Was sich 2026 alles ändertNicht nur die Krankenversicherung wird teurer

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Collage: sted/SZ, Fotos: imago

Die Sozialabgaben steigen, die Kfz-Versicherung kostet mehr, Mindestlohn und Unterhalt werden erhöht. Wo nächstes Jahr mehr zu zahlen ist – und was besser wird.

Von Thomas Öchsner

Das neue Jahr bringt für viele Menschen steigende Sozialabgaben und höhere Versicherungsprämien. Nicht alles wird aber 2026 mehr kosten. Der eine oder die andere wird auch finanziell entlastet. Das gilt etwa für Rentner, die noch fest angestellt weiterarbeiten wollen. Wer 2026 draufzahlen muss, wer profitiert – Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Warum steigen vor allem für Gutverdiener die Sozialabgaben?

Gutverdiener müssen höhere Sozialabgaben zahlen, weil die Grenzwerte wieder steigen, bis zu denen Sozialbeiträge fällig sind. So erhöht sich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die monatliche Beitragsbemessungsgrenze erneut deutlich von bundesweit einheitlich 8050 Euro pro Monat auf 8450 Euro. Aufs Jahr gerechnet liegt der Grenzwert nun erstmals mit 101 400 Euro über der Marke von 100 000 Euro (vorher: 96 600 Euro). In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze im kommenden Jahr ebenfalls von 5512,50 Euro im Monat um 300 Euro auf 5812,50 Euro. Bis zu diesen Grenzwerten werden die jeweiligen Beiträge fällig, auf den darüber liegenden Teil des Bruttogehalts nicht mehr. Dass diese Grenzen so deutlich steigen, ist laut Bundesarbeitsministerium auf die stark gestiegenen Löhne 2024 zurückzuführen, die um durchschnittlich 5,16 Prozent zulegten.

Welche anderen Sozialabgaben steigen?

Der Beitragssatz bei der Arbeitslosenversicherung bleibt mit 2,6 Prozent stabil. Auch bei der Rentenversicherung ändert er sich nicht, bereits seit 2018 liegt er bei 18,6 Prozent. Nach vorläufigen Berechnungen der Bundesregierung wird er allerdings 2027 zunächst auf 18,8 Prozent klettern und 2028 sogar auf 20 Prozent. Auf solch hohem Niveau (20,3) war der Satz zuletzt von Anfang 1997 bis Ende März 1999 gewesen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht es weniger gut aus. Zwar bleibt der allgemeine Beitragssatz für Krankenkassen weiter auf 14,6 Prozent. Der Zusatzbeitrag, über den jede Kasse individuell entscheidet, wird aber bei etlichen Krankenkassen weiter steigen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 wurde vom GKV-Schätzerkreis im Oktober bereits auf 2,9 Prozent geschätzt. Dieser Wert basiert auf den Erhöhungen im Jahr 2025. Dabei wird es aber nicht bleiben: Laut dem Vergleichsportal Verivox hatten bis kurz vor Weihnachten bereits 31 Krankenkassen angekündigt, ihren Zusatzbeitrag im Durchschnitt um 0,50 Prozentpunkte zu erhöhen. So steigt bei der Techniker Krankenkasse (TK) der Zusatzbeitrag von 2,45 auf 2,69 Prozent, bei der DAK sogar von 2,8 auf 3,2 Prozent. Bei nicht wenigen Krankenkassen liegt der Zusatzbeitrag schon jetzt bei mehr als 2,9 Prozent, und wie 2025 dürfte auch 2026 die eine oder andere Kasse im Laufe des neuen Jahres nachlegen. Immerhin haben aber laut Verivox 36 Kassen erklärt, ihren Beitrag zunächst stabil zu halten.

Was kann man tun, wenn eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht?

Hat eine Kasse eine Erhöhung zum Jahresanfang angekündigt, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals gilt. Sie können dann zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Beispiel: Die Kasse erhöht zum 1. Januar 2026 den Zusatzbeitrag, dann gilt das Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Januar 2026. Selbst kündigen muss man dabei nicht. Das übernimmt die neue Krankenkasse. Wichtig ist aber, rechtzeitig die neue Krankenkasse auszuwählen, damit diese noch innerhalb der Kündigungsfrist die Kündigung erklären kann. Je nach Verdienst lassen sich durch einen Wechsel mehrere Hundert Euro, im Extremfall sogar mehr als 1000 Euro im Jahr sparen. Vor einem Wechsel sollten Versicherte jedoch auch auf mögliche Zusatzleistungen der Kassen achten, wie zum Beispiel die Übernahme von Kosten für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, für Osteopathie, für Impfungen bei Fernreisen oder für eine professionelle Zahnreinigung.

