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Streaming:Gericht: Netflix darf Preise laufender Abos nicht ändern

Der Streaming-Dienst Netflix darf die Preise laufender Abos nicht ändern. Das entschied das Landesgericht Berlin und gab somit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt, wie der Verband am Dienstag in Berlin mitteilte. "Bei Netflix sind die Bedingungen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten", sagte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des vzbv. Das Landgericht Berlin habe sich der Auffassung des vzbv angeschlossen, dass die Bedingungen für Preisanpassungen nicht ausreichend transparent seien, hieß es. (AZ: 52 O 157/21) Für Änderungen der Entgelte müsse es dem Urteil des Landesgericht zufolge klare und verständliche Kriterien geben, damit Kundinnen und Kunden eine geltend gemachte Preisänderung nachvollziehen oder zumindest auf Plausibilität überprüfen könnten, teilten die Verbraucherschützer mit. Netflix räumte sich in seinen Nutzungsbedingen das Recht ein, die Abo-Preise "von Zeit zu Zeit" und "nach billigem Ermessen" zu ändern, "um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln", wie es heiße. Das Gericht beanstandete laut vzbv zudem eine mangelnde Ausgewogenheit der Vertragsklausel. Es fehle die Klarstellung, dass Netflix die Preise nicht nur nach oben anpassen dürfe, sondern bei Kostensenkungen verpflichtet sei, die Preise zu ermäßigen, hieß es. Der Streaming-Anbieter hat laut Verbraucherzentrale gegen das Urteil Berufung vor dem Kammergericht Berlin eingelegt.

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SZ vom 23.02.2022 / epd
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