Streit in Stuttgart:VW muss brisante Unterlagen herausgeben

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Richteraffäre statt Abgasaffäre? VW fühlt sich von der Justiz ungerecht behandelt.

(Foto: Fredrik von Erichsen/dpa)
  • Beim Landgericht Stuttgart klagen rund 150 VW-Kleinaktionäre auf Schadenersatz. Es geht um Kursverluste im Zuge der Abgasaffäre.
  • VW fühlt sich vom Richter, der die Herausgabe von brisanten Dokumenten erwirkt hat, unfair behandelt und hat eine heftige Beschwerde eingereicht.
  • Schafft es VW, den Richter loszuwerden, hätte der Konzern viel gewonnen. Andernfalls könnte es für den Autohersteller teuer werden.

Von Stefan Mayr und Klaus Ott

Die Justiz in Deutschland hat, alles in allem, einen recht guten Ruf. Aber was da gerade in Stuttgart geschieht, das ist, aus Sicht von Volkswagen jedenfalls, alles andere als in Ordnung. VW spricht gar von einem "Extremfall".

Der Autokonzern hat kürzlich, über die Anwaltskanzlei Schilling, Zutt & Anschütz (SZA), eine heftige Beschwerde eingereicht. Auf 37 eng beschriebenen Seiten listet SZA einen "beispiellosen Fall einer unsachgemäßen Verfahrensführung durch einen Richter" auf. Eine "lange Kette problematischer Verhaltensweisen" sei zu beanstanden, bis hin zu einer von dem Stuttgarter Juristen angestrebten "öffentlichen Vorverurteilung". Es habe "zahlreiche schwerwiegende Verfahrensverstöße" gegeben. Derart massiv hat hierzulande selten ein Konzern die Justiz attackiert.

Richteraffäre statt Abgasaffäre? Beim Landgericht Stuttgart klagen rund 150 Kleinaktionäre von VW auf Schadenersatz wegen Kursverlusten infolge des Skandals um manipulierte Schadstoffmessungen bei Dieselfahrzeugen. Richter Fabian Reuschle, ein sehr selbstbewusster Jurist, hat sich der Sache angenommen. Er bohrt und hakt nach, er zwingt VW, brisante Dokumente vorzulegen. Unterlagen, die auch Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn betreffen. Macht Reuschle so weiter, dann könnte der Fall mit dem Aktenzeichen 22 O 76/17 zu einem Desaster für den Konzern aus Wolfsburg werden.

Aber erst einmal muss das Landgericht Stuttgart entscheiden, ob Richter Reuschle weitermachen darf. Das Gericht wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Befangenheitsantrag von VW äußern. Aber Richter Reuschle hat bereits Stellung bezogen. Auf 23 Seiten hat er sämtliche Anschuldigungen zurückgewiesen. Auch den Vorwurf, er habe bei einem Telefonat mit einem VW-Anwalt zu diesem gesagt: "Sie sprechen mit dem Gesetzgeber." Dieses Zitat treffe nicht zu, erwiderte Reuschle. Dazu muss man wissen, dass der Jurist früher als Referent im Bundesjustizministerium an einem Gesetz mitgearbeitet hat, das er nun selbst anwendet. Es geht um das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.

Hinter diesem Wortungetüm, kurz KapMuG genannt, steckt der Versuch, Schadenersatzklagen vieler Aktionäre gegen ihr Unternehmen in einem Prozess zu bündeln und rasch zu einem Urteil zu kommen. In der Abgasaffäre bei Volkswagen gibt es eine große KapMuG-Klage in Braunschweig. Dort verlangen Anleger mehr als acht Milliarden Euro von VW, weil der Konzern jahrelang die Manipulationen verschwiegen habe. Bei der Klage in Stuttgart geht es nur um einige Millionen Euro. Weil aber Richter Reuschle so unbequem ist, könnte es sein, dass in Stuttgart vieles auf den Tisch kommt, was Volkswagen später in Braunschweig eine Menge Geld kostet.

Der führende Vertreter der Musterkläger ist in beiden Fällen Anwalt Andreas Tilp aus Tübingen, der sich auf solche Verfahren spezialisiert hat. Tilp vermutet hinter den Attacken von VW auf Reuschle den Versuch, einen aus Sicht des Autokonzerns "unbequemen Richter kaltzustellen". Immerhin habe Reuschle es bereits geschafft, zwei entlarvende Dokumente von Volkswagen zu bekommen. Zwei Aktenvermerke vom Mai 2014, die der damalige Vorstandschef Winterkorn in seiner Wochenend-Post mitbekommen hatte. Zur Lektüre zu Hause. In den beiden Vermerken hatten der Generalbevollmächtigte von VW und ein weiterer führender Mitarbeiter auf dramatisch überschrittene Schadstoffgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen in den USA hingewiesen. Eineinviertel Jahre bevor die Manipulationen aufflogen.

Die Erkenntnisse können für VW teuer werden

Für Tilp ist das ein Beleg dafür, dass Volkswagen die Anleger getäuscht hat. Für den Autokonzern ist das alles ganz harmlos. So hat es VW dem Gericht mitgeteilt.

Winterkorn habe nach eigenen Angaben lediglich das erste Dokument, das ist die weniger brisante Unterlage, zur Kenntnis genommen und "wohl auch (an-)gelesen". Er habe dem aber keine größere Bedeutung zugemessen. Das zweite, wesentlich brisantere Papier, auf das im Anschreiben als "Anlage" verwiesen wird, will Winterkorn gar nicht studiert haben. In dieser Unterlage steht: "Eine fundierte Erklärung für die dramatisch erhöhten NOx-Emissionen kann den Behörden nicht gegeben werden." Es sei zu vermuten, dass die Behörden nun untersuchten, ob VW ein "sogenanntes Defeat Device" installiert habe. Diese Software zur Abschaltung der Abgasreinigung erwies sich später als Schlüssel der Abgasaffäre.

Hätte Winterkorn schon im Mai 2014 aufhorchen und eingreifen müssen? Nein, sagt VW, dazu habe es keinen Anlass gegeben. Der Konzern sieht das Problem bei Richter Reuschle und dessen "problematischen Verhaltensweisen". Schafft es VW, den Richter loszuwerden, dann hätte der Konzern viel gewonnen. Scheitert VW mit seinen Attacken auf den Richter, dann darf sich das Unternehmen in Stuttgart auf einen Prozess einstellen, dessen Erkenntnisse teuer werden könnten.

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