Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil gefällt, das den Fiskus teuer zu stehen kommen dürfte. Über mehrere Jahre hinweg haben die Finanzämter die Umsatzsteuer bei Bauvorhaben an der falschen Stelle eingetrieben. Nun müssen sie den Bauträgern, die zu Unrecht gezahlt haben, die Steuern erstatten, wie aus dem nun veröffentlichten Urteil (Az. V R 49/17) des Bundesfinanzhofs (BFH) hervorgeht.
Steuern:Bauträger bekommen Geld zurück
Immobilienfirmen, die fälschlicherweise Umsatzsteuer gezahlt haben, erhalten diese erstattet, urteilt der Bundesfinanzhof. Dem Fiskus drohen Rückzahlungen in Milliardenhöhe.
Von Veronika Wulf
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