Swap-Geschäfte:Auftakt im Prozess um Pforzheims verzockte Millionen

Prozess um Millionenverluste

Die frühere Oberbürgermeisterin von Pforzheim, Christel Augenstein (FDP), und ihr Verteidiger Wolfgang Kubicki (FDP) beim Prozessauftakt in Mannheim

(Foto: dpa)
  • Ab Montag stehen in Mannheim die ehemalige Oberbürgermeisterin von Pforzheim, zwei ihrer damaligen Mitarbeiter sowie zwei Banker wegen Untreue vor Gericht.
  • Gemeinsam sollen sie sich mit sogenannten Swap-Derivaten verzockt und der Kommune Verluste in Millionenhöhe eingebrockt haben.
  • Viele Gemeinden in Deutschland versuchten vor der Finanzkrise, sich mit solchen Papieren gegen Zinsrisiken abzusichern oder schlicht Gewinn zu machen.

Von Josef Kelnberger, Stuttgart

Seit vergangener Woche führt ein neuer Oberbürgermeister die Geschäfte im Rathaus von Pforzheim. Er heißt Peter Boch, ist 37 Jahre alt, und seine Wahl sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Der Christdemokrat, jung und dynamisch auftretend, aber bis dahin völlig unbekannt in der Stadt, besiegte schon im ersten Wahlgang den Amtsinhaber von der SPD. Offensichtlich sehnen sich die Bürger nach einem Neustart. Die mit 120 000 Einwohnern achtgrößte Stadt Baden-Württembergs gilt als AfD-Hochburg, ist geschlagen mit Spitzenwerten bei Hartz IV und Arbeitslosigkeit. Aber so schnell lässt sich das Pforzheimer Grundübel nicht vertreiben: Eine immense Verschuldung, die der Stadt seit vielen Jahren den Atem raubt.

Ein Prozess, der an diesem Dienstag vor dem Landgericht Mannheim beginnt, lässt die Gespenster der Vergangenheit wieder aufleben, nicht nur in Pforzheim. Auch viele andere Städte, die im Kampf gegen ihre Schulden riskante Finanzgeschäfte abschlossen, werden sich für die Verhandlung interessieren.

Zu den Verteidigern gehört der FDP-Vize Wolfgang Kubicki

Wegen des Vorwurfs der Untreue muss sich Peter Bochs Vorvorgängerin, die frühere Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein, verantworten. Die 68-Jährige gehört der FDP an, zu ihren Verteidigern gehört auch Wolfgang Kubicki, der stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Demokraten. Das ist nicht ohne Pikanterie, denn die Praktiken, die in Mannheim verhandelt werden, zählen für Kritiker zu den Verirrungen des seinerzeit herrschenden neoliberalen Zeitgeistes.

Der Anklage liegen Finanzgeschäfte von März 2004 bis Februar 2008 zugrunde. Christel Augenstein hatte laut Anklage ohne Wissen des Gemeinderates ein "modernes Schuldenmanagement mit dem Ziel der günstigen Streuung der Risiken sowie der Reduzierung der Zinslast" einführen wollen. Es geht um Swap-Derivate, also Zinswetten, die sich als verhängnisvoll erweisen sollten.

Die Materie ist komplex, das Verfahren langwierig, die Anklageschrift stammt bereits aus dem Jahr 2013. Der Untreue angeklagt ist neben Christel Augenstein auch die damalige Stadtkämmerin; deren Stellvertreterin sowie zwei Bankmitarbeiter müssen sich wegen Beihilfe zur Untreue verantworten. Bis zu einem Urteil wird viel Zeit verstreichen, das Landgericht hat 27 Verhandlungstermine bis zum 18. Januar 2018 festgelegt. Ursprünglich sollte der Prozess im April vergangenen Jahres beginnen, doch der Vorsitzende Richter fühlte sich damals aus gesundheitlichen Gründen überfordert.

Milliarden-Verluste aus Swap-Geschäften für Städte und Gemeinden

Nicht nur die Stadt Pforzheim hat in jenen Jahren versucht, ihre Kreditgeschäfte mit Zinsdifferenzgeschäften abzusichern; die entsprechenden Derivate wurden von großen Geldinstituten angeboten, auch von der Deutschen Bank. Weil diese Geschäfte nach der Finanzkrise nicht mehr funktionierten - die kurzfristigen Zinsen lagen wider Erwarten plötzlich über den langfristigen -, verloren sehr viele deutsche Kommunen sehr viel Geld. Nach Schätzung von Finanzexperten beläuft sich der Schaden auf Milliarden. Dass die Verantwortlichen wegen Untreue angeklagt werden mit der Drohung von mehrjährigen Haftstrafen, ist ungewöhnlich.

