Telefonwerbung:Immer wieder Ärger

Niemand darf hierzulande zu Werbezwecken angerufen werden, ohne dass er vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Doch viele Unternehmen ignorieren die Gesetze einfach.

Die Zahl der Beschwerden über lästige und unerlaubte Telefonwerbung bleibt auf hohem Niveau. Von Januar bis zum 10. Juli registrierte die Bundesnetzagentur 28 618 Beschwerden und verhängte zwölf Bußgelder. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor. Einem Bußgeldverfahren liege jeweils eine große Zahl von Verbraucherbeschwerden zugrunde, "oft mehrere hundert, manchmal aber auch bis zu 3000", heißt es dort.

Telefonwerbung unterliegt in Deutschland strengen Regeln. Niemand darf zu Werbezwecken angerufen werden, ohne dass er vorher ausdrücklich zugestimmt hat. 2017 waren bis Ende November 52 342 schriftliche Beschwerden eingegangen und damit deutlich mehr als im Vorjahr. 2016 waren es im gesamten Jahr nur rund 29 300. Die Bundesregierung erklärte das unter anderem mit einem größeren Problembewusstsein der Verbraucher und einer erneuerten Online-Plattform, die Beschwerden erleichtere.

Die Grünen fordern in einem Antrag im Bundestag, dass alle am Telefon angebahnten Vertragsabschlüsse schriftlich bestätigt werden müssen. Die Einwilligung in Werbeanrufe wollen sie zudem auf zwei Jahre befristen. Für die Bundesnetzagentur fordern die Grünen mehr Personal und weitere Sanktionsmöglichkeiten, etwa die Bemessung der Bußgelder am Umsatz des Unternehmens.

© SZ vom 16.07.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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