Das Jahr 2015 war ein heißes Jahr für Immobilien-Investoren, aber ein ärgerliches Jahr für die Finanzminister der Bundesländer. Zwar wechselten hierzulande Immobilien im Wert von fast 80 Milliarden Euro den Besitzer - ein langjähriger Rekord. Doch bei vielen großen Geschäften nahmen die Länder nicht einen Cent Grunderwerbsteuer ein. Der Trick: Investoren kaufen nicht Immobilien an sich, sondern beteiligen sich (zu bis zu 95 Prozent) an einem Unternehmen, das gewisse Immobilien besitzt. Es werden also Firmenanteile gehandelt, keine Immobilien. Folglich wird keine Grunderwerbsteuer fällig.
Das hat die Finanzminister der Länder dermaßen geärgert, dass sie die Tricks nun verhindern wollen. Bis November wollen sie Vorschläge erarbeiten, damit der Fiskus bei Grundstücksgeschäften nicht mehr leer ausgeht.
"Wir müssen jetzt handeln", sagte der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) am Donnerstag nach einem Treffen mit seinen Ressortkollegen. "In der Praxis wird jeder kleine Häuslebauer besteuert, während millionenschwere Grundstücksgeschäfte von Immobiliengesellschaften trickreich am Fiskus vorbeigeschummelt werden", sagte Schäfer. "Es ist ungerecht und nicht vermittelbar, dass nur der Otto Normalbürger zahlt." Schätzungen zufolge entgeht dem Fiskus so eine Milliarde Euro pro Jahr.
95-Prozent-Regel hat durchaus ihre Berechtigung
Für die Länder ist die Grunderwerbsteuer eine wichtige Einnahmequelle, weil sie deren Höhe selbst bestimmen und die Einnahmen komplett behalten dürfen. Bis auf Bayern und Sachsen haben alle Länder die Steuer erhöht, von einst 3,5 Prozent auf bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises. Die Steuer brachte im vergangenen Jahr Rekord-Einnahmen von gut elf Milliarden Euro ein; doppelt so viel wie im Jahr 2010. Doch die Erhöhungen sind umstritten, weil sie den Wohnungsbau verteuern, Familien den Erwerb einer Immobilie erschweren - und Anreize zur Umgehung setzen.
Dass die Grunderwerbsteuer bislang nur anfällt, wenn eine Immobilie zu mindestens 95 Prozent den Besitzer wechselt, ist ein Zugeständnis an sämtliche Firmen, die Immobilien besitzen. Gäbe es die 95-Prozent-Regel nicht, würde jedes Mal Grunderwerbsteuer fällig, selbst wenn nur kleine Anteile an einer Firma übertragen werden. Der damit verbundene bürokratische Aufwand wäre wohl selbst den Finanzministern zu groß.

