Streichung von Hartz IV:Am Ende bleibt der Lebensmittelgutschein

Wer Arbeit ablehnt, bekommt Hartz IV gestrichen. Das trifft vor allem unter 25-Jährige. Die Anzahl der Sanktionen ist zuletzt sogar deutlich gestiegen. Verfassungsrechtler kritisieren die Regelung.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Wer unter 25 Jahre alt und erwerbsfähig ist, aber Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, darf sich nicht vor der Arbeit drücken. Lehnt der junge Mann oder die junge Frau einen Job ab oder verweigert etwa eine Fortbildung, kann das Jobcenter sofort den Regelsatz von monatlich bis zu 391 Euro streichen. Bei der zweiten gravierenden Pflichtverletzung gibt es auch kein Geld mehr für Unterkunft und Heizung. Diese verschärften Sanktionen, die nur für unter 25-Jährige gelten, laufen drei Monate. Bei älteren Hartz-IV-Empfängern werden die Leistungen schrittweise gekürzt, bis das ALG II ganz wegfallen kann. Im Notfall gibt es dann auf Antrag Lebensmittelgutscheine im Wert von maximal 196 Euro, also der Hälfte des Regelsatzes. Auch die Abschläge für Stromzahlungen übernimmt das Jobcenter - wenn eine Stromsperre droht.

Gemessen an den im Jahresdurchschnitt 2013 etwa 4,42 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfängern ist die Gruppe der sogenannten total Sanktionierten jedoch klein. Das ergibt sich aus neuen Zahlen der Bundesregierung, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen. Danach wurden im Durchschnitt des vergangenen Jahres 8900 Anspruchsberechtigten Hartz IV komplett gestrichen. Mehr als die Hälfte, etwa 5000, waren unter 25 Jahren. Dies teilte das Bundesarbeitsministerium auf eine Anfrage der Grünen mit. Die Anzahl der amtlich Bestraften ist seit Jahren leicht rückläufig. Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) lag sie 2008 noch bei gut 12 000, knapp 7800 waren unter 25.

"Vergehen an der Zukunft dieser Menschen"

Die verschärften Regeln für die jungen Leute werden schon lange scharf kritisiert. Einige Verfassungsrechtler sehen darin einen Verstoß gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Auch ist der Gleichheitsgrundsatz womöglich gefährdet, wenn die eine Altersgruppe anders als die andere behandelt wird. Der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, der die Anfrage gestellt hat, spricht von einem "Vergehen an der Zukunft dieser jungen Menschen". Er verlangt von der Bundesregierung, die harten Sanktionsregeln für die unter 25-Jährigen sofort abzuschaffen, um deren Grundrecht auf Existenzsicherung nicht auszuhöhlen.

Die Bundesregierung hat sich damit aber bislang Zeit gelassen: Im Koalitionsvertrag kündigen Union und SPD lediglich an, die Sanktionsregeln und -praxis für unter 25-Jährige "auf ihre Wirkung und möglichen Anpassungsbedarf hin" zu überprüfen. Eine Bund- und Länderarbeitsgruppe, die an Vorschlägen für eine Vereinfachung des Hartz-IV-Rechts arbeitet, hat sich bereits dafür ausgesprochen, die Sonderregeln für junge Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. Die Bundesagentur unterstütze diesen Vorschlag ausdrücklich, sagt eine Sprecherin der Nürnberger Behörde.

Jobcenter bieten Erinnerung per SMS

Insgesamt ist die Anzahl der Sanktionen zuletzt deutlich gestiegen. Nach den Angaben des Arbeitsministeriums wurden 2013 1,01 Millionen neue Sanktionen ausgesprochen. 72 Prozent der Fälle gehen auf Meldeversäumnisse zurück, wenn etwa ein Hartz-IV-Empfänger zu einem Beratungstermin ohne Begründung nicht erscheint. Die Agenturen und Jobcenter bieten deshalb mittlerweile eine Erinnerung per SMS. Im März 2014 landeten zum Beispiel fast 500 000 solcher SMS bei Beziehern von Arbeitslosengeld. Kommt es trotzdem (wiederholt) zu solchen Meldeverstößen, wird bislang die Leistung um zehn, 20 und 30 Prozent schrittweise gekürzt.

Die Mitarbeiter der BA halten dieses Verfahren jedoch für nicht effektiv. In einem internen Papier fordern sie stattdessen, nach dem dritten Meldeversäumnis die Leistung ganz zu streichen, da es bei Abbruch des Kontakts fraglich sei, ob überhaupt eine individuelle Notlage bestehe. In einer Petition hatten sich Ende 2013 mehr als 90 000 Bürger für die völlige Abschaffung der Sanktionen ausgesprochen. Die alte und die neue Bundesregierung hat dies stets abgelehnt und mit einem Grundprinzip des Sozialrechts argumentiert. Dies besagt, dass eine Person, die mit dem Geld der Steuerzahler in einer Notsituation unterstützt wird, mithelfen muss, ihre Situation zu verbessern.

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