Steuern:Wer kann freiwillig eine Steuererklärung abgeben?

Viele Bürger in Deutschland sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Doch oft kann es sich lohnen, freiwillig Belege zu sichten und Formulare auszufüllen.

Von Larissa Holzki

In der Einkommensteuererklärung geben Bürger Auskunft über ihre Einkünfte des vergangenen Jahres. Auf dieser Grundlage berechnet das Finanzamt dann, in welcher Höhe der Steuerpflichtige Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu zahlen hat. Aber nicht jeder ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer jeden Monat direkt vom Gehalt ab und gibt sie an den Staat weiter. Von der Abgabepflicht befreit sind alle, bei denen das Finanzamt davon ausgeht, dass es Ihnen damit genügend Geld abgezogen hat. Gerade deshalb kann es sich für Sie lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Unter Umständen bekommen Sie Geld zurück.

Erfolgversprechend sind freiwillige Steuererklärungen unter anderem dann, wenn Ihre Werbungskosten im vergangenen Jahr die Grenze von 1000 Euro überschritten haben. Denn dieser Kostenpauschalbetrag wird jedem Arbeitnehmer vom Finanzamt automatisch angerechnet. Alles was darüber liegt, müssen Sie mit Hilfe einer Steuererklärung absetzen lassen.

Zu den Werbungskosten gehört alles, was Sie bezahlen müssen, um überhaupt Geld verdienen zu können: Fahrkosten, Fortbildungen, Bewerbungsbilder und vieles andere. All diese Aufwendungen zusammen können schnell mehr als 1000 Euro betragen. Dann können Sie mit einer Steuerrückerstattung rechnen.

Quittungen sammeln lohnt sich

Auch der Pauschalbetrag für Sonderausgaben ist mit 36 Euro sehr niedrig angesetzt. Hier ist bestimmt mehr für Sie drin. Denn Sonderausgaben sind beispielsweise Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Ausbildungskosten und Schulgeld, Unterhaltskosten für geschiedene Ehepartner und Spenden. Sogar Beiträge für die Mitgliedschaft in gemeinnützigen Vereinen lassen sich absetzen.

Auch aufgrund von außergewöhnlichen Belastungen kann sich die Steuererklärung für Sie bezahlt machen. Darunter fallen unter anderem Krankheitskosten und Ausgaben für die Beerdigung eines nahen Angehörigen. Auch wenn ein Hochwasser Ihre Einrichtung beschädigt hat, können Sie das Finanzamt mit der freiwilligen Steuererklärung an Ihren Unkosten beteiligen.

Zeit und Mühe zu investieren, kann sich also lohnen. Manchmal ist eine satte Rückzahlung für Sie drin. Übrigens: Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, hat vier Jahre dazu Zeit. Die Steuererklärung für 2017 muss erst zum 31. Dezember 2021 bei Ihrem Finanzamt liegen.

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