Süddeutsche Zeitung

Steuerflucht:Panama - und dann?

Seit einem Jahr versucht ein Untersuchungsausschuss im EU-Parlament Licht in die Grauzone illegaler Offshore-Konstrukte zu bringen - nur mit mäßigem Erfolg.

Von Lena Kampf und Alexander Mühlauer, Brüssel

Die Wucht, mit der die Panama Papers die Welt trafen, wirkt bis heute nach. Die Enthüllungen offenbarten die zwielichtige Rolle von Banken und Anwaltskanzleien, die ihre Kunden dabei unterstützen, mithilfe illegaler Offshore-Konstrukte Steuern zu hinterziehen. Seitdem gab es weltweit Bekenntnisse von Staats- und Regierungschefs, für mehr Licht in dieser Grauzone zu sorgen. Die Frage ist nur: Wie konnte es soweit kommen - und was lässt sich dagegen tun?

Genau das wollten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments klären, als sie vor einem Jahr erstmals im Untersuchungsausschuss zu Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung, dem sogenannten Panama-Papers-Ausschuss, zusammenkamen. Im Dezember endet das Mandat. Doch schon jetzt zeigt sich Unmut. "Die Unzufriedenheit ist groß und der Erkenntnisgewinn gering", sagt Sven Giegold, finanzpolitischer Sprecher der Grünen. Er ist mit seiner Kritik nicht allein. Auch der Ausschussvorsitzende Werner Langen (CDU) geißelt die mangelnde Bereitschaft der EU-Staaten, die Aufklärung im Ausschuss zu unterstützen.

Diese hätten sich insbesondere geweigert, die Protokolle der Treffen der Gruppe Verhaltenskodex, einem informellen Gremium des Europäischen Rats zur Bekämpfung unfairen Steuerwettbewerbs, ungeschwärzt zur Verfügung zu stellen. Das Parlament habe keinen vollständigen Zugang zu Informationen erhalten, sagt Langen. So habe man sich auf die Aussagen von Journalisten stützen müssen, die man zu Beginn im Ausschuss angehört habe, darunter auch Redakteure der SZ. Die Originaldokumente der Panama Papers haben den Parlamentariern nicht vorgelegen, auch weil die Rechercheure die Dokumente nicht an Dritte übergeben haben, eine gängige Praxis von Journalisten.

Der wohl größte Blockierer der Ausschussarbeit war Malta, das die EU-Ratspräsident im ersten Halbjahr 2017 innehatte und damit in einem entscheidenden Zeitraum für den Ausschuss. Einen Fragenkatalog, den die Parlamentarier an alle Mitgliedsstaaten geschickt haben, hat Malta bis heute nicht beantwortet. Im Gegenteil: Als enthüllt wurde, dass die Ehefrau von Maltas Premierminister Joseph Muscat ein Unternehmen in einer Steueroase besitzt, kündigte Muscat lediglich Neuwahlen an. Er gewann diese. Damit, so Muscat, habe er erneut Legitimation erhalten und müsse keine weiteren Auskünfte erteilen.

Das Hauptproblem des Ausschusses sind seine mangelnden Kompetenzen. Es gibt keine Sanktionsmöglichkeiten für Zeugen, die sich weigern zu erscheinen. Im EU-Parlament gilt das Prinzip: Man kann einladen, aber nicht vorladen. So kommt es, dass auch Vertreter von Banken, die in den Panama Papers auftauchten, nicht vor dem Ausschuss erschienen sind. Weder der eingeladene Chef der Hamburger Privatbank Berenberg, die mutmaßliche Drogenkriminelle und Waffenschieber als Kunden akzeptierte, noch Verantwortliche der Schweizer Großbank UBS, die Hunderte Briefkastenfirmen gründete beziehungsweise verwaltete, hielten es für nötig, sich den Fragen der Abgeordneten zu stellen. Die Liste der Absagen ist lang.

Juncker sei bei seiner Aussage "sichtlich nervös" gewesen, sagt der Ausschussvorsitzende

In Deutschland und anderen EU-Staaten wäre das nicht möglich. Bei einem Untersuchungsausschuss des Bundestags - dem schärfsten parlamentarischen Kontrollmittel gegenüber der Exekutive - gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung; das bedeutet, dass die Sitzungssäle quasi zum Gerichtssaal werden. Zeugen werden von den Ausschussvorsitzenden über ihre Rechte belehrt und an ihre Wahrheitspflicht erinnert, eine Falschaussage ist strafbewehrt. Lädt ein Untersuchungsausschuss Zeugen, so müssen diese erscheinen, ansonsten machen sie sich strafbar. Behörden können die Herausgabe von Unterlagen an die Parlamentarier nur unter hohen Hürden verweigern. Und diese können - unter Richtervorbehalt - auch Razzien beantragen. So zuletzt geschehen beim Ausschuss zu den Cum-Ex-Aktiendeals, bei dem Parlamentarier die Anwaltskanzlei Freshfields durchsuchen lassen wollten. Diese Instrumente stehen Abgeordneten im EU-Parlament nicht zur Verfügung: Von faktischer parlamentarischer Kontrolle gegenüber der Exekutive kann auf EU-Ebene keine Rede sein. Immer wieder hat sich der Ausschussvorsitzende Langen bei der EU-Kommission über mangelnde Unterstützung beschwert - die wiederum auf die EU-Mitgliedsstaaten verwies.

Und es gibt ein weiteres Problem: Wenn jemand vor dem Ausschuss erscheint, hat er meist nicht viel zu befürchten. Das EU-Parlament ist eben nicht der US-Kongress. Dort wurden schon viele Konzernchefs in die Enge getrieben; sie wurden, wie es so schön heißt, gegrillt. Auch davon kann in Brüssel keine Rede sein. Das sieht das Prozedere auch gar nicht vor. Bei ständig wechselnden Fragestellern und verschiedenen Themen können gar keine mutmaßlich rechtswidrigen Praktiken diskutiert werden. Ein Nachhaken ist oft gar nicht möglich. Weicht der Befragte aus, ist meist keine intensive Nachfrage erlaubt, weil die Redezeiten für den Fragenden und den Gast klar begrenzt sind.

Immerhin stellt der CDU-Mann Langen fest: EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sei bei seiner Aussage "vom Saulus zum Paulus" geworden. Er habe zur "Schwarzgeldoase Luxemburg" Rede und Antwort stehen müssen. Und zwar auch als ehemaliger Finanzminister und Regierungschef des Großherzogtums.

Was die Vorschläge für neue Gesetze angeht, können die Parlamentarier der Kommission keinen großen Vorwurf machen. Die Behörde nutzt das politische Momentum, das die Panama Papers entfacht haben. Nun liegt es an den EU-Staaten, die Pläne umzusetzen. Einfach wird das nicht. Bei Steuerfragen muss in der EU Einstimmigkeit bestehen. Juncker ist das ein Dorn im Auge. Der Kommissionspräsident will weg von dieser Bürde. Aber auch dafür braucht er die Mitgliedsstaaten - darunter Malta, Irland und die Niederlande. Also all jene Steueroasen, die es in der EU so gibt.

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Quelle:
SZ vom 27.09.2017
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