Finanzen:Steuertipps für den Frühjahrsputz

Paar beim gemeinsamen Fensterputzen Berlin Deutschland Couple is cleaning windows Berlin G

Wer nicht selbst Fenster putzt, sondern sich Hilfe holt, kann das in der Steuererklärung geltend machen.

(Foto: imago/photothek)

Wer sich bei Arbeiten an Haus und Garten Hilfe holt, kann damit bares Geld sparen. Eine Übersicht über Reparaturen und Leistungen, die sich absetzen lassen.

Von Berrit Gräber

Bei den einen weckt der Frühling die Lebensgeister. Da werden voller Elan die Fenster geputzt, Hecken geschnitten, Wohnungen renoviert, Balkon und Beete bepflanzt. Für andere bedeutet das Aufblühen der Natur hingegen: Triefnase, Augenjucken, Start in die jährliche Heuschnupfentortur. Ob Aufbruch oder Pollenflug: Der Frühling strapaziert in jedem Fall den Geldbeutel. Millionen Bundesbürger geben jetzt besonders viel Geld aus für Hilfen rund um den Haushalt, für Handwerker und für ihre Gesundheit. Wenigstens hilft das Finanzamt mit. Wer seine Rechnungen für den Fliesenleger, Gärtner oder Fensterputzer sammelt, kann damit Steuern sparen. Selbst Ausgaben für die optische Sonnenbrille und das Heuschnupfenspray sind absetzbar, wie Christina Georgiadis, Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) betont. Wichtig: Durch geschicktes Kombinieren lassen sich noch mehr Euro sparen.

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