Taxonomie:EU legt Kriterien für nachhaltige Investitionen fest

Die EU hat konkrete Kriterien für klimafreundliche Investitionen festgelegt. In der Nacht zum Donnerstag wurde ein Rechtsakt angenommen, der Details der sogenannten Taxonomie regelt. Die EU-Staaten ließen um Mitternacht eine Frist verstreichen, um ihn abzulehnen. Darin werden etwa Kriterien für umweltfreundliche Bioenergie, Wasserkraft oder Forstwirtschaft festgelegt. Ob Gas und Atomkraft sowie bestimmte landwirtschaftliche Aktivitäten klimafreundlich sein können, wird allerdings noch nicht festgelegt. Dafür will die EU-Kommission bis Ende des Jahres einen weiteren Rechtsakt vorlegen. Die Taxonomie ist umstritten, da sie Weichen für große Finanzströme stellt. Sie definiert, welche Bereiche der Wirtschaft klimafreundlich sind. Bürger und Investoren sollen so klare Informationen über nachhaltige Finanzprodukte erhalten. Das soll dabei helfen, die für die Klimawende benötigten Milliarden zu mobilisieren. Mit dem Rechtsakt ist nun ein erster Schritt zu konkreten Kriterien getan. Unter anderem wird für Investitionen in Energieinfrastruktur ein Schwellenwert für Kohlendioxid-Emissionen von 100 Gramm pro Kilowattstunde festgelegt. Stromproduktion mit Solarpaneelen, Wasserkraft oder Windkraft wird so als klimafreundlich gewertet. Auch der Transport per Bahn steht auf der Liste. Die Regeln treten am 1. Januar in Kraft.

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