Tarifeinheitsgesetz:Bundestag schwächt Mini-Gewerkschaften

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Das heute beschlossene Tarifeinheitsgesetz könnte zum Problem für die Lokführergewerkschaft GDL werden (Foto: dpa)
  • Nach langer Debatte verabschiedet der Bundestag das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit.
  • Die Regelung legt fest, dass es in einem Betrieb für eine Beschäftigtengruppe nur einen Tarifvertrag geben soll.
  • Kleinere Gewerkschaften und die Opposition im Bundestag fürchten eine Einschränkung des Streikrechts.
  • Den Tarifstreit zwischen Bahn und GDL dürfte das Gesetz nicht befrieden.

Darum geht es beim Tarifeinheitsgesetz

Mit dem Gesetz soll geregelt werden, dass in Betrieben mit mehreren Tarifverträgen für gleiche Beschäftigtengruppen und gegeneinander antretenden Gewerkschaften nur noch der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt. Streiks der Minderheitsgewerkschaften könnten dann als unverhältnismäßig eingestuft werden. Das könnte künftig etwa für die Lokführergewerkschaft GDL ein Problem werden. Der Bundesrat befasst sich am 12. Juni mit der Regelung, kann aber kein Veto einlegen. Am 1. Juli dürfte das Gesetz dann in Kraft treten.

Hintergrund der Neuregelung

Das Gesetz soll die Tarifautonomie stärken - also das unabhängige Aushandeln von Löhnen und Arbeitsbedingungen durch Gewerkschaften und Arbeitgeber. "Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie wird durch Tarifkollisionen beeinträchtigt", heißt es in dem Gesetzentwurf. Gemeint ist eine Überschneidung unterschiedlicher Tarifverträge für dieselbe Arbeitnehmergruppe im selben Betrieb. Mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb sollen daher in Tarifverhandlungen gemeinsam statt gegeneinander auftreten. Das soll verhindern, dass Arbeitgeber langen Arbeitskämpfen mit unterschiedlichen Gewerkschaften ausgesetzt sind. Gewerkschaften haben es laut Gesetzentwurf selbst in der Hand, Tarifkollisionen zu vermeiden: Sie können sich absprechen, dass ihre Tarifverträge für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen gelten, eine Tarifgemeinschaft bilden und gemeinsam verhandeln - oder den Tarifvertrag der anderen Gewerkschaft übernehmen.

Wenn zwei Gewerkschaften sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen können, gilt das Recht des Größeren. Die Zahl der von ihr vertretenen Beschäftigten kann eine Gewerkschaft gegenüber einem Notar nachweisen, ohne ihre Stärke offenzulegen. Betrieb heißt nicht gleich Unternehmen: Die Deutsche Bahn etwa hat sich in mehr als 300 Betrieben organisiert.

Tarifstreit
:Vorerst keine Einigung zwischen Bahn und EVG

Zuletzt sollen sich Bahn und die EVG bei den nächtlichen Gesprächen aufeinander zubewegt haben. Doch dann wurden die Verhandlungen auf kommende Woche vertagt. Da startet auch der neue Schlichtungsversuch mit der Konkurrenzgewerkschaft GDL.

Dürfen Mini-Gewerkschaften nun nicht mehr streiken?

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ist mit mehr als 200 000 Mitgliedern zwar deutlich größer als die GDL, die nicht einmal 35 000 Mitglieder hat. Weil die Bahn aber in Hunderte verschiedene Betriebe aufgeteilt ist, bedeutet das Tarifeinheitsgesetz für die GDL nicht zwingend ein Streikverbot. Es ist durchaus möglich, dass die GDL in bestimmten Betrieben der Bahn mehr Mitglieder hat als die EVG. Unterm Strich dürfte unklar sein, ob das Tarifeinheitsgesetz tatsächlich zu einem Streikverbot führen kann.

Wie wirkt sich das Gesetz auf den GDL-Bahn-Konflikt aus?

Den aktuellen Tarifkonflikt zwischen Deutscher Bahn und Lokführern dürfte das neue Gesetz nicht befrieden. Die Führung des Konzerns hat im Prinzip zwei Möglichkeiten: Entweder die Bahn verhandelt unter Berufung auf das Gesetz nur noch Tarifverträge mit der größeren EVG. Das dürfte den Betriebsfrieden mit den überwiegend in der GDL organisierten Lokführern allerdings endgültig zerstören. Option zwei: Die Bahn wendet aus diesem Grund das Gesetz lieber nicht an. Dann braucht es aber auch niemand.

Kritiker drohen mit dem Verfassungsgericht

Kleinere Berufsgewerkschaften wie die GDL, die Pilotenvereinigung Cockpit oder die Ärztegewerkschaft Marburger Bund fürchten, dass ihre Rechte durch das Gesetz eingeschränkt werden. Auch die Opposition im Bundestag hält das Gesetz für verfassungswidrig.

Berufsständische Gewerkschaften wie die Pilotenvereinigung Cockpit und der Deutsche Beamtenbund (zu dem die GDL gehört) haben bereits angekündigt, dass sie das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen wollen. Sie sehen einen unzulässigen Eingriff in die im Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit.

Der Gang durch die Instanzen oder eine Verfassungsbeschwerde kleinerer Gewerkschaften könnten aber Jahre in Anspruch nehmen. Beschleunigt werden könnte eine höchstrichterliche Entscheidung, wenn in einem laufenden Arbeitskampf wie bei der Bahn das Arbeitsgericht angerufen würde: Wenn ein Arbeitsgericht dann auf Grundlage des neuen Gesetzes über die Verhältnismäßigkeit eines GDL-Streiks entschiede, könnte die unterlegene Konfliktpartei beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen - und damit ein beschleunigtes Verfahren erreichen.

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