Swissleaks:In Abwesenheit verurteilt

Der Swissleaks-Informant ist zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er wird seine Haft wohl nie antreten.

Von Charlotte Theile, Zürich

Der Informatiker Hervé Falciani, 43, bekannt als Whistleblower, der die illegalen Geschäfte der britischen Großbank HSBC in der Schweiz öffentlich machte, ist wegen Wirtschaftsspionage in Abwesenheit zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Seine Enthüllungen hatten international für großes Aufsehen gesorgt. Unter dem Schlagwort Swissleaks war öffentlich geworden, dass die Schweizer Tochter der HSBC nicht nur Steuerhinterzieher, sondern auch Waffenschmuggler und andere Kriminelle zu ihren Kunden zählte - und bei deren Geschäften nur allzu gern wegschaute.

Falciani, italienisch-französischer Doppelbürger, war dem Prozess vor dem Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona von Beginn an ferngeblieben. Er könne in der Schweiz nicht mit einem fairen Verfahren rechnen, sagte Falciani, der in Frankreich eher als Nationalheld denn als Krimineller gilt. Seine Daten waren es schließlich, die dem französischen Staat zusätzliche Steuereinnahmen in Milliardenhöhe bescherten. In der Schweiz dagegen, firmiert Falciani nicht als "Whistleblower", sein Label ist hier "Datendieb".

Während die Großbank HSBC andernorts zu zum Teil empfindlich hohen Strafen verurteilt wurde, wollte der Schweizer Bundesanwalt nicht einmal ein Verfahren gegen die Schweizer Tochter der Bank eröffnen. Sein Genfer Kollege Olivier Jornot entschied jedoch anders. Er leitete eine Untersuchung wegen Geldwäsche ein, verschaffte sich sogar Zutritt zu den Räumlichkeiten der HSBC. In der Schweiz löste das gewaltiges Echo aus. Jornot galt als knallharter Kämpfer gegen illegale Bankgeschäfte. Wenige Wochen später stellte er das Verfahren gegen eine Zahlung von 40 Millionen Franken (etwa 37 Millionen Euro) wieder ein.

Hervé Falciani kann sich nicht freikaufen. Um nicht ins Gefängnis zu müssen, betritt er die Schweiz nicht mehr. Im Oktober hielt er in provokativer Nähe der Grenze eine Pressekonferenz ab. Dort warf er der Schweizer Justiz vor, große Banken zu schonen, ihn dagegen mit der vollen Härte des Gesetzes zu verfolgen. Allerdings gestand er auch Fehler ein. Selbst sein Verteidiger forderte vor Gericht keinen Freispruch, sondern eine Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft beantragt.

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