Die Schweizer Abgeordneten müssen gewusst haben, was sie an jenem 12. Dezember 2014 tun würden - denn sie waren ja schon lange gewarnt. Von der Sozialdemokratin Ada Marra, die im Parlament deutlich geworden war, weil Journalisten und Journalistinnen wegen der vorgeschlagenen Gesetzesverschärfung künftig "nicht mehr in der Lage sein" würden, "ihrer investigativen Arbeit nachzugehen"; und von der eindringlichen schriftlichen Stellungnahme einiger Experten, wonach Journalisten oder deren Informanten künftig strafrechtlich verfolgt werden könnten.
Suisse Secrets:Wenn das Bankgeheimnis mehr zählt als die Pressefreiheit
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Bankkunden in der Schweiz genießen dank Artikel 47 besonderen gesetzlichen Schutz - sogar vor journalistischen Recherchen. Collage: Sandra Hartung / mauritius images; dpa
Seit jeher schützt die Schweiz die Daten ihrer Bankkunden streng, seit einigen Jahren gelten Whistleblower sogar als Verbrecher. Nun könnten auch Journalisten für den "Verrat" ins Gefängnis kommen.
Von Mauritius Much, Frederik Obermaier und Bastian Obermayer
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