Strompreise:Merkel geht auf Energiekonzerne los

Nicht nur die Verbraucher, auch Angela Merkel ärgert sich über die angekündigte Explosion der Strompreise. Die Kanzlerin droht mit Konsequenzen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel ist die Preisexplosion bei Strom ein Dorn im Auge. Sie sprach sich dafür aus, dass das Kartellamt die angekündigten Erhöhungen genau untersuche. Sie halte es für richtig, sagte Merkel, dass die Kartellbehörden sorgfältig prüften, worauf die Preisanhebungen basierten, sagte die Kanzlerin der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung.

Die CDU-Vorsitzende erklärte: "Es muss eins zu eins nachvollziehbar sein, worauf die Mehrkosten beruhen, und da hat die Bundesregierung noch viele Fragen." Zugleich sprach sie sich für ein schärferes Kartellrecht aus.

"Wichtig ist, dass die Kartellämter bald durch eine von Minister Michael Glos vorgeschlagene Gesetzesänderung noch schärfere Instrumente der Missbrauchskontrolle haben", sagte Merkel.

Der größte deutsche Energiekonzern Eon hatte am Montag angekündigt, die Strompreise zum 1. Januar bei seinen sieben Regionalversorgern um 7,1 bis 9,9 Prozent anzuheben.

Zur Begründung verwies Eon auf höhere Beschaffungskosten und Belastungen durch die Förderung der erneuerbaren Energie. RWE hebt zum Jahresanfang die Tarife um bis zu neun Prozent an.

Staatsanteil beim Strom beträgt 40 Prozent

Die Ankündigung hatte zu heftigen Protesten bei Politikern und Verbraucherschützern geführt, die seit Jahren die Preispolitik der großen Versorger kritisieren. Eon hat die Kritik zurückgewiesen und den Staat als wahren Preistreiber bezeichnet. Die Abgaben und Steuern seien seit 1998 um 93 Prozent gestiegen.

Der Staatsanteil an den Stromkosten liege bei etwa 40 Prozent, sagte Konzernchef Wulf Bernotat. Das Bundeskartellamt hat erklärt, die Preiserhöhungen zu prüfen, ein Missbauchsverfahren hat die Behörde bislang aber nicht angekündigt.

Seit dem 1. Juli müssen die Versorger ihre Preise nicht mehr durch die Wirtschaftsministerien der Länder genehmigen lassen. Glos will nun das Kartellrecht verschärfen. Danach sollen die Konzerne künftig beweisen, dass ihre Preise nicht ungerechtfertigt hoch sind. Das Kartellamt behält sich die Umkehr der Beweislast auch für die neuen Preise vor, sollte das Gesetz erst nach dem 1. Januar 2008 in Kraft treten.

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