Telefontarife:Gratis durch die Warteschleifen

In Telefon-Warteschleifen zu hängen konnte teuer werden - bisher. Denn bald dürfen Anbieter von Servicenummern keine Gebühren mehr dafür nehmen. Die neue Regelung gilt für Anrufe aus dem Festnetz und vom Handy.

Daniela Kuhr

Teure Telefon-Warteschleifen sollen schon bald nicht mehr erlaubt sein. Nach monatelangem Ringen zwischen Wirtschafts- und Verbraucherschutzministerium hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, dass Warteschleifen künftig kostenlos sein müssen. "Das gilt sowohl für Anrufe aus dem Festnetz als auch für Anrufe aus dem Mobilfunknetz", sagte ein Sprecher von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) am Mittwoch. Kunden sollen demnach erst dann den Anruf einer Service-Nummer bezahlen müssen, wenn eine Verbindung hergestellt ist. "Künftig heißt es also: Entgelt nur noch gegen Leistung", sagte der Sprecher.

Regierung einigt sich bei Telefon-Warteschleifen

Teure Telefon-Warteschleifen sollen schon bald nicht mehr erlaubt sein.

(Foto: dpa)

Warteschleifen hatten sich zuletzt zunehmend zu einem Ärgernis entwickelt. Während 0800-Nummern kostenlos sind, müssen Anrufer für 0180-Servicedienste und 0900-Premiumdienste zahlen. Eine Untersuchung der Grünen-Bundestagsfraktion hatte ergeben, dass Verbraucher für das Warten in Telefonschleifen zum Teil zweistellige Eurobeträge bezahlen müssen. Verbraucherschutzministerin Aigner hatte bereits vor längerem angekündigt, dagegen vorgehen zu wollen. "Bei einigen Anbietern scheint es zum Geschäftsmodell zu gehören, mit Gebühren über die Service-Hotline Gewinn zu machen", hatte sie in einem SZ-Interview kritisiert. Zwar dürften Unternehmen ruhig ein wenig Geld verlangen, wenn sie guten Service böten; wichtig sei aber, dass der Kunde erst von dem Moment an zahlen müsse, in dem er auch eine Gegenleistung erhalte.

Geplant ist nun eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Damit sollen mehrere EU-Richtlinien umgesetzt und darüber hinaus weitere Verbesserungen für Verbraucher erreicht werden. So kann die Bundesnetzagentur Telekommunikationsunternehmen künftig verpflichten, vergleichbar über ihre Preise und Zugangsbedingungen zu informieren. Will ein Verbraucher seinen Anbieter wechseln und dabei seine alte Nummer behalten, so soll das künftig leichter möglich sein. Telekommunikationsunternehmen werden verpflichtet, die alte Telefonnummer innerhalb von einem Arbeitstag auf den neuen Anbieter zu übertragen. Bislang ließen sie sich häufig Zeit mit der sogenannten Rufnummernportierung - unter anderem, um einen Wechsel für ihre Kunden möglichst unattraktiv zu machen.

Die höchstens zulässige Mindestlaufzeit für neue Telekommunikationsverträge beträgt künftig anfangs 24 Monate. Parallel dazu müssen Unternehmen künftig auch Verträge mit einer Maximallaufzeit von zwölf Monaten anbieten.

Das Bundeswirtschafts- und das Bundesverbraucherschutzministerium einigten sich zudem darauf, die Verbraucher besser vor den Folgen von Kostenfallen im Internet zu schützen. Bei manchen Internetseiten merkt der Nutzer nämlich gar nicht, dass er einen kostenpflichtigen Dienst gewählt hat, sondern erfährt das erst bei seiner nächsten Handyrechnung. Künftig soll es deshalb auch beim Handy (wie bislang schon beim Festnetz) verboten sein, den Telefonanschluss nur deshalb zu sperren, weil der Kunde Widerspruch gegen einzelne Rechnungsposten eingelegt hat. Auch soll es für den Fall, dass der Kunde umzieht, ein Sonderkündigungsrecht für Telefon- und DSL-Verträge geben, wenn die vertragliche Leistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden kann.

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