Strafe von Wettbewerbsbehörde:Zucker-Kartell teilte Deutschland unter sich auf

Südzucker Zückerrüben Kartellstrafe

Das wird mal Zucker: Rübenberg von Südzucker

(Foto: dpa)

Drei Konzerne müssen eine Strafe von 280 Millionen Euro zahlen, weil sie Zucker zu teuer verkauft haben. Sie hatten überhöhte Preise der Konkurrenz gefördert.

Von Silvia Liebrich

Den Verdacht gibt es schon länger, nun hat er sich bestätigt: Die großen deutschen Zuckerhersteller haben sich offenbar über viele Jahre hinweg illegal abgesprochen. Das wird nun teuer für sie. Insgesamt 280 Millionen Euro Bußgeld sollen die betroffenen Hersteller Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen zahlen, wie das Bundeskartellamt am Dienstag ankündigte. Von dem Verfahren seien auch sieben Manager betroffen, hieß es. Namen wurden nicht genannt.

Zahlen müssen am Ende vor allem Südzucker und Pfeifer & Langen(Diamant-Zucker). Die Braunschweiger Nordzucker AG kann von einer Art Kronzeugenregelung profitieren. Das bedeutet einen weitgehenden Straferlass. Nordzucker bestätigte ein Bußgeld in einstelliger Millionenhöhe, wollte aber den genauen Betrag nicht nennen. Die höchste Einzelstrafe erhielt Südzucker. Das Mannheimer Unternehmen muss nach eigenen Angaben 195,5 Millionen Euro zahlen. Man habe den Bescheid akzeptiert, um das seit fast fünf Jahren anhängige Verfahren zu beenden, hieß es. Von Pfeifer & Langen in Köln war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Die Wettbewerbsbehörde wirft den Unternehmen vor, sie hätten sich über viele Jahre hinweg über Verkaufsgebiete, Quoten und Preise abgesprochen. Ziel war es demnach, möglichst hohe Preise für Haushalts- und Industriezucker zu erzielen. Teilweise soll es sogar Versorgungsengpässe gegeben haben. Die Verstöße reichen bis in die Mitte der neunziger Jahre zurück. Ermittler des Kartellamts hatten 2009 die Büroräume der Zuckerfirmen durchsucht.

Sie teilten den deutschen Markt unter sich auf

Die Zuckerhersteller haben laut Kartellamt ein sogenanntes "Gebietskartell" gegründet. Das bedeutet, sie haben sich beim Vertrieb von Zucker in Deutschland vor allem auf ihr jeweiliges angestammtes Gebiet beschränkt, damit sie sich gegenseitig nicht in die Quere kommen. "Zuckermengen wurden eher ins Ausland exportiert, als dass sie an Kunden im Gebiet der Wettbewerber abgesetzt wurden", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Das war ein lukratives Geschäft. Auf dem Weltmarkt wurden zeitweise deutlich höhere Preise gezahlt als in der EU.

Das Nachsehen hatten die Verbraucher, die für Zucker und zuckerhaltige Lebensmittel tiefer in die Tasche greifen mussten, weil die Preise so hoch gehalten wurden. Die Firmen machten sich Mundt zufolge auch die starken Regulierungen des europäischen Zuckermarktes zunutze. Sehr hilfreich waren die in der EU festgelegten Mindestpreise. "Der Fall zeigt damit eindrucksvoll, wie eine umfassende Marktregulierung dazu beitragen kann, dass es zu Wettbewerbsbeschränkungen zu Lasten der Kunden kommt", ergänzt Mundt.

In Europa kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Engpässen bei Zucker, auch weil Rübenbauern einfach nicht so viel anbauen können wie sie wollen. Kaum ein Agrarrohstoff wird durch staatliche Eingriffe so stark reguliert. Produktionsquoten, Importzölle und andere Beschränkungen sollen die Erzeuger in der EU vor internationalen Konkurrenten schützen und zugleich für ein gesichertes Einkommen der Bauern sorgen. Seit die Weltmarktpreise stark steigen, ist das System aus den Fugen geraten.

Die Strafe trifft die Marktführer

Manager der Zuckerfirmen haben sich nach Angaben des Kartellamts regelmäßig getroffen, auch auf Geschäftsleitungsebene. Bei den Gesprächen sei es auch um Werksschließungen, Expansionsstrategien und Quotenverteilungen gegangen. Von 2005 an senkte die EU-Kommission schrittweise die europäischen Produktionsquoten für Zucker, ohne jedoch den Unternehmen Vorgaben für die jeweils individuelle Quotenrückgabe zu machen. Darüber sollen sich die Unternehmen unter dem Dach des deutschen Verbandes der Zuckerindustrie, der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker, abgestimmt haben. Für die Aufsichtsbehörde ist das ein Verstoß gegen Kartellrecht. Die Strafe trifft die deutschen Zuckerkonzerne empfindlich. Sie gehören zu den Marktführern in Europa. Gemeinsam kommen sie auf einen EU-Marktanteil von fast 50 Prozent. Vor allem Lebensmittelhersteller klagten in den vergangenen Jahren immer wieder über Engpässe und steigende Preise bei Zucker.

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