Tabakkonzern:Philip Morris verliert Schiedsverfahren gegen Australien

Tabakkonzern: Streit um Tabakgesetze: Aufnahmen von Zigarettenschachteln mit drastischen Warnbildern in Australien (Archiv)

Streit um Tabakgesetze: Aufnahmen von Zigarettenschachteln mit drastischen Warnbildern in Australien (Archiv)

(Foto: AFP)
  • Der Tabakkonzern Philip Morris ist vor einem Schiedsgericht mit einer Klage gegen Australien gescheitert. Auslöser war ein Gesetz zu neutralen Zigarettenschachteln.
  • Kritiker sahen in dem Fall Parallelen zu den umstrittenen Schiedsgerichten, die Teil des TTIP-Freihandelsabkommen mit den USA werden könnten.

Von Jakob Schulz

Der Tabakkonzern Philip Morris hat einen langwierigen juristischen Kampf gegen Australien verloren. In der Auseinandersetzung ging es um ein Gesetz, das in Australien seit 2011 vorschreibt, dass Zigaretten in neutralen Verpackungen ohne Markenlogos verkauft werden müssen. Der Konzern hatte auf Grundlage eines Handelsabkommens zwischen Hongkong und Australien dagegen geklagt und unter anderem argumentiert, das Gesetz verletze seine Markenrechte. Ein Schiedsgericht lehnte die Klage nun mit der Begründung ab, dass es für den Fall nicht zuständig sei.

Vertreter der australischen Regierung begrüßten die Entscheidung. "Rauchen schadet zahllosen Australiern und verursacht Todesfälle durch Krebs, Lungen- und Herzerkrankung", sagte die stellvertretende Gesundheitsministerin Fiona Nash in einer Mitteilung.

Kritiker des transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP hatten die Auseinandersetzung zwischen Australien und dem Tabakkonzern häufig als Beispiel für die Gefahren von TTIP angeführt. Kern ihrer Kritik ist, dass geheim tagende Schiedsgerichte demokratisch beschlossene Gesetze etwa zum Umweltschutz aushebeln könnten.

Anti-Tabak-Gesetze haben in vielen Ländern Konjunktur

Es gebe Anzeichen, dass Schiedsgerichtsverfahren zunehmend zweckentfremdet werden, indem sie als Grundlage für Schadenersatzprozesse herhalten müssen, schrieb etwa Henning Klodt vom Institut für Weltwirtschaft (IfW) zuletzt in einem Gastbeitrag für die SZ: "Eine unmittelbare Klage des Marlboro-Herstellers war nicht möglich, da es kein entsprechendes Schutzabkommen zwischen den USA und Australien gibt." Klodt zufolge gründete Philip Morris deshalb eine Niederlassung in Hongkong und unterstellte ihr das Geschäft in Australien. Mit Hongkong besteht ein Schutzabkommen - darum klagte Philip Morris dann von Hongkong aus gegen das australische Gesetz.

Genau dieser Umweg aber bewog nun offenbar das Schiedsgericht, die Klage abzulehnen. Demnach habe die Philip-Morris-Niederlassung in Hongkong die Kontrolle über das Geschäft in Australien erst dann übernommen, als bereits klar war, dass die australische Regierung die Tabakgesetzgebung verschärfen würde.

Bestrebungen, die Gefahren des Tabakkonsums hervorzuheben, haben in vielen Ländern Konjunktur: So hatte das britische Parlament zuletzt entschieden, ab März 2016 neutrale Verpackungen einzuführen. Eine EU-Richtlinie für Tabakprodukte aus dem Jahr 2014 sieht vor, dass EU-Staaten künftig neutrale Verpackungen, aufklärende Texte und Warnbilder vorschreiben. In Deutschland soll ein entsprechendes Gesetz ab dem Frühjahr 2016 gelten.

Gegen diesen Trend macht die Tabakindustrie weltweit mobil. Neben der nun gescheiterten Klage gegen Australien haben Philip Morris und andere Tabakunternehmen auch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die EU-Tabakrichtlinie eingereicht. Noch vor Weihnachten will der Generalanwalt seine Einschätzung zur Klage der Konzerne vorlegen.

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