sich ein Kernvorgang nicht aufklären lässt. Und das wiederum ist deshalb der Fall, weil einer der Hauptzeugen, Ex-Konzernanwalt Michael Hoffmann-Becking, am Ende seine Aussage verweigerte, nachdem er das einstige Spitzenduo zuerst belastet hatte. Hoffmann-Becking hatte den Ermittlern von einem Treffen Ende Oktober 2005 berichtet. Damals hatte Zumwinkel im Beisein von Ricke und Hoffmann-Becking einem Aufsichtsratsmitglied vorgehalten, internes Material an die Presse gegeben zu haben. Dieser Aufsichtsrat, Telekom-Betriebsratsschef Wilhelm Wegner, bestritt das.

Hoffmann-Becking berichtete den Ermittlern auch von einem Vorgespräch mit Ricke und Zumwinkel vor diesem Treffen mit Wegner. In dem Vorgespräch sei über die Erhebung von Telefonverbindungsdaten von Wegners Handy gesprochen worden. Ricke und Zumwinkel seien wegen der ganzen Sache besorgt gewesen; womöglich auch darüber, dass der Gebrauch von Telefonverbindungsdaten für interne Nachforschungen bei der Telekom öffentlich bekannt werden könne, sagte Hoffmann-Becking aus.

Ricke und Zumwinkel widersprachen dem Zeugen Hoffmann-Becking. Die Staatsanwaltschaft wollte daraufhin Hoffmann-Becking noch einmal befragen, um die widersprüchlichen Angaben aufzuklären. Doch der Starjurist, der auch Konzerne wie Siemens vertritt, berief sich nunmehr auf seine anwaltliche Schweigepflicht und sagte nicht mehr aus. Das Amtsgericht Bonn bestätigte im März 2010, dass Hoffmann-Becking die Aussage verweigern dürfe. Der Vorgang blieb im Dunkeln.

Andere Beschuldigte sollen vor Gericht. Drei Ex-Mitarbeiter der Telekom sind wegen der Spitzeleien angeklagt, ebenso wie der Chef der Berliner Firma Network, der dabei geholfen hatte. Dem Network-Chef wird auch versuchte Erpressung vorgeworfen. Bei weiteren sieben Beschuldigten von Telekom und Network wird eine Verfahrens-Einstellung etwa gegen eine Geldzahlung geprüft.

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Quelle:
SZ vom 12./13.06.2010
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