Süddeutsche Zeitung

Steuerhinterziehung:So will die Regierung den Betrug an der Kasse stoppen

  • Manipulierte Kassen in Supermärkten, Gaststätten oder Tankstellen kosten den deutschen Staat jedes Jahr mehrere Milliarden Euro.
  • Mit einem Gesetz soll dieser Form der Steuerhinterziehung nun Einhalt geboten werden.

Von Cerstin Gammelin

Die Bundesregierung will dem Steuerbetrug durch kleinere Händler sowie Schwarzgeldgeschäften einen Riegel vorschieben und Registrierkassen manipuliersicher machen. Künftig soll es nicht mehr möglich sein, dass die Kasse einer Gaststätte zwar den Tag über korrekt geführt wird, der Wirt dann am Abend einen Teil des Umsatzes auf einen lediglich übenden Lehrling abbucht und so die Einkünfte - und damit die Steuer - wieder herunter rechnet.

Der Bund kommt damit dem jahrelangen Drängen der Bundesländer und des Bundesrechnungshofes nach, die beklagt hatten, der Umsatzsteuerbetrug mittels frisierter Registrierkassen summiere sich auf bis zu zehn Milliarden Euro. Diese Summe wies das Bundesfinanzministerium am Donnerstag zwar als falsch zurück. Es räumte allerdings auf Nachfrage ein, selbst über keine seriöse Erhebung der Steuerausfälle zu verfügen.

In Deutschland werden zurzeit rund 2,5 Millionen Kassen betrieben

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will an diesem Freitag einen Gesetzentwurf an die Bundesländer und Verbände senden. Dieser schreibt vor, dass elektronische Registrierkassen in Deutschland bis 2019 auf ein neues, fälschungssicheres System umgestellt werden sollen. In der Bundesrepublik werden derzeit rund 2,5 Millionen Kassen betrieben. Die Investitionen für die Händler belaufen sich auf rund 400 bis 500 Millionen Euro. Allerdings soll es großzügige Übergangsfristen geben. Händler, deren Kassen noch nicht abgeschrieben seien, würden nicht gezwungen, sofort nachzurüsten und sich damit in neue Kosten zu stürzen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jetzigen Kassen entweder mit einem technischen Sicherheitsmodul nachgerüstet oder, wo das nicht möglich ist, durch neue Kassen ersetzt werden. Dieser besteht aus einer manipulationssicheren Software, einer Hardware und der Schnittstelle. Eine nachträgliche Löschung von Umsätzen aus dem Kassenspeicher soll dann nicht mehr möglich sein. Zudem räumt er Finanzbeamten das Recht auf "Kassennachschau" ein. Die Steuerverwaltung darf vor Ort prüfen, ob die Kasse verwendet wird. Dritter Punkt des Gesetzesentwurfs sind strenge Sanktionen. Unabhängig davon, ob ein Steuerbetrug tatsächlich passiert ist, wird bereits die Absicht als Steuergefährdungsdelikt geahndet. Wer manipulierte Kassen in Verkehr bringt, bewirbt oder benutzt und dabei erwischt wird, muss bis zu 25 000 Euro Strafe zahlen.

Kassen sollen unangemeldet geprüft werden dürfen

Dem Gesetzentwurf gingen jahrelange Debatten voraus. Der Rechnungshof hatte schon 2003 Handlungsbedarf angemahnt. Auch die Industrieländer-Organisation OECD hatte 2013 vor "gewaltigen Steuerausfällen" gewarnt. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen schätzt den jährlichen Schaden für den Fiskus durch die Hinterziehung von Umsatzsteuern auf fünf bis zehn Milliarden Euro. Schäubles Ministerium bezweifelt die Seriosität dieser Schätzung, räumt aber Handlungsbedarf ein.

Mit seinem Gesetzentwurf kommt Schäuble womöglich einer Aufforderung seitens des Bundestages zuvor. Am vergangenen Mittwoch hatte die Bundestagsfraktion der Grünen einen Antrag an den Bundestag geschickt, in dem sie die Bundesregierung auffordert, gegen den Steuerbetrug durch Kassenmanipulation vorzugehen. In dem Antrag heißt es, die Koalition müsse "schnellstmöglich eine gesetzliche Regelung" vorlegen, die verbindliche und seitens der Finanzverwaltung akzeptierte Sicherheitsstandards für die Unveränderbarkeit und Vollständigkeit von Kassendaten vorgibt, um so auch einen möglichst hohen Grad an Rechtssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten.

Zudem müsse es eine gesetzliche Grundlage dafür geben, unangemeldet Kassen zu prüfen, und zwar nach dem Vorbild der Umsatzsteuer-Nachschau. Zugleich plädieren die Grünen dafür, die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 auf 1000 Euro zu erhöhen, womit die Neuanschaffung von Kassen erleichtert würde.

SPD fordert Pflicht zur Anschaffung einer elektronischen Kasse

Der SPD-Bundestagsfraktion reicht der Gesetzentwurf der Regierung nicht aus. Sie bemängelt, dass auf eine Pflicht zur Anschaffung einer elektronischen Kasse verzichtet werden soll. Experten wie Steuerfahnder beschrieben Kassenmanipulation als "flächendeckendes Phänomen". Manipulationsmöglichkeiten seien "Teil des normalen Beratungsgesprächs in Geschäften für Registrierkassen", sagte SPD-Finanzexperte Lothar Binding am Donnerstag in Berlin. Seine Fraktion fordert die Pflicht zur elektronischen Registrierkasse. Diese solle abgefedert werden durch eine Bagatell-Umsatzgrenze von 17 500 Euro. Damit wären Würstchenverkäufer beim Schulfest oder Flohmarkthändler außen vor.

Vor allem die Union und Wirtschaftsverbände haben sich bisher gegen das Gesetz gewehrt. Sie fürchten zu hohe Umrüstungskosten und zu viel neue Bürokratie. Zwar ist auch der Einzelhandelsverband HDE einverstanden, Steuerbetrug einzelner Unternehmen gezielt zu bekämpfen. Er hält allerdings einen "Generalverdacht" gegen den Einzelhandel für unbegründet. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte: "Wenn Betriebe bereits Systeme im Einsatz haben, die Manipulationen ausschließen, dürfen sie nicht zur Umrüstung gezwungen werden."

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SZ vom 18.03.2016/vit
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