Steuern:Männerklubs bekommen Probleme mit dem Finanzamt

Loge der Freimaurer

Freimaurer treffen sich meist im Geheimen, dieses Arichvbild zeigt die Hamburger Loge "Absalom zu den drei Nesseln" 1987. Oft akzeptieren sie auch keine Frauen als Mitglieder - und können deshalb nicht gemeinnützig sein, wie nun der BFH entschieden hat.

(Foto: dpa)
  • Wenn ein Verein seine Mitglieder ohne sachlichen Grund nach Geschlecht auswählt, kann er nicht gemeinnützig sein, hat der Bundesfinanzhof entschieden.
  • Geklagt hatte eine Freimaurer-Loge, das Urteil könnte aber auch Männergesangvereine, Schützenbruderschaften und einige Wohltätigkeits-Klubs betreffen.
  • Gemeinnützige Vereine genießen Steuervorteile, der Status ist für sie deshalb oft überlebenswichtig.

Von Stephan Radomsky

Freimaurer geben sich gern als traditionsbewusste, nun ja, Männer. Seit mehr als 250 Jahren gibt es ihre Logen in Deutschland und oft haben sie seither nur Herren in ihre Reihen aufgenommen. Tradition sei eben Tradition, und für die Damen gebe es nötigenfalls ja eigene Frauen-Logen, argumentieren die Männerbündler. Für diese Geschlechtertrennung gibt es nun allerdings deutliche und vor allem schmerzhafte Kritik von unerwarteter Seite: Der Bundesfinanzhof (BFH), Deutschlands höchstes Steuergericht, hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein Verein nicht gemeinnützig sein kann, wenn er ein Geschlecht einfach ausschließt - und der klagenden Freimaurer-Loge damit Steuervorteile verwehrt.

Der konkrete Fall scheint exotisch, das Urteil könnte aber zum Problem für viele Vereine in Deutschland werden. Um vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt zu werden, müssen sie laut Gesetz "die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern". Im Gegenzug dafür genießen sie Erleichterungen bei der Körperschafts- und Umsatzsteuer und dürfen vor allem Spendenbescheinigungen ausstellen, die Spender wiederum in der Steuererklärung geltend machen können. Für viele Vereine ist es deshalb überlebenswichtig, dass sie als gemeinnützig anerkannt sind.

Und es sind keineswegs nur Freimaurer, die in ihrer Satzung Vorgaben zum Geschlecht der Mitglieder machen. Auch Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre schlössen ohne sachlichen Grund ein Geschlecht vorab aus, heißt es vom BFH. Damit setzten sie nun aber möglicherweise ihre Gemeinnützigkeit aufs Spiel. Denn in ihrem Urteil (Az. V R 52/15) bezweifeln die Richter ganz grundsätzlich, dass ein Verein die Allgemeinheit fördern kann, wenn er einen großen Teil dieser Allgemeinheit gleich vorab ausschließt.

Für die Auswahl nach Geschlecht braucht es einen sachlichen Grund

Eine solche Vorauswahl nach Geschlecht komme nur dann infrage, wenn es dafür einen sachlichen und zwingenden Grund gebe, urteilten die Richter. Das könnte der Fall sein, wenn beispielsweise der Trägerverein eines Frauenhauses, in dem Opfer häuslicher Gewalt durch Männer betreut werden, seinerseits nur Frauen aufnimmt. Solch einen Grund konnte der BFH bei der klagenden Freimaurer-Loge aber nicht erkennen.

Über viele Jahrzehnte akzeptierten beispielsweise auch die beiden großen Wohltätigkeitsklubs Rotary und Lions nur Männer als Mitglieder, erst Ende der 1980er-Jahre öffneten sich beide Netzwerke nach einem entsprechenden Urteil aus den USA auch für Frauen. Trotzdem hat bis heute noch mehr als ein Viertel der lokalen deutschen Rotary-Klubs weiterhin nur männliche Mitglieder. Ältere Klubs hätten mit der Anpassung lange gezögert, auch unter Berufung auf ihre organisatorische Autonomie, sagt Peter Iblher, Direktor der internationalen Rotary-Organisation. Dass ihre Gemeinnützigkeit und die ihrer Fördervereine nun infrage stehe, werde aber "sicher zu einem nachhaltigen Umdenken auch bei dieser Minderheit führen - und dies wird von uns ausdrücklich begrüßt".

Beim Lions Club ist man dagegen überzeugt, juristisch auf der sicheren Seite zu sein, auch wenn es lokal reine Männer- oder Frauen-Vereine gibt. Die aber seien nicht im Vereinsregister eingetragen, gemeinnützig seien lediglich die jeweiligen Fördervereine. Außerdem sei in der Mustersatzung für die lokalen Klubs nur von Mitgliedern die Rede. Ohnehin spielten Frauen im Netzwerk eine große Rolle, sagt die deutsche Lions-Chefin Christiane Lafeld: "Zurzeit haben wir eine internationale Direktorin, eine Vorsitzende der deutschen Lions und seit nunmehr zehn Jahren eine Geschäftsführerin."

Kirchen, Orden und Glaubensgemeinschaften betrifft das Urteil übrigens nicht - auch wenn sie Teile ihres Personal häufig ebenfalls nach Geschlecht auswählen. Zwar genießen auch sie Steuervorteile, "kirchliche Zwecke" sind aber in einem anderen Paragrafen geregelt als gemeinnützige Vereine.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: