Süddeutsche Zeitung

Kurzarbeit:Kein Tariflohn - noch weniger Geld

  • In der Corona-Krise profitieren Arbeitnehmer, die nach Tarif bezahlt werden.
  • Sie haben im Schnitt einenen höheren Monatslohn - und auf dessen Basis wird das Kurzarbeitergeld berechnet.
  • Die Tarifbindung in Deutschland ist seit Jahren rückläufig; zurzeit beträgt sie im Westen 56 und im Osten 45 Prozent.

Von Detlef Esslinger

Die Kluft zwischen Tariflöhnen und den anderen Löhnen ist in Deutschland in den vergangenen Jahren größer geworden. Dies hat auch in der Corona-Krise Auswirkungen - weil das Kurzarbeitergeld auf der Basis des Monatslohns errechnet wird, den jemand bekommt. Darauf hat die Fraktion der Linken im Bundestag hingewiesen. Ihr gewerkschaftspolitischer Sprecher Pascal Meiser forderte die Bundesregierung auf, sich nun "auch um diejenigen zu kümmern, die nicht unter den Schutz eines Tarifvertrages fallen".

Meiser bezog sich auf eine Antwort, die ihm das Bundesarbeitsministerium gegeben hat, sowie auf Zahlen des Statistischen Bundesamts. Dessen neueste Angaben sind vom dritten Quartal 2019; damals betrug der Bruttomonatsverdienst von Vollzeit-Arbeitnehmern in Deutschland 4012 Euro. Arbeitnehmer, die Tariflohn erhalten, bekamen mehr, nämlich 4274 Euro - bei Arbeitnehmern, deren Firma einseitig den Lohn festlegt, waren es 3636 Euro. Die Differenz betrug also 638 Euro. Sie ist in der Tat im Laufe der Zeit allmählich, aber stetig größer geworden. Im Jahr davor betrug sie noch 589 Euro, wiederum ein Jahr davor 554 Euro, und im Jahr 2015 lag sie noch bei 536 Euro. Mittlerweile erhalten Beschäftigte, die nicht nach Tarif bezahlt werden, 15 Prozent weniger Geld als die anderen. Bei Frauen ist die Differenz sogar noch deutlich größer, bei ihnen beträgt sie 20 Prozent.

Der Abgeordnete Meiser wies darauf hin, dass in der Corona-Krise diese Differenz zu einem zusätzlichen Problem wird. "Beschäftigte ohne Tarifvertrag, die eh schon schlechter verdienen, trifft es jetzt besonders, wenn sie mit einem Kurzarbeitergeld von 60 oder 67 Prozent ihres bisherigen Nettoeinkommens über die Runden kommen", sagte er der Süddeutschen Zeitung. Die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt davon ab, ob man Kinder hat; nur solche Arbeitnehmer erhalten 67 Prozent.

Wer bekommt Tariflohn, und wer nicht? Das hängt in der Regel davon ab, ob der jeweilige Arbeitgeber Mitglied in einem tarifgebundenen Arbeitgeberverband ist oder sich dies erspart. Eine solche Mitgliedschaft ist freiwillig. Diese Tarifbindung ist in Deutschland seit Jahren rückläufig; zurzeit beträgt sie im Westen 56 und im Osten 45 Prozent. Meiser sagte, es sei "höchste Zeit, der zunehmenden Tarifflucht Einhalt zu gebieten". Dazu solle die Bundesregierung erleichtern, dass Tarifverträge für allgemein verbindlich erklärt werden - in dem Fall gelten sie für alle Firmen einer Branche oder Region, also auch für diejenigen, die nicht Mitglied im Verband sind.

Über die Allgemeinverbindlichkeit entscheiden de facto Tarifausschüsse bei den Arbeitsministerien. Sie sind paritätisch mit Arbeitgebervertretern und Gewerkschaftern besetzt. Sie müssen die Allgemeinverbindlichkeit einstimmig beantragen, mit anderen Worten: Die Arbeitgeber haben ein Vetorecht - von dem sie auch regelmäßig Gebrauch machen. Meiser verlangte, dieses Recht gehöre abgeschafft. "Nur so können wieder mehr ausgehandelte Tarifverträge auf ganze Branchen erstreckt und Lohndumping unterbunden werden", sagte er.

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SZ vom 17.04.2020/vit
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