Tag der BiotonneDas sollte man in Berlin zur Biotonne wissen

Manchmal landen in der Biotonne leider auch Dinge, die dort nicht reingehören.
Manchmal landen in der Biotonne leider auch Dinge, die dort nicht reingehören. Britta Pedersen/dpa

In die Biotonne gehören Essensreste und auch Kaffeesatz kann dort weggekippt werden. Aber was eigentlich noch? Und was nicht?

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

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Berlin (dpa/bb) - Mit dem Tag der Biotonne (26. Mai) wird deutschlandweit auf die Bedeutung des braunen Müllcontainers aufmerksam gemacht. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) befürwortet die Initiative und gibt Tipps, wie die Tonne richtig befüllt wird, und erklärt, warum das wichtig ist.

Warum sollte ich meinen Biomüll trennen?

Ein Mythos, dem die BSR immer wieder begegnet, besagt, dass Mülltrennung unnötig sei, da am Ende ja sowieso alles verbrannt würde. Das sei aber falsch. Aus Biomüll werde etwa Kompost und Biogas gewonnen.

Was darf in die Tonne?

In die Biotonne gehören laut BSR alle organischen Abfälle. Auf ihrer Internetseite listet die Stadtreinigung genau auf, was dort hineingeworfen werden darf: Essensreste, auch Gekochtes (eingewickelt in Zeitungspapier), alte Lebensmittel (ohne Verpackung), Obst-/Gemüsereste, Schalen, auch von Zitrusfrüchten, Kaffeesatz, -filter, Tee, Teebeutel, Eierschalen und Küchenpapier. Aber auch Grün-/Strauchschnitt, Laub, Blumen.

Welchen Fehler sollte ich vermeiden?

Am meisten stören die BSR Plastiktüten - auch solche, die auf den ersten Blick nach Biomülltüten aussehen. Plastik und auch Bioplastik dürften nicht in die Biotonne. Plastik könne als Mikroplastik im Kompost und somit auf den Feldern landen.

Aber auch Textilien, Windeln - oder sogar Elektrogeräte landen in der Biotonne. Dies erschwere die Aufbereitung des Bioabfalls erheblich.

Was kann passieren, wenn ich meinen Müll nicht richtig trenne?

Die BSR verweist hier auf die Abfallwirtschaftssatzung: „Wird auf Grundlage einer Dokumentation festgestellt, dass ein Abfallbehälter erheblich fehlbefüllt ist, sind die BSR berechtigt, die Entleerung abzulehnen.“

© dpa-infocom, dpa:260526-930-131385/1

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