Strengere Auflagen für Fonds:Schwere Zeiten für schwarze Schafe

Wer als Privatier in geschlossene Fonds investiert, kann alles verlieren. Denn anders als klassische Wertpapiere, werden sie kaum überwacht. Das soll sich mit strengeren Auflagen nun ändern - und Scharlatanen das Geschäft erschweren. Doch das enorme Risiko bleibt.

Hannah Wilhelm

Geschlossene Fonds werden bisher kaum überwacht in Deutschland. Anders als bei Aktien, bei denen recht viele einen Blick darauf haben, dass es ordentlich zugeht. Und so tun sich schwarze Schafe in der Branche der geschlossenen Fonds leicht - und zahlreiche Anleger verlieren ihr Geld. Nun soll es schwieriger werden für unseriöse Anbieter.

Zum Hintergrund: Geschlossene Fonds sind keine klassischen Wertpapiere. Es handelt sich um eine direkte Beteiligung. Anleger finanzieren gemeinsam Büroimmobilien, einen Windpark oder Schiffe. Jedem Anleger gehört dann ein Teil der Unternehmung, er steht aber eben auch im unternehmerischen Risiko. Er kann alles verlieren. Und tatsächlich passiert das oft. Kritiker sind der Meinung, dass geschlossene Fonds deshalb grundsätzlich nichts für Privatanleger sind und verboten gehören.

Die Kritiker konnten sich nicht durchsetzen. Was aber kommen wird, sind einige Veränderungen für die geschlossenen Fonds. "Die Beratungsqualität wird besser werden und die Produkte transparenter", sagt Eric Romba, Geschäftsführer des Verband Geschlossene Fonds, in dem die großen Anbieter organisiert sind.

Da ist zum einen ein Gesetz mit dem langen Namen "Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts". Es hat Auswirkungen zum einen für die Verkäufer von geschlossenen Fonds. "Bisher durften Hinz und Kunz Fonds verkaufen, es gab keine Kriterien, nichts", sagt der Münchner Anwalt Peter Mattil. Ein Problem, weil oft schlecht beraten wurde. Und wenn ein Anleger sein Geld wieder einklagen wollte, war bei den Vertrieblern oft nichts zu holen.

Verkäufer müssen sich registrieren - mit Außnahmen

Das soll sich jetzt verbessern: Zum einen müssen sich in Zukunft alle Verkäufer registrieren lassen. Die freien Vertriebler bei den Gewerbeämtern oder der Industrie- und Handelskammer, die Banker bei der Aufsicht Bafin. Die Bafin sammelt in dem Register Beschwerden und kann einzelne Banker dann ermahnen, sie mit Bußgeldern belegen oder Beschäftigungsverbote aussprechen. Zudem müssen die Verkäufer eine Sachkundeprüfung ablegen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme für alte Hasen, die schon vor dem 1. Januar 2006 tätig waren. Anwalt Mattil findet das widersinnig: "Wer also schon lange Zeit schlecht berät oder Mist baut, der darf das nun weiterhin und ohne Prüfung tun."

Eine weitere Neuerung: Jeder, der geschlossene Fonds verkauft, muss nun eine Haftpflicht abschließen. Die kann zum Beispiel zahlen, wenn ein Anleger wegen schlechter Beratung sein Geld erfolgreich zurückeingeklagt hat. Verbraucherschützer Niels Nauhauser findet jedoch: "Das hilft nicht wirklich. Denn das eigentliche Problem ist, dass es für Anleger zu schwierig ist, wegen Falschberatung zu klagen. Man darf leider schlechte Produkte verkaufen, wenn im Prospekt auf alle Risiken hingewiesen wird. Leider."

Branche muss sich professionalisieren

Ebenso kritisch sieht er, dass in Zukunft Beratungsprotokolle angefertigt werden müssen: "Die haben auch in anderen Bereichen für den Verbraucher nichts gebracht."Verkäufer müssen in Zukunft außerdem darüber aufklären, was sie mit der Vermittlung verdienen. Eric Romba vom Fondsverband: "Die Kostensensibilität der Kunden wird sicher steigen." All diese neuen Beraterregeln gelten für Bankberater ab diesen Freitag, für freie Vermittler ab dem 1. Januar 2013.

Aber nicht nur für Berater ändert sich etwas. Auch für das Produkt gelten von Freitag an andere Regeln dank dem Bandwurm-Namen-Gesetz. Zum einen wird die Bankenaufsicht nun die Prospekte aller geschlossenen Fonds nicht mehr nur auf formelle Richtigkeit überprüfen, sondern auch auf Kohärenz: Die Mitarbeiter der Bafin müssen also prüfen, ob das Prospekt in sich schlüssig und verständlich ist. Ein schwieriger Job.

"Wir bereiten uns auf die neuen Aufgaben seit Monaten vor, haben personell um- und aufgebaut", so eine Bafin-Sprecherin. Auch, da das Amt ja in Zukunft das Beraterregister führen wird. Die neue Überprüfung durch die Bafin sieht Anwalt Mattil kritisch: "Solche Regeln haben wir bei Wertpapieren auch schon, und das schützt die Anleger auch nicht."

Beipackzettel und Wirtschaftsprüfer

Hinzukommen zahlreiche weitere Regeln: Zum Beispiel muss in Zukunft im Prospekt darauf hingewiesen werden, falls der Geschäftsführer einer Fondsgesellschaft bereits vorbestraft ist oder schon eine Insolvenz hingelegt hat. Wirtschaftsprüfer müssen ab jetzt häufiger zu Rate gezogen werden. Und die zentralen Inhalte des Prospekts müssen in Zukunft auf drei Seiten Beipackzettel verständlich zusammengefasst werden. Dieser Beipackzettel geht den interessierten Anlegern dann mit dem Prospekt zusammen zu. "Und sie werden es nicht lesen, wie sie auch bisher schon die 250 Seiten Prospekt nicht lesen", merkt Verbraucherschützer Nauhauser kritisch an.

Tatsächlich zentral findet Rechtsanwalt Mattil die Verlängerung der Haftung für Prospektfehler. Bisher verjähren Ansprüche drei Jahre nach Veröffentlichung des Prospekts. Ab jetzt verjähren sie erst drei Jahre nach Kenntnis des Prospektfehlers. "Das macht es tatsächlich besser für Anleger, die klagen wollen."

Neben dem Bandwurm-Namen-Gesetz wird im kommenden Jahr eine Richtlinie der EU umgesetzt werden: die Richtlinie alternativen Investments (AIFMD). Sie wird, laut Romba, den Fonds-Anbietern zusätzlich einiges abverlangen wie zum Beispiel ein bestimmtes Eigenkapital vorzuhalten und die Fondsanteile bei einer externen Stelle verwahren zu lassen sowie einmal jährlich zu bewerten.

Experten gehen davon aus, dass die neuen Regeln immerhin eine Professionalisierung der Branche bewirken werden. "Die Spreu wird sich vom Weizen trennen, sowohl im Vertrieb als auch bei den Anbietern", sagt Romba, der für die großen Anbieter auf dem Markt spricht. Diese ärgern sich oft, dass kleinere schwarze Schafe den Ruf der Branche ankratzen. Doch was die neuen Regeln nicht verändern werden, ist die Tatsache, die auch die EU-Kommission in ihrer Richtlinie grundsätzlich anmerkt: Die geschlossenen Fonds haben Eigenschaften, die sie für Privatanleger ungeeignet machen.

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