Störerhaftung: EuGH-Anwalt: Offene Wlans müssen nicht verschlüsselt werden

Cafe Jasmin in München, 2014

Offenes Wlan: Gast mit Laptop im Cafe Jasmin in München.

(Foto: Catherina Hess)
  • Wer in Deutschland ein offenes Wlan betreibt, über das zum Beispiel mittels Tauschbörsen Filme hochgeladen werden, kann dafür juristisch verfolgt werden.
  • Der Generalanwalts vom EuGH sagt nun, dass die Betreiber des offenen Wlans nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haften.
  • Union und SPD wollen jetzt ihre Arbeit am deutschen Gesetz zur Störerhaftung forcieren.

Von Guido Bohsem, Berlin

Noch kann es Tobias McFadden kaum fassen. Gerade hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihm ausführlich Recht gegeben und McFaddens Zweifel an der Regelung von drahtlosen Internetanschlüssen in Deutschland bestätigt. Das ist nicht nur ein großer Erfolg. Es ist eine kleine Sensation. "Ist ganz gut gelaufen", sagt der bayerische Piraten-Politiker noch zurückhaltend. Seinen Jubel holt er dann später auf Twitter nach.

Es geht um die Störerhaftung: Wer ein Wlan betreibt, über das zum Beispiel auf Tauschbörsen Musikstücke, Filme oder Fernsehserien hochgeladen werden, kann hierzulande dafür juristisch verfolgt werden - auch wenn er selbst gar nicht der Übeltäter war. Inzwischen haben sich ganze Heerscharen von Anwälten darauf spezialisiert, Abmahnungen mit hohen Geldforderungen an betroffene Wlan-Betreiber zu verschicken.

Frankreich oder Großbritannien haben ganz selbstverständlich mehr öffentliche Hotspots

So war es auch bei McFadden, der in seinem Laden für Veranstaltungstechnik in Gauting ein unverschlüsseltes Wlan betrieb. Eines Tages erhielt er eine Abmahnung über 800 Euro, weil er ein Album der Band "Wir sind Helden" hochgeladen haben soll. McFadden wehrte sich, auch weil er nachweislich gar nicht in seinem Geschäft gewesen war. Er klagte vor dem Landgericht München. Und die Richter wollten dann vom EuGH klargestellt wissen, wie die Lage denn von der europäischen Warte aussieht.

Geht es nach Einschätzung des Generalanwalts Maciej Szpunar dürfen Hotels, Bars, Flughäfen und andere gewerbliche Anbieter auch in Deutschland einen Wlan-Anschluss ohne Passwort zur Verfügung stellen. Sollten über diesen Internet-Zugang dann Urheberrechte im Internet verletzt werden, könnten sie nicht dafür belangt werden.

Empfehlung des Generalanwalts

Werden die Empfehlungen des Generalanwalts vom EuGH übernommen, was sehr häufig, aber nicht immer geschieht, müsste das Konzept der Störerhaftung in Deutschland neu überdacht werden, das viele andere europäische Länder in dieser Form gar nicht kennen. So verfügen beispielsweise Frankreich und Großbritannien über deutlich mehr öffentliche Hotspots als die Bundesrepublik.

Derzeit berät der Bundestag einen Gesetzesentwurf aus dem Wirtschaftsministerium, der diesen Abstand wettmachen soll. Jeder Anbieter - egal, ob privat oder gewerblich - soll dadurch verpflichtet werden, sein Netzwerk zu verschlüsseln. Öffentliche Anbieter sollen von den Nutzern ihres Netzwerks zudem eine Einwilligung einholen, keine rechtswidrigen Handlungen über das Netzwerk zu begehen.

Übernimmt der EuGH Szpunars Ausführungen, wird der Gesetzesentwurf wohl deutlich überarbeitet werden müssen. Der Generalanwalt jedenfalls meint, dass es gegen europäisches Recht verstößt, wenn ein kommerzieller Anbieter durch ein Gericht gezwungen werde, sein Wlan-Netz stillzulegen oder durch ein Passwort zu schützen. Zwar könne es sein, dass ein Anbieter des Internetzugangs Maßnahmen gegen eine Urheberrechtsverletzung ergreifen müsse. Eine Verpflichtung, Wlan-Netze zum Schutz von Urheberrechten zu sichern, könnte aber für die Gesellschaft insgesamt von Nachteil sein, glaubt Szpunar. Und dieser Nachteil könne den möglichen Vorteil für die Inhaber dieser Rechte überwiegen.

"Ich habe die große Hoffnung, dass jetzt die Störerhaftung in Deutschland fällt und auch der Abmahn-Wahn ein Ende findet", sagte McFadden. Der SPD-Digitalpolitiker Lars Klingbeil sagte, das Votum des Generalanwalts bedeute mehr Rückhalt für freies Wlan in Deutschland. "Ich gehe davon aus, dass wir uns innerhalb der Koalition nun zügig über eine Reform des Telemediengesetzes einigen", sagte er. Der Generalanwalt gebe die Richtung vor. Deutlicher äußerte sich der CDU-Experte Thomas Jarzombek. Aufgrund der Aussagen des Generalanwalts müsse der Gesetzentwurf zwingend überarbeitet werden. Die Bedingung einer vollständigen Verschlüsselung des Netzes könne so nicht weiter existieren.

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