Taxi-Konkurrent:Uber darf wieder fahren

File illustration picture showing the logo of car-sharing service app Uber on a smartphone next to the picture of an official German taxi sign

Etappensieg für das Start-up: Der Fahrdienst Uber darf vorläufig weiterfahren, die Taxi-Branche müsste jetzt ins Hauptverfahren gehen.

(Foto: REUTERS)

Niederlage für die Taxi-Branche: Das Landgericht Frankfurt hebt das Verbot gegen Uber auf - allerdings lediglich aus formalen Gründen.

  • Das Landgericht Frankfurt hebt seine einstweilige Verfügung gegen Uber auf.
  • Zuvor war der Firma verboten worden, über ihre App private Fahrdienste zu vermitteln, weil dies ein illegaler Taxibetrieb sei.
  • Die Taxi-Anbieter wollen die Entscheidung anfechten.

Richter hält einstweilige Verfügung für nicht notwendig

Das Verbot gilt nicht mehr: Das Landgericht Frankfurt hebt seine einstweilige Verfügung aus dem August auf. In der Sache sei die Verfügung zwar rechtens gewesen, entschied das Gericht. In der mündlichen Verhandlung habe sich aber "herausgebildet, dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist", sagte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth. Es gebe daher keinen Grund für eine Eilentscheidung mehr.

Damit darf das kalifornische Unternehmen auch weiterhin in Deutschland über den Dienst UberPop Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Die Genossenschaft Taxi Deutschland kündigte allerdings unmittelbar nach der Entscheidung an, in Berufung zu gehen. Letzte Instanz im Eilverfahren ist das Oberlandesgericht. Scheitert das Taxigewerbe dort ebenfalls, bliebe noch der Weg per Klage über ein - möglicherweise langwieriges - Hauptverfahren, um Uber zu stoppen.

Was ist Uber?

Der US-Anbieter vermittelt über eine Smartphone-App Fahrdienste privater Autobesitzer gegen Provision und hat damit den Zorn der Taxi-Zentralen auf sich gezogen. Anfang September untersagte das Landgericht Frankfurt am Main dem Fahrdienst durch eine einstweilige Verfügung in ganz Deutschland vorerst die Arbeit. Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste vermitteln. Damit folgten die Richter der Argumentation der Taxi-Unternehmen.

Richter deutet an, dass Uber illegal ist

An diesem Dienstag sagte der Richter im Laufe der Verhandlung, Uber stifte seine Fahrer quasi zum Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz an. Im Gegensatz zu traditionellen Taxi-Unternehmen betreibt die US-Firma keinen Fuhrpark. Die Fahrer arbeiten auf eigene Rechnung, Uber kassiert 20 Prozent des Fahrpreises als Vermittlungsgebühr.

Uber hält sich für legal

Das Unternehmen wertet seine Fahrten daher als Mitfahrgelegenheiten. Ein Gutachten des Staatsrechtlers und früheren Verteidigungsministers Rupert Scholz bekräftige dies. Scholz bescheinige darin, Uber sei "kein Beförderungsunternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes", es handele sich "um die Vermittlung von Gelegenheitsverkehr", vergleichbar mit Mitfahrzentralen. Der Richter merkte dazu an diesem Dienstag an: "Nicht jedes Gutachten, was von einem Hochschullehrer verfasst wurde, ist automatisch geeignet, die Rechtsprechung, wie es vielleicht gewünscht ist, zu beeinflussen."

Ärger auch in einzelnen Städten

Uber bietet seine Dienste nach eigenen Angaben weltweit bereits in 45 Ländern an. Das Start-up mit Geldgebern wie Google oder Goldman Sachs im Rücken ist in Deutschland in großen Städten wie Berlin, Frankfurt, Hamburg oder München aktiv. Zuletzt war der Limousinenservice von Uber bereits in einzelnen deutschen Städten, unter anderem in Berlin, verboten worden. Uber hatte trotz der Verfügung den Betrieb weiterlaufen lassen.

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