Taxídienste:Niederlage für Uber

Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. Uber X spielt für Kunden eine ähnliche Rolle wie Taxifahrten. Der Service kann damit eine Konkurrenz für alteingesessene Taxiunternehmer sein, zumal Uber-Mietwagen billiger sind als die Wettbewerber mit leuchtend gelben Schild auf dem Dach. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. Neben Uber X hat die App des US-Unternehmens noch andere Angebote, die nicht verboten wurden - etwa die Vermittlung von klassischen Taxis, deren Fahrer mit der US-Firma zusammenarbeiten.

© SZ vom 24.10.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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