Bürokratie:Mein Amt gehört mir

Kinder in einer Kita in Schleswig-Holstein

Der Steuerzahlerbund schaut bei der Auszahlung des Kindergeldes genau hin.

(Foto: Carsten Rehder/dpa)

Der Steuerzahlerbund warnt vor Steuerverschwendung und Doppelstrukturen bei der Auszahlung des Kindergeldes.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Sie gehört zu den guten Nachrichten für das kommende Jahr, die geplante Kindergelderhöhung um 15 Euro je Kind zum 1. Januar. Eine nicht ganz so erfreuliche Nachricht in Sachen Kindergeld kommt dagegen vom Deutschen Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler. Es geht, wenig überraschend, um bürokratiebedingte Steuerverschwendung, die der Steuerzahlerbund wittert.

Konkret hat der Lobbyverein der Steuerzahler die Auszahlung des Kindergeldes im Blick, 2019 fast 41 Milliarden Euro. Für die allermeisten der insgesamt 17,5 Millionen Kindergeldfälle ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig - nur für die 2,3 Millionen Kinder von Eltern, die im öffentlichen Dienst arbeiten, haben das in der Vergangenheit 17 000 Familienkassen in den verschiedenen Behörden übernommen. Das politische Ziel ist aber seit Jahren, dass diese Familienkassen ihre Kindergeldfälle auf die BA übertragen, um teure Doppelstrukturen zu vermeiden. Aus Sicht des Steuerzahlerbundes hakt es aber an einer Stelle: beim Bund.

Ausgangspunkt ist das "Ge­setz zur Be­en­di­gung der Son­der­zu­stän­dig­keit der Fa­mi­li­en­kas­sen des öf­fent­li­chen Dien­stes im Be­reich des Bun­des", das 2017 in Kraft trat. Darin ist vorgesehen, dass Länder und Kommunen ihre Zuständigkeit in Sachen Kindergeld an die BA abgeben können, der Bund wahlweise an die BA oder an das Bundesverwaltungsamt (BVA), das zum Bundesinnenministerium gehört. Während es für die Länder und Kommunen keinen festen Wechseltermin gibt, entfällt die "Sonderzuständigkeit" der Familienkassen des Bundes Ende 2021.

Auch auf Bundesebene wechseln Behörden, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts zur BA

In diesem Sommer meldete die BA, dass sie im Laufe der Zeit rund 17 000 Behörden über die Wechselmöglichkeiten informiert habe. Zunächst hätten nur kleinere Familienkassen, dann auch größere Landesfamilienkassen gewechselt - insgesamt mehr als 13 800 Behörden. Zum 1. Juli diesen Jahres sei die Marke von einer Million übertragener Kindergeldfälle erreicht worden.

Auch auf Bundesebene wechseln Behörden, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts zur BA: das Bundeswirtschaftsministerium etwa, der Bundestag oder der Bundesgerichtshof. Andere dagegen haben sich für die zweite Option entschieden, das Bundesverwaltungsamt. Letzteres ist zwar laut Gesetz möglich, zumindest der Steuerzahlerbund aber findet es nicht sinnvoll - weil auch das Bundesverwaltungsamt selbst es nicht sinnvoll findet.

Das geht aus einem Schreiben des Amtes an seine Kunden vom 20. Mai diesen Jahres hervor. Darin heißt es, das IT-Verfahren des BVA müsse "in den kommenden Jahren mit hohem Aufwand" erneuert werden, sollte das Amt tatsächlich der Familienkassendienstleister für den Bund bleiben oder werden. Zudem müssten neue Lösungen entwickelt werden, um etwa die digitale Antragsstellung zu ermöglichen. Das Amt schreibt von einem großen Ressourceneinsatz, der notwendig wäre, "weshalb zwingend die Frage der Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen" zu stellen sei. Bei der BA hat sich das Bundesverwaltungsamt dem Schreiben nach erkundigt, ob es die dortigen Anwendungen mitnutzen könnte. Von 2025 an wäre das offenbar möglich, der dafür notwendige Aufwand beim BVA aber sei "vollständig redundant" zu dem bei der BA. Sie hätten sich deshalb eingestehen müssen, schreibt das Amt, "dass eine Fortführung der Bundesfamilienkasse beim BVA aus wirtschaftlichen Gründen in den nächsten Jahren nicht mehr vertretbar ist". Die "Verpflichtung zum sparsamen und wirtschaftlichen Haushalten" lasse nur den Weg zu, die Aufgabe an die BA abzugeben.

Der Steuerzahlerbund warnt vor deutlich höheren Kosten der Kindergeldbearbeitung

Damit hätte die Geschichte zu Ende sein können. Ist sie aber nicht. Anfang August wies die BA darauf hin, dass auch das BVA seine "Abgabebereitschaft" signalisiert habe, wodurch "enorme Strukturkosten" im Bundeshaushalt eingespart werden könnten - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) müsse erst noch zustimmen. Hat er aber offenbar nicht - im Gegenteil. In einem weiteren Schreiben vom 31. Juli teilte das Bundesverwaltungsamt nämlich mit, sie hätten zwischenzeitlich aus dem Innenministerium die Rückmeldung erhalten, dass die Bundesfamilienkasse beim BVA "trotz des bevorstehenden zwingenden Ressourceneinsatzes" erhalten bleibe und das Innenministerium an einer "Aufgabenerledigung durch das BVA" festhalte. Die Mitteilung von Mai haben sich damit "erübrigt".

Für den Steuerzahlerbund hat sich die Sache dagegen nicht erübrigt. Matthias Warneke, Wissenschaftlicher Leiter des Steuerzahlerinstituts, warnt vor Doppelstrukturen und verweist auf bis zu dreimal höhere Kosten der Kindergeldbearbeitung durch das BVA, verglichen mit der BA. Sie rechneten mit Mehrkosten "sicherlich in Höhe von jährlich mehreren Millionen Euro", so Warneke, plus einem zweistelligen Millionenbetrag für die IT-Aufrüstung.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: