Süddeutsche Zeitung

Mehrwert-, Grund- und CO₂-Steuer:Was sich durch die Steuerreformen ändern soll

  • An diesem Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur weitgehenden Abschaffung des Solidaritätszuschlages verabschiedet.
  • Die Regierung hat sich noch sieben weitere große Projekte vorgenommen, die finanzielle Folgen für Bürger und Unternehmen haben würden.
  • Es geht dabei unter anderem um die Mehrwertsteuer, die Grundsteuer und eine mögliche CO₂-Steuer.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Mitte Oktober soll Halbzeit sein für die große Koalition in Berlin. Bis dahin haben Union und SPD noch einige steuerlichen Vorhaben abzuarbeiten. Mindestens acht Gesetze liegen in ganz unterschiedlichen Stadien vor. Die bereits im Kabinett beschlossene steuerliche Forschungsförderung steckt fest, die Grundsteuer ist wegen der damit verbundenen Grundgesetzänderung kompliziert, gegen die Anzeigepflicht für Steuersparmodelle rennt die Lobby der Steuerberater an; beim Soli soll es schnell gehen - und ob es eine CO₂-Steuer geben wird, ist noch offen. Klar ist nur: Es steht ein heißer Steuer-Herbst bevor; Bürger und Unternehmen werden die Folgen finanziell spüren. Wie weit sind die einzelnen Vorhaben, die von Union und SPD angekündigt sind?

Soli-Zuschlag

Die Koalition hat es eilig. An diesem Mittwoch hat das Bundeskabinett den von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur weitgehenden Abschaffung des Solidaritätszuschlages von 2021 an verabschiedet. Ab dem 9. September berät der Bundestag. Weil das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, könnte es noch im Oktober beschlossen werden. Geplant ist, das Gesetz vor der Entscheidung der SPD über die Weiterführung der Koalition abzuhaken. Beschäftigten bis zu einem Bruttoeinkommen von 109 000 Euro sollen ganz oder teilweise vom Soli befreit werden.

Jahressteuergesetz

Digitales Lesen wird preiswerter. Für E-Paper und E-Books soll demnächst gelten, was für gedruckte Erzeugnisse normal ist: ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Die kleine Steuersenkung für Digitales steht im Jahressteuergesetz, das vom Kabinett am 31. Juli verabschiedet worden ist und im September in den Bundestag kommt. Außerdem soll das Gesetz klimafreundliche Mobilität fördern. Die Bundesregierung verbessert die steuerlichen Bedingungen für Jobtickets sowie für Autos, Lieferwagen und Fahrräder mit Elektroantrieben.

Grundsteuer

Dieses Gesetz wird sich in jedem Geldbeutel bemerkbar machen, sowohl bei Mietern als auch bei selbst genutztem Eigentum. Bis es durch Bundesrat und Bundestag ist, steht noch komplizierte Arbeit an. Im Juni hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf verabschiedet. Seither wird im Stillen daran gearbeitet, Mehrheiten für zu organisieren. Scholz muss FDP und Grüne ins Boot holen, weil für die Reform das Grundgesetz geändert werden muss. Bayern und die CSU haben durchgesetzt, dass es eine Öffnungsklausel geben wird, die es den Ländern freistellt, eigene Regeln zu erlassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung beauftragt, bis Anfang 2020 die Berechnung der Grundsteuer zu modernisieren, die bislang auf Werten von 1935 und 1964 basierte.

Share-Deals

Die Koalition hat beschlossen, den Missbrauch bei der Grunderwerbsteuer zu erschweren und Regeln verabschiedet, die Immobilienkäufe am Fiskus vorbei erschweren. Dazu will sie das von den Käufern genutzte Schlupfloch schließen: Statt einer Immobilie kauften die Nutzer der sogenannten Share-Deals 95 Prozent der Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie war. Diese Beteiligungsgrenze soll auf 90 Prozent gesenkt werden. Außerdem wird die geltende Haltefrist der Anteile von fünf auf zehn Jahre erhöht. Die Regelungen sollen künftig auch für Kapitalgesellschaften gelten, statt wie bisher nur für grundbesitzende Personengesellschaften. Konzerne wie BASF protestieren gegen die Regel. Ein Kompromiss steht aus.

Steuersparmodelle

SPD und Union streiten um die Anzeigepflicht von Steuersparmodellen. Die Union will Steuer- und Unternehmensberater nur verpflichten, grenzübergreifende Modelle zum Steueroptimieren anzuzeigen. So sieht es die EU-Richtlinie vor, die bis Jahresende umgesetzt werden soll. Die SPD will dagegen auch rein nationale Sparmodelle anzeigen lassen. Scholz will nun zwei Gesetzentwürfe vorlegen.

CO₂-Steuer

Sollte die Bepreisung von CO₂ durch eine Steuer erfolgen? Das ist eine von 50 Fragen, die CSU und CDU ihren Mitgliedern gestellt haben. Die Antwort soll in das Klimakonzept der Union einfließen, das wiederum in das Berliner Klimakabinett eingespeist wird. Fest steht noch nichts: Von der CO₂-Steuer bis zur großen Energiesteuerreform ist alles möglich. Die Koalition will sich im September einigen.

Forschungsförderung

Unternehmen, die forschen, sollen steuerlich profitieren; den Gesetzesvorschlag hat das Kabinett im Mai verabschiedet. Nun steckt er fest, weil Firmen protestieren, die kaum eigene Forschungslabore haben und deshalb Aufträge extern vergeben müssen. Der Streit dreht sich darum, wer steuerlich begünstig werden soll: das Unternehmen, das die Forschung beauftragt - oder das Institut, das die Forschung ausführt. Scholz hatte vorgesehen, dass der Auftragnehmer den steuerlichen Zuschuss bekommt. Aus Sicht der Unternehmer ist das jedoch wenig sinnvoll, weil Forschungsgesellschaften oft keine Steuern zahlen, die steuerliche Förderung liefe also ins Leere. Scholz sperrt sich allerdings dagegen, die Unternehmen zu begünstigen, weil er fürchtet, dass das Steuergeld ins Ausland fließen könnte. Es ist offen, wie ein Kompromiss aussehen könnte.

Unternehmensteuerreform

Sie ist angekündigt - aber noch immer liegt kein Gesetz vor. Vorgesehen ist, dass Personengesellschaften das Wahlrecht bekommen sollen, sich wie eine Kapitalgesellschaft, also wie eine GmbH oder Aktiengesellschaft besteuern zu lassen. Außerdem sieht die Reform vor, einbehaltene Gewinne von Mittelständlern steuerlich zu entlasten.

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SZ vom 21.08.2019/vd
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