Süddeutsche Zeitung

Steuerliche Gleichstellung von Homo-Ehe:"Herr Ehefrau"

Seit einigen Wochen dürfen gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften nicht länger steuerlich benachteiligt werden - mit der technischen Umsetzung dieses Anspruchs haben die Finanzämter allerdings zu kämpfen.

Von Claus Hulverscheidt

Es ist nicht so, dass der Herr vom Amt sich nicht bemühen würde. Dass er den piefigen Beamten raushängen ließe, der dem Bürger mit herablassender Schnoddrigkeit begegnet. Nein, der Mann tut, was er kann. Aber im Falle dieses schwulen Paares - nennen wir die Herren Meier und Müller -, ist er leider machtlos. Die Vorschriften sind nun einmal so, dass bei Anträgen auf Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung immer einer der Ehemann und einer die Ehefrau sein muss.

Er weise deshalb die Antragsteller schon vorab darauf hin, schreibt der Mann vom Finanzamt Freiburg-Stadt, "dass aus technischen Gründen sowohl in den Bescheiden als auch in etwaigen weiteren Schreiben als Ehemann Herr Meier und als Ehefrau Herr Müller bezeichnet werden".

Im Juni gab das Bundesverfassungsgericht bekannt, dass Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gegenüber Ehepaaren nicht länger steuerlich benachteiligt werden dürfen. Sie haben also etwa Anspruch auf das Ehegattensplitting, das den Nettoverdienst eines Paares leicht um viele Hundert oder gar einige Tausend Euro im Jahr erhöhen kann.

Nun sind seither gerade einmal acht Wochen vergangen - da erscheint es wenig verwunderlich, dass die Finanzämter mit der technischen Umsetzung des Richterspruchs und der anschließenden gesetzlichen Änderung noch ihre Probleme haben. "Wenn man die Stichworte ,eingetragene Lebenspartner' und ,Zusammenveranlagung' in den Computer eingibt, dann streiken die Programme in vielen Fällen noch", erzählt Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband.

"Als habe sich niemand darauf vorbereiten können"

Und doch lässt er die Ausrede nicht gelten: "Seit 2001 kämpfen wir für die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, und spätestens seit dem Verfassungsgerichtsurteil zur Grunderwerbsteuer im Jahr 2012 war klar, wie Karlsruhe entscheiden würde", sagt Bruns, der früher selbst Bundesanwalt war. "Und nun tun die Finanzämter so, als habe sich niemand darauf vorbereiten können."

Schuld am Problem sind allerdings weniger die Finanzämter als vielmehr die Regierungen von Bund und Ländern. Sie änderten zwar gemeinsam das Einkommensteuerrecht, nicht aber die Ausführungsbestimmungen. Weil deshalb die Ausfertigung eines gemeinsamen Bescheids für eingetragene Lebenspartner weiter unzulässig ist, bittet der Sachbearbeiter vom Freiburger Finanzamt die Herren Meier und Müller darum, "schriftlich einen gemeinsamen Bevollmächtigten (zu) benennen, welcher dann den Steuerbescheid mit Wirkung für beide Lebenspartner erhält". "Selbstverständlich" könne dieser Bevollmächtigte auch einer der Partner sein. Außerdem müssen Meier und Müller jeweils einen Brief an das Finanzamt schreiben, in dem sie voneinander unabhängig um Auszahlung der Steuererstattung auf ein und dasselbe Konto bitten.

Immerhin: Nachdem sich die Behörden zunächst einfach dumm gestellt hatten, kommt nun Bewegung in Tausende Verfahren. So wies etwa das Land Nordrhein-Westfalen die Finanzämter an, Bescheide an homosexuelle Paare auszustellen, dabei unpassende Begriffe wie "Ehegatte" durchzustreichen und durch passende wie "Lebenspartner" zu ersetzen - mit dem Lineal und dem guten alten Kugelschreiber.

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SZ vom 01.08.2013/fran
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