Steuererklärung 2016:Was Sparer dieses Jahr noch machen sollten

Einkommensteuererklärung

Die Steuererklärung kann man elektronisch oder auf Papier erledigen - manche Unterlagen muss man aber so oder so bis Jahresende einreichen

(Foto: dpa)

Wer eine Riester-Rente hat, sollte jetzt rechnen. Beim Finanzamt laufen wichtige Fristen ab. Eine Checkliste für die letzten Wochen des Jahres.

Aus der Finanztip-Redaktion

Riester: Der Staat fördert Einzahlungen in eine Riester-Rente. Wer bis Jahresende in einen neuen oder bestehenden Vertrag den maximalen Beitrag einzahlt, spart nicht nur für eine höhere Rente an, sondern kann auch den vollen Steuervorteil mitnehmen. Denn neben staatlichen Zulagen profitieren Riester-Sparer auch davon, dass sich Beiträge bis maximal 2100 Euro als Sonderausgabe in der Steuererklärung absetzen lassen. Riester-Sparer mit wenigen Kindern oder hohem Einkommen profitieren davon besonders.

Aber auch eine alleinerziehende Mutter, die 45 000 Euro brutto im Jahr verdient, spart Steuern. Ein Beispiel: Um 2016 die vollen Zulagen für sich und ihr Kind zu bekommen, muss die Frau mindestens vier Prozent ihres Gehalts in den Riester-Vertrag einzahlen. Das sind 1800 Euro. Davon abziehen kann man die jährliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro sowie die Kinderzulage. Die Beispiel-Mutter hat ein Kind, das nach 2008 geboren wurde. Das macht noch einmal 300 Euro. Somit bleiben 1346 Euro. Sie hat bis November monatlich 100 Euro überwiesen, also insgesamt 1100 Euro. Deswegen sollte sie im Dezember die restlichen 246 Euro einzahlen. So sichert sie sich die volle Zulage - und den vollen Steuervorteil von mehr als 200 Euro.

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, aber den Job gewechselt oder eine Gehaltserhöhung bekommen hat, sollte schauen, ob er die Beiträge anpassen kann.

Rürup: Für viele Selbstständige ist die Rürup-Rentenversicherung die einzige staatlich geförderte Altersvorsorge. Auch Angestellte können diese nutzen. Es gibt jedoch eine Fördergrenze. Einzelveranlagte können im Jahr 2016 bis zu 22 766 Euro in einen bestehenden oder neuen Vertrag einzahlen, zusammenveranlagte Ehegatten das Doppelte. Sowohl die vom Arbeitgeber gezahlten als auch die eigenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen vorher abgezogen werden.

Von den Maximalbeträgen sind für dieses Jahr 82 Prozent als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig, also 18 668 Euro, beziehungsweise 37 336 Euro bei Zusammenveranlagten. Freiberufler und Selbstständige, die ihren Jahresverdienst meist erst im Spätherbst überblicken, können mit Einzahlungen in den Rürup-Vertrag am Jahresende etwas für ihre Altersvorsorge tun und gleichzeitig Steuern sparen.

Betriebliche Altersversorgung: Wer einen Teil seines Lohns in eine betriebliche Altersversorgung investiert, kann steuer- und sozialversicherungsfrei sparen. Der Beitrag der Arbeitnehmer wird direkt vom Bruttogehalt einbehalten. Bei einem bereits abgeschlossenen Vertrag können Arbeitnehmer noch bis Ende Dezember eine Zuzahlung leisten, die dann für das Jahr 2016 die Steuern senkt. Im Rahmen der Entgeltumwandlung können sie etwa in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sparen. Für 2016 werden Beträge bis zu 2976 Euro steuerlich gefördert, das sind monatlich 248 Euro.

Wer seinen Vertrag 2005 oder später abgeschlossen hat, darf sogar jährlich weitere 1800 Euro steuerfrei einzahlen. Auf diese sind jedoch Sozialabgaben fällig.

Fristen beim Finanzamt: Wer alle Steuervorteile mitnehmen will, muss Termine einhalten. Entscheidend ist, dass die Formulare bis zum 31. Dezember 2016 im Briefkasten des Finanzamts liegen. Bei elektronischem Versand via Elster oder über eine Steuersoftware ist dieses Eingangsdatum nur dann rechtzeitig, wenn Erklärung elektronisch signiert ist. Anderenfalls muss die komprimierte Steuererklärung mit Unterschrift auf Papier am 31. Dezember bereits vorliegen. Hier der Überblick:

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