Oberbürgermeisterin Augenstein und ihre Kämmerin sollen laut Anklage, um den absehbaren Schaden aus zwei Geschäften mit der Deutschen Bank abzuwenden, am Gemeinderat vorbei neuerliche riskante Spekulationsgeschäfte mit J.P. Morgan abgeschlossen haben - nicht mehr mit der Absicht, einen Kredit abzusichern, sondern um Gewinne zu erzielen. Dieses Vorgehen habe gegen das Spekulationsverbot für Kommunen verstoßen.

Es ist mittlerweile gängige Rechtsmeinung, dass die Banken "Beratungsfehler" begingen, als sie Zinswetten verkauften. Dazu gibt es auch ein exemplarisches Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem März 2011; die Deutsche Bank musste damals einem Mittelständler Schadenersatz zahlen, weil sie nicht ausreichend auf das Risiko des Geschäfts hingewiesen habe. Einige Kommunen erstritten Schadenersatz, andere wählten den Weg des Vergleichs, so auch die Stadt Pforzheim. Oberbürgermeister Gert Hager (SPD), der im Jahr 2009 Christel Augenstein aus dem Amt drängte, hat mit den Banken jahrelang darum gestritten. Letztlich holte er 44,4 Millionen Euro zurück. Für Pforzheim blieb aus der Affäre ein Minus von immerhin noch zwölf Millionen Euro, dazu ein gehöriger Image-Schaden.

Der Sozialdemokrat Hager musste im Zuge der Ermittlungen eine Razzia im Rathaus über sich ergehen lassen und hat viel Energie darauf verwendet, die Affäre zu bereinigen, die die FDP-Politikerin Augenstein verursachte. Nun darf sich erstmals ein Oberbürgermeister von der CDU mit Pforzheims Schulden herumschlagen.

Wie im Kasino, nur noch riskanter

Jahrelang haben Institute wie die Deutsche Bank, die West LB und andere Landesbanken oder die Hypo-Vereinsbank sogenannte Swaps verkauft - und dafür viel Ärger vor den Gerichten bekommen. Bei den Swaps handelt es sich um höchst komplexe und oft spekulative Wertpapiere. Eigentlich dienen sie dazu, sich für eine festgelegte Laufzeit gegen ein bestimmtes Risiko abzusichern.

Zwei Partner tauschen dazu beispielsweise einen variablen Zinssatz gegen einen fixen. Daher auch der Name: Im Englischen heißt "to swap" so viel wie "tauschen". Vereinfacht gesagt kann ein Unternehmen oder eine Kommune beispielsweise ein Darlehen mit veränderlichem Zinssatz aufnehmen und sich mit einem Swap gegen das Risiko steigender Zinsen absichern. Häufig wurden Swaps deshalb als Mittel zur "Zinsoptimierung" zusammen mit Krediten an Unternehmen, Gemeinden und wohlhabende Privatleute verkauft.

Was nach Absicherung aussah, war in vielen Fällen aber eigentlich pure Spekulation. Denn im Kern ähneln Swaps einer Wette: Sind die Darlehenszinsen in zehn Jahren höher oder niedriger als heute? Wird ein Kredit zurückgezahlt oder nicht? Steigt oder fällt der Kurs einer Währung zu einer anderen? Am Ende kann immer nur eine der beiden am Swap beteiligten Parteien gewinnen.

Oft werden Swaps deshalb vereinfacht als "Zinswetten" oder "Währungskurswetten" beschrieben. In Wahrheit sind sie aber noch viel riskanter. Wer ins Kasino zum Wetten geht, kann dabei höchstens so viel verlieren, wie er vorher auf den Tisch gelegt hat. Anders bei Swaps. Ihr Verlustrisiko ist theoretisch unbegrenzt, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil bereits festgestellt hat, vor allem dann, wenn Währungsgeschäfte enthalten sind. Der Schaden kann dann schnell den Einsatz übersteigen.

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