Süddeutsche Zeitung

Steuerwettbewerb:EU: Starbucks' Steuertricks sind illegal

  • Fiat und Starbucks müssen 20 bis 30 Millionen Euro an Steuern nachzahlen. Die EU-Kommission hält die Steuersparmodelle der beiden Konzerne für illegal.
  • Betroffen sind Luxemburg (Fiat) und die Niederlande (Starbucks). Beide Länder gelten als Steueroasen.

Von Bastian Brinkmann

Schlag gegen die Steuerflucht von Konzernen: Die Europäische Kommission hat Steuersparmodelle von Starbucks und Fiat untersucht - und kommt nach monatelangen Ermittlungen zu einem Urteil, das den Steuerwettbewerb in Europa verändern könnte. Denn die Kommission erklärt die beiden Modelle für illegal. Starbucks habe in den Niederlanden einen unfairen Vorteil bekommen, Fiat in Luxemburg.

Die Konzerne müssen den Steuerrabatt nun zurückzahlen. In beiden Fällen beträgt die Summe 20 bis 30 Millionen Euro, hat die Kommission entschieden.

Im Zentrum der EU-Ermittlungen standen Steuervorentscheide der niederländischen und Luxemburger Finanzbehörden. Die nationalen Beamten genehmigen darin die Firmenkonstrukte der Konzerne. Starbucks und Fiat bekamen von ihnen Deals, die gegen EU-Recht verstoßen. Die Niederlande und Luxemburg haben in den Augen der Kommission den Firmen illegale Beihilfe gewährt.

Gegen die Entscheidung können die betroffenen Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Die Kommission ermittelt außerdem in einem weiteren Fall gegen Irland - es geht um die Steuertricks von Apple, das seine Europazentrale in dem Land hat. Dazu kommt ein weiteres Luxemburger Verfahren: Auch die Firmenstruktur Amazons prüft die Behörde.

Dijsselbloem gibt sich überrascht

Die Niederlande sollen nun von Starbucks Geld bekommen - aber das Finanzministerium des Landes wundert sich nach eigenen Angaben über die Entscheidung. Man sei "einigermaßen überrascht", sagt ein Sprecher. Das Ministerium wird von Jeroen Dijsselbloem geleitet, der als Chef der Euro-Gruppe die Treffen der Euro-Finanzminister leitet und somit ein wichtiger Spieler in der europäischen Steuerpolitik ist.

Nach der Starbucks-Entscheidung würden sich nun eine Menge Fragen stellen, so das niederländische Finanzministerium. Die Regierung sei überzeugt davon, dass sie sich an internationale Standards gehalten habe. Die Kritik der Kommission werde nun analysiert, bevor über nächste Schritte entschieden werde.

Fiat hatte bereits am Vortag betont, dass der Konzern keine illegale Beihilfe in Luxemburg erhalten habe (PDF). Wenn die Firmentochter im Großherzogtum mehr Steuern zahlen müsste, werde das nach Ansicht des Autoherstellers andere Länder treffen, die sich mit Luxemburg einigen müssten - denn Fiat würde dann anderswo eben weniger Steuern zahlen, teilte das Unternehmen mit.

Die EU-Kommission ist in der EU nicht für Steuerpolitik zuständig, sie ist allerdings dafür verantwortlich, dass der Wettbewerb zwischen Firmen europaweit funktioniert. Illegale Beihilfen bevorzugen einzelne Anbieter gegenüber den übrigen Unternehmen.

Starbucks setzte eine komplexe Struktur auf

Wie das Steuersparmodell von Starbucks funktioniert, hatte die EU-Kommission bereits 2014 in vorläufigen Ermittlungsergebnissen veröffentlicht (PDF). Der Kaffee-Verkäufer steuert sein europäisches Geschäft über die Niederlande. Dazu hat der Konzern zwei Firmen vor Ort gegründet: die Starbucks Coffee EMEA BV und die Starbucks Manufacturing EMEA BV. 2011 hatten diese Firmen zusammen 176 Mitarbeiter. Sie rösten Bohnen und schicken diese in die Nachbarländer. Geliefert werden die Bohnen von einer Schweizer Starbucks-Tochter. Dahin fließen also Gewinne der niederländischen Firmen.

Die Starbucks Coffee EMEA BV muss außerdem Lizenzgebühren zahlen - und zwar an ein Unternehmen, das Eigentümer der niederländischen Firma ist. Es heißt Alki LP und sitzt in Großbritannien. Die Alki LP besitzt das geistige Eigentum des Konzerns. Dazu gehören das Starbucks-Logo, die Marke und das Ladenformat. Um diese nutzen zu dürfen, zahlt die niederländische Firma Gebühren. Damit die Gewinne aus den einzelnen Staaten in dieses Geflecht fließen, stellen sich die Starbucks-Unternehmen gegenseitig Leistungen in Rechnung.

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