Für die meisten Arbeitnehmer sind bezahlter Urlaub, ein Zuschlag für Arbeit an Sonn- und Feiertagen und die Weiterzahlung des Lohns während einer Krankheit ganz selbstverständlich. Millionen Minijobbern werden diese Rechte aber vorenthalten, obwohl sie ihnen genauso zustehen. Das geht aus einer Untersuchung des Leibnitz-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) im Auftrag des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums hervor. Danach werden die geringfügig Beschäftigten oft noch als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt, wenn es auch bei der Einhaltung ihrer Rechte erste Fortschritte gibt.
Studie:Zweiter Klasse
Viele Minijobber bekommen kein Geld bei Krankheit, nicht alle nehmen bezahlten Urlaub.
Von Thomas Öchsner, Berlin
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