RauchmelderStiftung Warentest muss Schadenersatz zahlen

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Erstmals in der Geschichte der Stiftung Warentest muss sie Schadenersatz für einen fehlerhaften Test zahlen.
Erstmals in der Geschichte der Stiftung Warentest muss sie Schadenersatz für einen fehlerhaften Test zahlen. Monika Skolimowska/Monika Skolimowska/dpa

Eine Berliner Rauchmelder-Firma hat die Stiftung Warentest wegen eines fehlerhaften Tests auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt – und gewonnen. Das ist das erste Mal in der Geschichte der Stiftung.

Von Nils Heck und Markus Zydra, Frankfurt

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Die Stiftung Warentest hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt eine Niederlage einstecken müssen – und muss nun womöglich Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen. Die Richter haben am Donnerstagmorgen entschieden, dass die Stiftung Warentest „dem Grunde nach“ gegenüber dem Rauchmelderhersteller Pyrexx zur Entschädigung verpflichtet ist. Das Oberlandesgericht hat damit grundsätzlich eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt bestätigt. Die genaue Höhe des Schadenersatzes wird das Landgericht Frankfurt festlegen. Ein Datum dafür gibt es bislang nicht. Das OLG-Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre es das erste Mal in der Geschichte der Stiftung Warentest, dass ein Unternehmen wegen eines Produkttests erfolgreich auf Schadenersatz gegen sie geklagt hat. Ohnehin kommen Urteile gegen die Stiftung selten vor. Die meisten Firmen scheitern schon daran, wegen schlechter Testergebnisse eine Unterlassung gegen die Stiftung zu erwirken. Ein seltenes Gegenbeispiel: Ritter Sport. Deren „Ritter Sport Voll-Nuss“ hatte die Stiftung Warentest aufgrund eines Aromastoffes als „mangelhaft“ bezeichnet. Ritter Sport klagte auf Unterlassung und gewann vor Gericht. Schadenersatz konnte in der über 60-jährigen Geschichte der Verbraucherorganisation noch keine Firma erstreiten.

Im aktuellen Fall hatte die Firma Pyrexx aus Berlin geklagt. Deren 250 Mitarbeiter stellen Rauchmelder her. Einer davon erhielt im Jahr 2020 von der Stiftung Warentest eine schlechte Beurteilung. In einem Test von 17 Rauchmeldern bekam der Rauchmelder PX-1 von Pyrexx als einziger ein „Mangelhaft“. Die Begründung: Der Rauchmelder löse zu spät aus, auf ihn sei „kein Verlass“.

Für ein Gerät, das Menschenleben durch frühes Alarmschlagen retten soll, ist solch ein Testergebnis ein vernichtendes Urteil. Bundesweit griffen Medien die Ergebnisse der Verbraucherschutzorganisation auf. Entsprechend waren die Folgen für die Firma, die ihre Rauchmelder in Berlin produziert. Eigenen Angaben zufolge brach der Umsatz noch im selben Jahr um 30 Prozent ein, ein Drittel der Mitarbeiter wurde entlassen. Die Kunden hatten nach dem Testurteil offenbar das Vertrauen in die Rauchmelder der Firma verloren.

Weil man sich bei Pyrexx das Urteil nicht erklären konnte, verlangte die Firma von der Stiftung Warentest die Herausgabe der originalen Testdaten von einem Labor in Belgien, dass die Rauchmelder für die Stiftung überprüft hatte. Nach einigem juristischen Hin und Her rückte die Stiftung Warentest diese drei Jahre später heraus und dabei fiel auf: Das Institut hatte einen Fehler gemacht und – vereinfacht gesagt – zu wenig Rauch in der Testumgebung produziert. Deshalb löste der Pyrexx-Melder auch nicht aus. Deshalb bekam Pyrexx ein „Mangelhaft“ – zu Unrecht.

