Dieser Mittwoch war wieder so ein Tag. Noch am Vorabend hatte eine mäßige Brise die Rotoren der Windräder gedreht, doch bis Mittwochmorgen war sie fast komplett eingeschlafen. Am Morgen erzeugten Windräder gerade noch fünf Prozent des deutschen Stroms. Der Preis an der Strombörse verdoppelte sich binnen vier Stunden auf 18,6 Cent je Kilowattstunde. Am Morgen wird viel Strom verbraucht.
In solchen Flautezeiten schlägt die Stunde der Kraftwerke. Sie springen ein, damit in Deutschland die Lichter nicht ausgehen. Weil das aber Phasen sind, in denen der Strom knapp und begehrt ist, verdienen ihre Betreiber auch gut daran. Dann kommt es auf jedes Kraftwerk an. Weil das so ist, wächst auch die Macht großer Stromkonzerne wie RWE, Leag oder EnBW, die viele dieser Anlagen betreiben. Könnten sie womöglich den Preis beeinflussen, wenn sie Kraftwerke nicht hochfahren? Mit dem Ergebnis, dass der Preis weiter steigt, sie also mit den restlichen Meilern noch mehr verdienen?
Das Bundeskartellamt geht in seinem neuen Marktmachtbericht genau dieser Frage nach. Es untersucht dazu, in wie vielen Stunden im Jahr ein Anbieter „pivotal“, also unverzichtbar, für die Stromversorgung war. Ab einer Schwelle von fünf Prozent vermuten die Wettbewerbshüter eine marktbeherrschende Stellung. Ergebnis: Der Essener RWE-Konzern liegt mittlerweile deutlich über der Schwelle, auch der Lausitzer Braunkohlekonzern Leag hat sie überschritten. EnBW ist knapp darunter.
Das wiederum hat auch damit zu tun, dass Deutschland in jüngster Zeit fleißig Kraftwerke abgeschaltet hat. Der Atomausstieg beförderte die deutschen AKWs ins Jenseits, der Kohleausstieg lässt schrittweise klimaschädliche Braun- und Steinkohlekraftwerke verschwinden. Das mag der Umwelt nutzen, dem Wettbewerb aber schadet es tendenziell. Denn in dem Maße, in dem Kapazität vom Markt verschwindet, wächst der Einfluss derjenigen, die noch Strom erzeugen. „Unsere Analysen zeigen klar: Die Marktmacht der führenden Stromerzeuger in Deutschland – RWE, Leag und EnBW – hat erheblich zugenommen“, sagt Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts. „Wenn steuerbare Kraftwerke aus dem Markt gehen, hat das unmittelbare Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Marktmacht.“
Die Feststellung von Marktmacht ist freilich noch kein Beleg für deren Missbrauch. Zwar ließen sich für die Betreiber häufig schon vorher die Engpässe absehen, die ihre Kraftwerke unverzichtbar machen und den Preis steigen lassen, hält der Bericht fest. Als das Kartellamt aber eine fünftägige Dunkelflaute – also eine Phase, in der weder Wind noch Sonne viel Strom beisteuern – im November und Dezember 2024 unter die Lupe nahm, fand es nach eigenen Angaben keine Hinweise auf eine „missbräuchliche Kapazitätszurückhaltung“. Nur die Versuchung könnte da sein, jedenfalls rein theoretisch.
Allerdings lässt sich die Marktmacht auch dämpfen. Zwar kann eine wirtschaftliche Erholung, ebenso wie der Siegeszug von E-Autos und Wärmepumpen, die Stromnachfrage steigern und so auch den Einfluss der verbliebenen Kraftwerke. Gleichzeitig aber werden die knappen Stunden seltener, je mehr erneuerbare Energien und Energiespeicher ans Netz kommen. Und dann plant der Bund ja auch noch, per Ausschreibung neue Gaskraftwerke bauen zu lassen. Das könnte, richtig gemacht, die Marktmacht der Konzerne vermindern, wirbt Behördenchef Mundt. „Es wäre sinnvoll, den Zuschlag je Bieter auf zehn Prozent der insgesamt ausgeschriebenen Kapazität zu begrenzen“, sagt er. Mit mehr Anbietern gebe es wieder mehr Wettbewerb – und für Verbraucher sinkende Strompreise.
