Steuerhinterziehung:Schäuble attackiert Briefkastenfirmen mit Gesetzentwurf

Steuerhinterziehung: Finanzminister Wolfgang Schäuble will außerdem Banken in die Pflicht nehmen.

Finanzminister Wolfgang Schäuble will außerdem Banken in die Pflicht nehmen.

(Foto: AP)

Steuerzahler sollen ihre Geschäfte mit Briefkastenfirmen offenlegen. Wer sich nicht daran hält, dem könnte ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro drohen.

Von Bastian Brinkmann

Im Internet gibt es eine Briefkastenfirma in Panama schon für 1000 Euro. Damit können Steuerhinterzieher und andere Kriminelle ihre Geschäfte tarnen. Das Bundesfinanzministerium will nun gegen Briefkastenfirmen vorgehen und hat den Bundestagsfraktionen einen entsprechenden Gesetzentwurf geschickt. In der Steuererklärung sollen die Bürger künftig angeben müssen, ob sie Geschäfte mit einer Briefkastenfirma machen. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro. Wird die Briefkastenfirma außerdem zur Steuerhinterziehung genutzt, liegt automatisch eine schwere Steuerhinterziehung vor, wenn es nach dem Entwurf aus dem Haus von Finanzminister Wolfgang Schäuble geht. Das würde tendenziell höhere Strafen für verurteilte Täter bedeuten.

Das Finanzministerium will außerdem die Banken in die Pflicht nehmen. Vermitteln sie ihren Kunden Briefkastenfirmen oder fädeln Geschäfte mit solchen Konstruktionen ein, müssen sie die Steuerbehörden in der Regel darüber informieren. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Banken zahlen müssen, wenn sie ihre neue Mitteilungspflicht verletzen: Werden über von ihnen vermittelte Briefkastenfirmen Steuern hinterzogen, haften die Banken für diese Ausfälle.

Anlass ist die Berichterstattung über die Panama-Papers

Anlass für den Entwurf ist dem Bundesfinanzministerium zufolge die Berichterstattung über die Panama-Papers. Der Süddeutschen Zeitung waren Millionen Dokumente aus der mittelamerikanischen Steueroase zugespielt worden; Medien weltweit hatten über die Geschäfte berichtet.

Was die neue Regel bringt, lässt das Finanzministerium in seiner schriftlichen Begründung offen. Die Folgen seien nicht absehbar, weil unklar sei, wie viele Steuerzahler künftig Briefkastenfirmen in ihren Erklärungen angeben würden. Auch die Qualität dieser Informationen sei nicht abschätzbar. Im Fokus stünde vor allem die Prävention, betont das Bundesfinanzministerium. Die Regeln sollen also verhindern, dass Menschen überhaupt illegale Geschäfte mit Briefkastenfirmen eingehen.

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