Strafverfahren:BGH bestätigt Infinus-Haftstrafen

In einem der größten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Urteile gegen sechs Angeklagte weitgehend bestätigt. Die erstinstanzliche Verurteilung der Ex-Manager der früheren Infinus-Gruppe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs und der Beihilfe dazu seien rechtsfehlerfrei und damit rechtskräftig, entschied der BGH am Freitag. Das Urteil des Landgerichts Dresden vom Juli 2018 sei zwar nicht vorbildhaft, aber in den entscheidenden Feststellungen korrekt, begründete die Vorsitzende des 5. Strafsenats, Gabriele Cirener, die Entscheidung. Das Landgericht Dresden hatte gegen die Führungscrew des Dresdner Finanzdienstleisters 2018 Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und acht Jahren verhängt. Die Richter gingen davon aus, dass Geschädigte in Anleihen und Nachrangdarlehen im Gesamtvolumen von knapp 542 Millionen Euro investierten und bis zur Einstellung des Geschäftsbetriebs nur ein Teil zurückgezahlt wurde. Die Dresdner Kammer war überzeugt, dass die Angeklagten ein aus mehreren Firmen bestehendes "Schneeballsystem" betrieben haben, Anleger unter Vortäuschung von Scheingewinnen warben und es kein tragfähiges Geschäftskonzept gab. Alle Angeklagten hatten Revision eingelegt.

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