„Ein einziges Testurteil der Stiftung Warentest hat uns fast die Existenz gekostet.“

Nach einer ersten Niederlage vor Gericht zog die Stiftung Warentest den Test zurück und informierte auch alle Medien, die über den Test berichtet hatten, dass dort ein Fehler gemacht wurde. Julia Bönisch, Vorständin der Stiftung Warentest, wie auch der Bereichsleiter Untersuchungen, Holger Brackemann, entschuldigten sich persönlich bei der Firma Pyrexx.

„Ein einziges Testurteil der Stiftung Warentest hat uns fast die Existenz gekostet“, sagt Pyrexx-Geschäftsführer Sebastian Herre. „Wir haben nicht nur Millionenumsätze verloren, sondern mussten Kolleginnen und Kollegen entlassen, mit denen wir jahrelang zusammengearbeitet haben. Das war der schwerste Moment unserer Unternehmensgeschichte.“ Um den Schaden zumindest teilweise wiedergutzumachen, verklagte die Berliner Firma die Stiftung auf Schadenersatz in Höhe von 7,7 Millionen Euro und bekam in erster Instanz Recht. Das Landgericht Frankfurt sah im Qualitätsurteil „mangelhaft“ einen rechtswidrigen Eingriff in den Geschäftsbetrieb des Unternehmens. Die Prüfung nämlich sei nicht „neutral, objektiv und sachkundig“ ausgeführt worden, eine solche Veröffentlichung schlicht unvertretbar.

Auch argumentierte das Landgericht in Frankfurt, dass das Urteil „mangelhaft“ durch die Stiftung Warentest regelmäßig ein gewichtiger Entscheidungsgrund für Verbraucher sei und daher besonders hohe Maßstäbe an die Tests angesetzt werden müssen. Dass gar nicht die Stiftung Warentest, sondern ein belgisches Labor im Auftrag den Test ausgeführt hatte, ließ das Landgericht Frankfurt nicht gelten. Zwar sei der Stiftung kein Verschulden zur Last zu legen, sie müsse aber dennoch haften.

Die Stiftung Warentest wehrte sich gegen das Urteil und argumentierte, die Schadensersatzforderungen gegen die Stiftung Warentest seien nicht gerechtfertigt. Denn sie habe ihre Pflichten schon deshalb erfüllt, weil sie ein sachkundiges Prüfinstitut ausgewählt habe. Die Stiftung Warentest könne nicht auch noch überprüfen, ob solch ein Labor richtig arbeite. Die Risiken, für Fehler von Prüfinstituten die Haftung zu übernehmen, wären für die Stiftung Warentest schlicht zu groß, sagte ein Sprecher 2025. „Aufgrund der von den Rechtsanwälten eingelegten Berufung ging der Fall zum OLG. Dort verkündete am Donnerstagmorgen die Kammer in Saal 107 das Urteil. In diesem bestätigte das OLG im Grundsatz den Anspruch auf Schadenersatz und teilte mit, dass die Stiftung Warentest die Abweichung der Norm bei den Tests hätte bemerken müssen. Wie hoch der Schadenersatz sein wird, muss das Landgericht Frankfurt entscheiden.

Sebastian Herre sagte am Donnerstag nach dem Urteil: „Wir haben als Mittelständler fünf Jahre lang für Aufklärung und Gerechtigkeit gekämpft – gegen eine Institution, der Millionen Deutsche vertrauen.“ Die Stiftung Warentest sieht durch die OLG-Entscheidung den Verbraucherschutz gestärkt, „da sie auch künftig vergleichende Warentests auf bewährte Weise ermöglicht“, wie ein Sprecher der Stiftung mit Sitz in Berlin mitteilte. „Gleichzeitig akzeptieren wir die Entscheidung des Gerichts, dass wir für unsere Pflichtverletzung haften müssen.“ Die geforderte Summe halte die Stiftung jedoch für „realitätsfern“.

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