Mitglieder, denen solche Extraleistungen wichtig sind, sollten prüfen, ob die neue Kasse dieselben oder sogar bessere Leistungen anbietet. „Da sollte man auf Details achten, weil es große Unterschiede geben kann, in welcher Höhe Kassen zum Beispiel für professionelle Zahnreinigungen aufkommen“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bestimmte Wahltarife können ein weiteres Kriterium für einen Wechsel sein. Darunter fallen etwa Bonusprogramme für gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten oder Prämien für die regelmäßige Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. „Auch hier sollte ich schauen, wie mein persönlicher Bedarf ist und wie ich diesen nach einem Kassenwechsel genauso gut oder sogar besser abdecken kann“, rät Grieble. Hilfreich beim Vergleichen von Leistungen ist zum Beispiel das Internetportal gesetzlichekrankenkassen.de.

Was ist mit privaten Krankenversicherungen?

Auch die werden deutlich teurer. Nach Angaben des Verbands der privaten Krankenversicherer (PKV) wollen die Versicherer den Beitrag im Durchschnitt um 13 Prozent anheben, rund 60 Prozent der Kundinnen und Kunden sind betroffen. Wer sich die Beiträge nicht mehr leisten kann, hat einen Rechtsanspruch darauf, innerhalb seiner Versicherung in einen anderen Tarif mit gleichartigem oder niedrigerem Schutz zu wechseln oder zum Beispiel die Selbstbeteiligung zu erhöhen. Unter bestimmten Bedingungen ist auch ein Wechsel in einen Sozialtarif der PKV möglich. Aber auch in diesen Tarifen steigen die Höchstbeiträge. Im Basistarif liegt der Höchstbeitrag 2026 bei 1017,18 Euro. Im Standardtarif sind 2026 maximal 848,62 Euro zu zahlen. Die Verbraucherzentralen raten, sich vor einem Tarifwechsel unbedingt unabhängig beraten zu lassen.

Was ist mit anderen Versicherungen?

Auch die Prämien für Autoversicherungen steigen. Experten erwarten Aufschläge zwischen fünf und sieben Prozent. Die Autoversicherer begründen das mit steigenden Werkstattkosten und teureren Ersatzteilen. Bei einer Beitragserhöhung gibt es ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung des Versicherers. Ebenfalls teurer werden in vielen Fällen Wohngebäudeversicherungen. Deren Beiträge orientieren sich auch an der Entwicklung der Baukosten, und die haben sich – getrieben durch teure Baumaterialien, höhere Energiekosten und steigende Löhne am Bau – in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. So sollten Eigenheimbesitzer und Mieter nach Berechnungen der Sparkassen für 2026 mit steigenden Prämien mit bis zu 13,6 Prozent (durch die Anpassung an den Baupreisindex) und zusätzlich mindestens zehn Prozent in risikoreichen Regionen bei der Elementarschadenversicherung rechnen, weil Naturkatastrophen wie Hochwasser zugenommen haben und weiter zunehmen werden.

Was ändert sich beim Unterhalt?

Von 2026 steigt der Unterhalt für Trennungskinder um wenige Euro – doch nicht alle bekommen mehr. Dies geht aus der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ hervor, an der seit Jahrzehnten die Berechnung des Kindesunterhalts angelehnt ist. Menschen, die zwischen 3301 und 3700 Euro verdienen, müssen vom 1. Januar an für Kinder bis fünf Jahren 454,50 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren 540,50 Euro und für Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren 654,50 Euro bezahlen, jeweils exakt drei Euro mehr als 2025. Der Bedarfssatz eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, bleibt mit 990 Euro gegenüber 2025 unverändert. Enthalten sind hierin laut der Mitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorfs 440 Euro für Unterkunft, einschließlich Nebenkosten und Heizung. Und weiter heißt es darin: „Von dem Betrag von 990 Euro kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden.“

Welche Leistungen werden noch verbessert?

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Arbeitsstunde erhöht. Für 2027 sind 14,60 Euro vorgesehen. Auch die Verdienstgrenze für Minijobs steigt von bisher 556 Euro auf 603 Euro. Wegen der höheren Minijob-Grenze wird die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung entsprechend angepasst. So darf man von 2026 an maximal 603 Euro verdienen, um – ohne eigene Beiträge – über gesetzlich versicherte Angehörige (Eltern, Ehepartner) ebenfalls krankenversichert zu sein. Ein sozialversicherungspflichtiger Midijob beginnt somit 2026 erst ab einem Verdienst von 603,01 Euro. Die Obergrenze bleibt bei 2000 Euro. Bis zu diesem Betrag zahlen Arbeitnehmer geringere Sozialbeiträge. Die sogenannte Aktivrente tritt laut Bundesregierung am 1. Januar 2026 in Kraft. Dann können ältere Menschen jenseits ihres regulären Renteneintrittsalters mit einem sozialversicherungspflichtigen Job monatlich bis zu 2000 Euro lohnsteuerfrei kassieren. Jobs mit einem Gehalt unter 2000 Euro sind damit doppelt begünstigt, bei den Sozialbeiträgen und bei der Steuer.

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