Steuern:Ballern fürs Gemeinwohl

Steuern: Ein Schießverein kann gemeinnützig sein - und von Steuervorteilen profitieren.

Ein Schießverein kann gemeinnützig sein - und von Steuervorteilen profitieren.

(Foto: Claus Schunk)
  • Für Vereine ist es wichtig, als gemeinnützig anerkannt zu werden. Damit sind etliche Steuervorteile verbunden.
  • Nicht immer sind sich Finanzämter und Gerichte jedoch einig, für welche Vereine dieser Status gelten soll.
  • Ein Verein für eine Art Schießspiel ist laut einem neuen Urteil gemeinnützig - die Globalisierungskritiker von Attac haben den Status dagegen verloren.

Von Veronika Wulf

Es wirkt ein wenig wie eines dieser berüchtigten Ballerspiele, nur in der realen Welt: Beim sogenannten IPSC-Schießen rennt der Schütze möglichst schnell durch einen Parcours, während er versucht, mit seiner Waffe verschiedene Ziele zu treffen. Ein Hobby für Waffennarren, könnte man meinen. Aber ist es gemeinnützig, das zu fördern? Ja, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen V R 48/16).

Grundsätzlich, so legt es die Abgabenordnung fest, sind alle Vereinigungen gemeinnützig, die "die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos (...) fördern". Dazu zählen beispielsweise Umweltschutz, Sport oder "Volksbildung", zu der auch die politische Bildung gehört.

Doch nicht immer sind sich Finanzämter und Gerichte einig, wo genau die Gemeinnützigkeit endet. Den Globalisierungskritikern von Attac beispielsweise wurde die Gemeinnützigkeit vorerst vom Fiskus aberkannt. Und die CDU hat auf ihrem Parteitag gefordert, ob die Deutsche Umwelthilfe diesen Status noch verdient. Schießen dient also der Allgemeinheit, Umweltschutz aber nicht?

Für Vereine ist es deshalb so bedeutend, ob sie als gemeinnützig anerkannt werden, weil damit etliche Steuervorteile verbunden sind: Sie genießen Erleichterungen bei Umsatz- und Körperschaftssteuer und dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen, die es den Gebern wiederum möglich machen, ihre Spende von der Steuer abzusetzen. Für viele Vereine sind das existenzielle Voraussetzungen.

Im Fall des Schießvereins widersprach der BFH dem Finanzamt und begründete die Gemeinnützigkeit damit, dass es sich beim IPSC-Schießen um einen Sport im Sinne der Abgabenordnung handelt, so wie auch Motorsport, Tischfußball und Schach. Nicht jedoch Paintball, weil dabei auf Menschen geschossen wird, wenn auch nur mit Farbpatronen. Beim IPSC-Schießen dagegen, teilt der BFH mit, werden "keine kriegsähnlichen Situationen nachgestellt" und es sei auch "keine Ähnlichkeit mit einem Häuserkampf oder einem kampfmäßigen Schießen gegeben."

Ob Attac seine Gemeinnützigkeit wiederbekommt, wird nächstes Jahr entschieden

Nähme der Verein aber nur Männer (oder nur Frauen) auf, läge die Sache schon wieder anders. Denn dann würde nicht mehr die Allgemeinheit gefördert, weil ein großer Teil der Bevölkerung von vornherein ausgeschlossen wäre. Das entschied der BFH 2017 in einem Urteil zu einer Freimaurerloge.

Ob Attac nun seine Gemeinnützigkeit wiederbekommt, wird sich Anfang kommenden Jahres entscheiden. Dann will der BFH klären, ob ein Verein, der die politische Bildung fördert, auch zu konkreten Handlungen aufrufen und Forderungen geltend machen darf. Auch diesmal könnte die Entscheidung des Finanzamtes korrigiert werden. Die sind sich untereinander übrigens auch keineswegs immer einig, wie ein Test der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" und der Otto-Brenner-Stiftung gezeigt hat: In einer Feldstudie ließ sie dieselben drei imaginären Vereine bei 400 Finanzämtern prüfen. Das kuriose Ergebnis: In der Hälfte aller Entscheidungen waren sie gemeinnützig, in der anderen Hälfte nicht.

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